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Vorlagen
Grünstreifen in der Oskar-von-Miller-Straße mit hochwachsenden Bäumen ausstatten
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6170 entstanden aus Vorlage: OF 451/4 vom 11.11.2024 Betreff: Grünstreifen in der Oskar-von-Miller-Straße mit hochwachsenden Bäumen ausstatten Der Magistrat wird gebeten, den Grünstreifen in der Mitte der Oskar-von-Miller-Straße, im Abschnitt zwischen Obermainanlage und der Uhlandstraße/Martin-Elsässer- Platz, mit der größtmöglichen Zahl hochwachsender Bäume zu versehen. Begründung: Die Klimakrise erfordert auch in Frankfurt alle erdenkliche Maßnahmen, um deren Folgen zu mindern. Baumpflanzungen sind bekanntermaßen in diesem Zusammenhang ein geeignetes Mittel. Die Bäume könnten außerdem den genannten Straßenraum etwas ökologisch und ästhetisch aufwerten. Nachdem es im weiteren Straßenverlauf in der Sonnenmannstraße gelungen ist, die Baumpflanzungen zu ergänzen, sollte dieses auch in der Oskar-von-Miller-Straße gelingen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 627 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Absicherung des Fahrradwegs auf der südlichen Seite der Sonnemannstraße
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3200 entstanden aus Vorlage: OF 247/4 vom 13.11.2022 Betreff: Absicherung des Fahrradwegs auf der südlichen Seite der Sonnemannstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Fahrradweg auf der südlichen Seite der Sonnemannstraße zwischen Uhlandstraße und Horst-Schulmann-Straße durch Poller oder andere Maßnahmen besser vor dem daneben geführten zweispurigen Pkw- und Lkw-Verkehr (stadtauswärts) geschützt werden kann. Unmittelbar davor am Martin-Elsässer-Platz ist eine entsprechende Lösung durch Poller bereits vorhanden. Begründung: Die Sonnemannstraße wird von Pkws und Lkws als wichtige Verkehrsachse Richtung Osten stark frequentiert, wobei auch wegen der langen, graden, zweispurigen Verkehrsführung in beide Richtungen regelmäßig Geschwindigkeitsübertretungen berichtet werden. In der unmittelbaren Umgebung kam es schon wiederholt zu Unfällen. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer fühlen sich bei der Benutzung des südlichen Fahrradwegs in dem genannten Abschnitt bisher nicht ausreichend geschützt, da außer dem erhöhten Bordstein keine sichtbare Trennung zu Fahrbahn besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 768
Fahrradbügel Oskar-von-Miller-Straße
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 528 entstanden aus Vorlage: OF 53/4 vom 21.06.2021 Betreff: Fahrradbügel Oskar-von-Miller-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch das Setzen von Fahrradbügeln 1. vor der Hausnummer 40 zwischen Baum und Pfosten für die Feuerwehrzufahrt sowie 2. zwischen den Tiefgarageneinfahrten der Hausnummern 46 und 48 (Bügel am besten parallel zur Fahrbahn) die Blockierung des Bürgersteigs durch parkende Kraftfahrzeuge verhindert werden kann. Begründung: Es gibt Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten sowie das Problem falsch geparkter Fahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2137 Beratung im Ortsbeirat: 4
Verkehrssicherheit auf der Sonnemannstraße/Oskar-von-Miller-Straße
Anregung vom 19.01.2021, OA 669 entstanden aus Vorlage: OF 527/4 vom 05.01.2021 Betreff: Verkehrssicherheit auf der Sonnemannstraße/Oskar-von-Miller-Straße Vorgang: OM 4129/19 OBR 4; ST 805/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Auf der Sonnemannstraße wird in Höhe VHS/Musikhochschule in beide Fahrtrichtungen eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage aufgestellt. 2. In Höhe der Einmündung Howaldstraße in die Sonnemannstraße wird ebenfalls ein Blitzer in beide Fahrtrichtungen aufgestellt. 3. Tagsüber wird auf den in der Überschrift genannten Straßen von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr schnellstmöglich Tempo 40 angeordnet. 4. In den Nachtstunden wird auf den in der Überschrift genannten Straßen von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr Tempo 30 angeordnet. Begründung: Dem Ortsbeirat kommen seit Jahren Klagen aus der Anwohnerschaft zu Ohren, die von überhöhter Geschwindigkeit bis hin zur Raserei auf der Sonnemannstraße berichten. So hat der Ortsbeirat im Jahre 2019 den Magistrat gebeten, aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes Tempo 30 in beiden Fahrtrichtungen auf der Sonnemannstraße zu prüfen (OM 4129). Diese Maßnahme wollte der Magistrat jedoch nicht umsetzen (ST 805). Nun hat sich ein schwerer Unfall mit Todesfolge ereignet, der nach übereinstimmenden Angaben auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen ist. Der Ortsbeirat ist darüber bestürzt und überzeugt, dass sich solches nicht wiederholen darf. Entsprechend sind Überwachungsanlagen und Tempobeschränkungen das Gebot der Stunde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4129 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 805 Bericht des Magistrats vom 07.05.2021, B 198 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 669 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7149, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.02.2021 Aktenzeichen: 32 1
