Weseler Werft rad- und behindertengerecht gestalten
Inhalt
Antrag vom 01.10.2020, NR 1285
Betreff: Weseler Werft rad- und behindertengerecht gestalten Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Bereich der Weseler Werft zwischen Flößerbrücke und Restaurant Oosten wird auf der kopfsteingepflasterten Eckhardtstraße und der Rampe der Eyssenstraße ein mindestens 2,30 m breiter Streifen asphaltiert, so dass sich der Radverkehr und weitere Nutzer*innen gefahrenfrei in beide Richtungen bewegen können. Begründung: Auf der Ost-West-Achse entlang des nördlichen Mainufers fehlt ein gut ausgebauter Radweg zum Osthafen im Bereich der Weseler Werft. Oskar-von-Miller-Straße, Rosa-Marx-Weg und Sonnemannstraße sind nicht für alle Wegeverbindungen eine Alternative. Wenn Radfahrende von der Flößerbrücke herunterkommen, müssen sie sich mit Spazierenden und Jogger*innen das gut asphaltierte Mainufer teilen, dabei besteht doch ein paralleler Weg! Der ist allerdings durch das raue Kopfsteinpflaster für den Radverkehr, aber auch für Jogger*innen, Kinderwagen, E-Scooter und mobilitätseingeschränkte Personen kaum zu benutzen. Es muss ein Streifen in ausreichender Breite asphaltiert werden, so dass sich die verschiedenen Nutzer*innengruppen konflikt- und gefahrenfrei fortbewegen können.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 07.10.2020