Lärmemissionen der U-Bahn im Bereich zwischen den Haltestellen Zeilweg und Niederursel
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2012, OM
1304 entstanden aus
Vorlage: OF 199/8 vom
28.05.2012 Betreff: Lärmemissionen der U-Bahn im Bereich
zwischen den Haltestellen Zeilweg und Niederursel Vorgang: OM 236/11 OBR 8; ST 1431/11 Auf die Anregung an den
Magistrat vom 11.08.2011, OM 236, zum erhöhten Lärm der U-Bahnen seit der
Eröffnung des neuen Gleisdreiecks an der Heddernheimer Landstraße hat der
Magistrat mit der Stellungnahme vom 19.12.2011, ST 1431, geantwortet.
Diese beschränkt sich im Wesentlichen auf die zukünftige Installation von
weiteren, verbesserten Schienenbenetzungsanlagen mit Schmierstoff. Auf die
begrenzten Möglichkeiten dieser Maßnahmen wird ebenfalls hingewiesen. Termine
sind nicht genannt. Auch sofortige, vorübergehende Maßnahmen bis zur
endgültigen Lösung wurden nicht ins Auge gefasst. Die Lärmbelastung der
Anwohner über einen nicht absehbaren Zeitraum wird billigend in Kauf genommen.
Dieser Zustand ist nicht akzeptabel. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt,
auf die VGF einzuwirken, kurzfristig eine Lärmminderung zu realisieren,
mindestens aber folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Wiedereinführung einer
Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich
Louis-Pasteur-Straße/Sebastian-Kneipp-Straße bis zum
Hundertwasserkindergarten; 2. Suche nach wirksameren Möglichkeiten zur
Lärmreduzierung;
3.schnellstmöglicher Ersatz der
alten Wagen durch den neuen Typ U 5 auf diesen Strecken der U 1,
U 3, U 8 und U 9; 4. kurzfristiger Einbau von Einrichtungen zur
Verhinderung der Kreischgeräusche; 5. transparente Durchführung realistischer,
aussagekräftiger Messungen, d. h. unter Beteiligung des Ortsbeirates sowie
der Anwohner; 6. ausführliche Darlegung der
geplanten Maßnahmen mit Terminangaben zur Realisierung. Begründung: Zu 1. Bis zur Inbetriebnahme des neuen
Gleisdreiecks bestand hier bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Außer den
normalen und wenig störenden Fahrgeräuschen kam es hier zu keinen
Kreischgeräuschen. Ende 2010 wurde die Begrenzung aufgehoben, ohne das die VGF
wirksame Maßnahmen gegen die erhöhte Lärmeinwirkung ergriffen hat.
Zu 2. Im Juni 2011 wurde vom VDV (Verband
deutscher Verkehrsunternehmen) die Schrift 611 "Geräusche in Gleisbögen des
schienengebundenen ÖPNV - Handlungsempfehlungen zu ihrer Verminderung"
veröffentlicht. In dieser Schrift werden Alternativen zur in Frankfurt
eingesetzten Schmierung mit Fetten aufgezeigt, die in anderen Städten zu guten
Ergebnissen geführt haben. Zu 3. Laut eines Schreibens der VGF vom 05.09.2011 an einen
Anwohner sollten die alten Wagen durch neue des Typs U5 sukzessive bis Sommer
2012 ausgetauscht werden, was bisher nicht passiert ist. Zu 4. In einem Gespräch eines Anwohners mit dem zuständigen
Sachbearbeiter der VGF 2011 wurde darauf hingewiesen, dass der Einbau weiterer
Schmieranlagen im Bereich Louis-Pasteur-Straße geplant ist. Eine Realisierung
hat aber bisher nicht stattgefunden. Zu 5. Nach der Anregung des Ortsbeirates hat die VGF
Messungen durchführen lassen. Diese fanden am 14.09.2011, 28.09.2011 und
15.10.2011 statt. Das Temperaturspektrum lag zwischen 9° und 25° C. Die
Geschwindigkeiten der Bahnen wurden nicht ermittelt. Da die Stärke der
Kreischgeräusche im hohen Maße von der Temperatur und der Geschwindigkeit
abhängig ist, sollten Messungen auch bei höheren Temperaturen und direkter
Sonneneinstrahlung stattfinden und die Fahrgeschwindigkeit mit berücksichtigt
werden. Zu 6. Ergibt sich von selbst. Lärmminderungsmaßnahmen hält der Ortsbeirat auch
deshalb für notwendig, da in einer Studie des Fraunhofer-Instituts (siehe
Bericht in der Frankfurter Rundschau vom 21.09.2011) Frankfurt die
zweitlauteste Stadt Deutschlands ist. Die Studie wurde vor der Inbetriebnahme
der neuen Landebahn am Flughafen erstellt und betont, dass für den Lärm
hauptsächlich der Straßen- und Schienenverkehr verantwortlich ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.12.2011, ST 1431
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.09.2012, ST 1550
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.11.2012, ST 1687
Aktenzeichen: 92 14