Weniger gefährlich - Bessere Luft - Geringer Lärm: In der gesamten Speicherstraße adäquate Radwege schaffen
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7030 entstanden aus Vorlage: OF 1536/1 vom 06.12.2020 Betreff: Weniger gefährlich - Bessere Luft - Geringer Lärm: In der gesamten Speicherstraße adäquate Radwege schaffen Der Magistrat wird gebeten, in der gesamten Speicherstraße benutzbare, sichere und ausreichend breite Radwege anlegen zu lassen, die gegen das Falschparken zu sichern sind. Begründung: Die Straße wird von der Bevölkerung an vielen Stellen gequert. Gleichzeitig wird die Straße stark befahren. Dies leider auch von Personen, die Fahrzeuge mit PS-Zahlen nutzen, die den IQ des Fahrzeughaltenden bei Weitem übersteigen. Letzteres demonstrieren sie lautstark und aggressiv mit ihrer Fahrweise. Die Straße verleitet mit ihren teilweise zwei Fahrspuren sehr leicht zum Rasen. Der Unfall in der Oskar-von-Miller-Straße verdeutlicht, dass Straßen in diesem Format lebensgefährlich sein können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1067 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7023 entstanden aus Vorlage: OF 1528/1 vom 06.12.2020 Betreff: Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße Vorgang: OM 6339/20 OBR 1; ST 2016/20 Am Samstag, dem 21.11.2020, ereignete sich ein tragischer Unfall in der Oskar-von-Miller-Straße, wenige Meter vom Ortsbezirk 1 entfernt, bei dem zwei Menschen starben und ein Mensch schwer verletzt wurde. Dieser Unfall hätte sich auch anderswo ereignen können, beispielsweise in der Berliner Straße, der Mainzer Landstraße, auf der Europa-Allee, auf dem Mainufer oder auf dem Anlagenring. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, wie folgt zu prüfen und zu berichten: 1. Verbände wie FUSS e. V. und der Verkehrsclub Deutschland fordern nicht erst seit dem 21.11.2020 die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 in der Innenstadt. Wie ist die Meinung des Magistrats im Lichte des oben erwähnten tragischen Unfalls hierzu? 2. Der Unfallwagen war ein sogenannter "Sportgeländewagen", und nach seinem serienmäßig veränderten und individualisierten Äußeren zu urteilen, ein typisches Fahrzeug, wie es Autoposer nutzen. Derartige Fahrzeuge, wie auch "Sportwagen" und "schwarze Limousinen", fahren immer wieder mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ortsbezirk. Wird der Magistrat an seiner Strategie zur Verfolgung dieser Gruppe etwas ändern? Wenn ja, was genau? 3. Immer wieder lehnt der Magistrat die im Ortsbeirat beantragten Temporeduzierungen ab. Er antwortet dann beispielsweise, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit nur im Einzelfall erlaubt sei und dass "keine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage" besteht, so beispielsweise in der Stellungnahme ST 2016 aus dem Jahr 2020. Das klingt nach einem Unfall mit zwei Toten wie blanker Hohn. Wird der Magistrat zukünftig sensibler mit Anträgen des Ortsbeirats umgehen und insbesondere bei schlecht einsehbaren Situationen zu einer anderen Einschätzung kommen? 4. Wird der Magistrat in Bezug auf stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen eine Neueinschätzung der Priorisierung und eine stärkere Überwachung des Verkehrs anstreben? Begründung: Links: - https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/zwei-tote-bei-unfall-in-frankfu rt-mann-faehrt-in-fussgaengergruppe-17064383.html - https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-suv-tragoedie-unfall-toedlich-raser-mensch en-halten-mahnwache-90110955.html - https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-raser-bmw-suv-raserei-polizei-ostend-unfa ll-hohe-geschwindigkeit-tote-zr-90109180.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6339 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2016 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Bessere Ausleuchtung des südlichen Gehweges Oskar-von-Miller-Straße gegenüber des Literaturhauses
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6912 entstanden aus Vorlage: OF 1489/1 vom 07.11.2020 Betreff: Bessere Ausleuchtung des südlichen Gehweges Oskar-von-Miller-Straße gegenüber des Literaturhauses Der Magistrat wird gebeten, den südlichen Gehweg der Oskar-von-Miller-Straße im Abschnitt Lange Straße - Obermainanlage besser ausleuchten zu lassen, da Fußgängerinnen und Fußgänger entweder auf den Radweg ausweichen oder aber den längeren (Um-) Weg über den nördlichen Gehweg entlang des Literaturhauses nehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 665 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1901 Aktenzeichen: 91 52
