Blitzanlage auf der Wilhelmshöher Straße
Stellungnahme des Magistrats
Ortsfeste Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen werden in Abstimmung mit der Landespolizei und der Unfallkommission installiert. Dazu müssen die rechtlichen Voraussetzungen, wie insbesondere das Vorliegen eines Unfallschwerpunktes erfüllt sein. Da auf der Wilhelmshöher Straße kein Unfallschwerpunkt vorliegt, kann der Anregung einer ortsfesten Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen nicht entsprochen werden. Mit den beiden der Städtischen Verkehrspolizei zur Verfügung stehenden Enforcement-Trailern lassen sich Geschwindigkeitskontrollen ebenfalls zeitlich unabhängig von den Dienstzeiten vornehmen. Für einen Einsatz müssen Vorgaben des ministeriellen Erlasses erfüllt sein und es bedarf ferner der Genehmigung der Hessischen Polizeiakademie (HPA). Die Wilhelmshöher Straße wird nach Ende der vorgesehenen Baumaßnahmen einem entsprechenden Prüf- und gegebenenfalls Genehmigungsprozedere unterzogen. Bei einer Stattgabe werden Kontrollen durchgeführt.