Fahrradfreundliche Verkehrsführung in der westlichen Hanauer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6558 entstanden aus Vorlage: OF 495/4 vom 13.08.2020 Betreff: Fahrradfreundliche Verkehrsführung in der westlichen Hanauer Landstraße Vorgang: OM 208/11 OBR 4; ST 1105/11; OM 2706/13 OBR 4; ST 481/14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der Radwegeplanung entlang der westlichen Hanauer Landstraße die Querungsmöglichkeiten insbesondere für den Fahrradverkehr über die Hanauer Landstraße verbessert werden kann. Angesichts der inzwischen verstärkten Frequentierung der Weseler und der Ruhrorter Werft über die Horst-Schulmann-Straße erscheint in der Verlängerung über die Rückertstraße eine Wegeverbindung in die Hölderlinstraße dem Ortsbeirat als sinnvoll. Alternativ wäre von Süden aus der Windeckstraße kommend eine Wegeführung in die Zobelstraße zumindest eine erste kleine Verbesserung. Begründung: Bereits im Jahr 2011 hat der Ortsbeirat den Magistrat um ein Verkehrskonzept für die westliche Hanauer Landstraße gebeten, was dieser zunächst auch unterstützte (Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1105). Bei erneuter Erinnerung durch den Ortsbeirat in 2013 verwies der Magistrat jedoch auf die angespannte Haushaltslage damals (Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 481). Die veränderte Situation durch die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Ende 2019 (nach Absprache des Magistrats mit den Initiatoren des Radentscheids "Hanauer Landstraße... zwischen Anlagenring und Ostbahnhof wird in beide Richtungen eine Markierungslösung mit baulicher Absicherung angestrebt. Der Radfahrstreifen soll durch den Verzicht der Stellplätze auf der rechten nicht mehr genutzten Fahrspur eingerichtet werden.") sollte nun auch den oben genannten Punkt in die aktuelle Planung mit einfließen lassen. Markierte Radwege über einen so langen Abschnitt sollten nicht ohne Querungsmöglichkeit der eigentlichen Straße inklusive Straßenbahngleisen bleiben. Diese Barriere für den Radverkehr muss an geeigneter Stelle überwunden werden können, ohne sich dabei in Gefahr zu begeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 208 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1105 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2706 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 481 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 248 Beratung im Ortsbeirat: 4
Verkehrsregelung in der Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-Straße
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1100 entstanden aus Vorlage: OF 78/4 vom 01.01.2017 Betreff: Verkehrsregelung in der Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. in den genannten Straßen Tempo 30 und 2. in der Oskar-von-Miller-Straße, Höhe Hausnummer 48, einen Fußgängerüberweg (Zebrasteifen) anzuordnen. Begründung: Es gibt Klagen wegen überhöhter Geschwindigkeiten vor allem in der Oskar-von-Miller-Straße, während andererseits z. B. die Kindereinrichtung erreicht werden will. Im Zuge der Horst-Schulmann-Straße gibt es zudem zwischen Sonnemannstraße und den Freizeitmöglichkeiten an der Weseler Werft einen steten Fußgängerstrom, der an der genannten Stelle die Oskar-von-Miller-Straße kreuzt. Aus den genannten Gründen ist eine Verminderung der Regelgeschwindigkeit wünschenswert, ebenso wie eine gesicherte Querungsmöglichkeit für Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 678
Überwachungskameras im Bereich der EZB
Antrag vom 16.05.2016, OF 12/4 Betreff: Überwachungskameras im Bereich der EZB Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu folgenden Fragen Auskunft zu erteilen: A_Wann wird der Magistrat die Verträge veröffentlichen, die zwischen der EZB auf der einen und den städtischen Hafenbetrieben und dem Grünflächenamt auf der anderen Seite geschlossen wurden, um Kameras mit oder ohne Mikrofon- und/oder Lautsprecher-anlagen in öffentlichen Räumen in unmittelbarer Nähe der EZB zu betreiben? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann das Grünflächenamt Verträge schließen mit einer Behörde (EZB), die weder hessischem noch deutschem Datenschutzrecht untersteht, wenn Video-Daten Frankfurter Bürger betroffen sind? Treffen die Verträge Aussagen über den Begriff der "Vorfeldsicherung" und wie weit er gehen darf? Ist damit der erlaubter Maßen überwachte Bereich rechtlich begrenzt? Wenn ja, welche Kontrollmechanismen stehen dem Grünflächenamt zu, die Einhaltung zu überprüfen? B1_Welche Art von Kameras stehen an welcher Stelle im Bereich Sonnemannstraße, Horst-Schulmann-Straße, senkrechte Linie hinunter zum Mainufer, Mainufer, Deutschherrnbrücke,Philipp-Holzmann-Weg? B2.1_Welche der in B1 genannten Kameras wird mit einem Mikrofon und/oder einem Lautsprecher betrieben? B2.2_Welche sind zoom-fähig und wenn ja, bis auf welche Entfernung können Gesichter oder Kfz-Kennzeichen identifiziert werden? B2.3_Wird in den Kamerasystemen eine Gesichtserkennungssoftware oder eine OCR-Software zur Texterkennung (z.B. für Kfz-Kennzeichen) verwendet? Wenn ja, darf sie nach den Verträgen verwendet werden? B2.4_Kommt in den Akustischen Systemen eine Software zur Stimmenerkennung zur Anwendung? Wenn ja, darf sie eingesetzt werden aufgrund der rechtlichen und vertraglichen Bedingungen? B2.5_Welche Räume werden in dem jeweiligen Umfeld zu welchen Tageszeiten beobachtet und wie lange werden die Aufzeichnungen in Bild und/oder Ton gespeichert? B2.6_Welcher Personenkreis hat Zugriff auf die gespeicherten Daten? B2.7_Welche Eigentümer*innen bzw. Betreiber*innen sind den Kameras an den einzelnen Stellplätzen zuzuordnen? B2.8_Wer ist jeweils Eigentümer*in der Grundfläche auf dem die Kameras mit oder ohne Zubehör stehen? B2.9_Auf welcher Rechts- bzw. Vertragsgrundlage werden die Kameras, Mikrofone und Lautsprecher jeweils betrieben? B2.10_Sind die Kameras den Vorschriften entsprechend gekennzeichnet und welche Vorschriften werden jeweils angewandt? Begründung: Zu A_: In der Frankfurter Rundschau wurde am 31. März 2016 in einem Artikel mit der Überschrift "EZB-Kameras erzürnen Datenschützer" berichtet, dass ein Vertrag zwischen der EZB auf der einen und den städtischen Hafenbetrieben und dem Grünflächenamt auf der anderen Seite geschlossen wurde. Mitglieder des Ortsbeirates erbitten um Mitteilung wann das Vertragswerk veröffentlicht wird, der die Zuständigkeit des Beirates direkt betrifft. Zu B1_ bis B2.10_: dieDatenschützer Rhein Main haben "... die Kameras am Ostersamstag den 26.03.2016 in einer demonstrativen Aktion zivilen Ungehorsams durch Verhüllung vorübergehend außer Betrieb ..." genommen. Nachdem sie über Wochen hinweg keine Antwort auf Ihre Fragen an den verschiedensten Stellen erhalten hatten, sahen sie keine andere Möglichkeit den Miss-Stand öffentlich zu machen. Bis heute haben dieDatenschützer Rhein Main keine Antworten erhalten und deshalb bitten nun Mitglieder dieses Ortsbeirates um eine Beantwortung der Fragen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4 am 31.05.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 32 2016 Die Vorlage OF 12/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Punkt A des Tenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: SPD, 1 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 3 GRÜNE und BFF (= Enthaltung)
Bebauungsplan für das Tor zum Ostend redimensionieren
Anregung vom 24.09.2013, OA 425 entstanden aus Vorlage: OF 332/4 vom 06.09.2013 Betreff: Bebauungsplan für das Tor zum Ostend redimensionieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in der Beschlussvorlage über den Bebauungsplan Nr. 896 - Flößerbrücke/Südlich Oskar-Miller-Straße - für die neuen Gebäude an der Flößerbrücke entlang der Oskar-von-Miller-Straße eine maximale Gesamthöhe festzusetzen, die der Bebauung östlich davon entspricht und damit nicht mehr als sechs Stockwerke und ein Staffelgeschoss zulässt. Bei der Gestaltung sollte auch der Blick von Süden und Westen stärkere Beachtung finden. Von der Brücke aus ist rechts der Neubau und geradeaus das Literaturhaus zu sehen. Nordwestlich steht nach jüngster Renovierung bereits ein sehr massiv und dunkel wirkendes Gebäude. Es soll durch die Bebauung nicht der Eindruck einer verschatteten dunkeln Straßenschlucht als Eingangsportal zum Ostend entstehen. Begründung: Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplans Nr. 896 - Flößerbrücke/Südlich Oskar-Miller-Straße - im Ortsbeirat 4 wurden Höhe und Gestaltung des Kopfgebäudes heftig kritisiert. In Kombination mit dem gegenüberliegenden Gebäude ergab sich ein sehr negativer Gesamteindruck. Statt eines offenen Eingangsbereiches in einen lebendigen Stadtteil würde durch eine zu hohe Bebauung der Eindruck einer verschatteten dunklen Straßenschlucht ohne Aufenthaltsqualität entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 131 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 02.10.2013 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.11.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 425 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3832, 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 04.11.2013 Aktenzeichen: 61 00
Kita in der Oskar-von-Miller-Straße - eine Bauruine?
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2205 entstanden aus Vorlage: OF 294/4 vom 29.04.2013 Betreff: Kita in der Oskar-von-Miller-Straße - eine Bauruine? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, zu welchem voraussichtlichen Zeitpunkt die Fertigstellung der Kita in der Oskar-von-Miller-Straße geplant ist. Begründung: Der Bau der (zukünftigen) Kita in der Oskar-von-Miller-Straße schreitet sehr gemächlich vorwärts. Seit Juni 2012 ist offensichtlich nur ein Rohbaugeschoss auf das Erdgeschoss aufgestockt worden. Anwohner berichten von einer nur sporadischen Bautätigkeit mit sehr wenigen Bauarbeitern und fragen sich, wann diese Baustelle im Zentrum dieses Quartiers beendet sein wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1100 Aktenzeichen: 40 4
Radstreifen Obermainanlage
Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2114 entstanden aus Vorlage: OF 277/4 vom 21.03.2013 Betreff: Radstreifen Obermainanlage Der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Sieht er personelle Möglichkeiten, den Radstreifen auf der Obermainanlage zwischen Oskar-von-Miller-Straße und Ostendstraße soweit zu kontrollieren, dass dieser nicht andauernd zugeparkt ist? 2. Sieht der Magistrat grundsätzlich die Möglichkeit, diesen Radstreifen bis zum Allerheiligentor zu verlängern? Begründung: Erkennbar ist der genannte Radstreifen so oft zugeparkt, dass man eher von einem Park- als von einem Radstreifen sprechen kann. Eine Verlängerung des genannten Radstreifens wäre sinnvoll, da eine wachsende Zahl von Radfahrenden nicht die Grünanlage nutzt, sondern geschwind vorankommen möchte (oder muss). Da das motorisierte Verkehrsaufkommen im Innenstadtbereich in den letzten Jahren leicht zurückgegangen ist, hält der Ortsbeirat eine Verlängerung des Radstreifens auf dem Anlagenring für vertretbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1060 Etatanregung vom 04.11.2014, EA 50 Antrag vom 09.06.2015, OF 493/4 Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4298 Aktenzeichen: 32 1
Die Gestaltung des Martin-Elsässer-Platzes
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4528 entstanden aus Vorlage: OF 723/4 vom 30.08.2010 Betreff: Die Gestaltung des Martin-Elsässer-Platzes Vorgang: M 131/10 Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 4 über die Gestaltung des Martin-Elsässer-Platzes umfassend zu informieren. Begründung: Der Ortsbeirat 4 hat in seiner letzten Sitzung aufgrund der Vorlage M 131/10 der Benennung des Platzes an der Einmündung zur Oskar-von-Miller-Straße Ecke Sonnemannstraße in Erinnerung an den Architekten Prof. Martin Elsässer (1884-1957) zugestimmt. Nach Beginn der Bebauung der Weseler Werft wurde dieser Platz dem Ortsbeirat 4 vorgestellt. Unter dem Titel "Entrée ins Ostend" sollte der Platz mit einem großen markanten Kunstwerk den Eingang in das Ostend in den Blick rücken. Der Ortsbeirat 4 erwartet die Wiederaufnahme der Platzgestaltung Bezug nehmend auf diese Idee. Weiterhin soll die Gestaltung widerspiegeln, dass sich für den Betrachter ab diesem Platz inzwischen ein lebendiges, vielgestaltiges Ostend öffnet; sie sollte insgesamt einladend sein und zum Verweilen anhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010, ST 1551 Aktenzeichen: 61 0
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