Besondere Bedeutung der Kleingärten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
- Im Berichtzeitraum 2016-2018 fielen keine direkten Investitionen der Stadt Frankfurt am Main an, da keine Kleingartenflächen neu gebaut, erweitert oder umstrukturiert wurden, für die die Stadt Frankfurt Vorhabenträger war. Die Erweiterung des KGV Kratzdistel e.V. wurde vom Verein betrieben und über Fördermittel der Stadt Frankfurt bezuschusst. Im Jahr 2019 wurden direkte Investitionen für die Planung der beiden Kleingartenanlagen des in diesem Jahr neu gegründeten KGV Riedberg e.V. eingesetzt. Weitere Investitionen der Stadt Frankfurt für Kleingartenanlagen sollten auf der Grundlage des Kleingartenentwicklungskonzeptes, das durch das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt derzeit erarbeitet wird, basieren.
- Die Zuwendungen sind in den letzten Jahren nicht kontinuierlich gesunken, sondern sie schwanken von Jahr zu Jahr, je nach Bereitschaft der Kleingärtnervereine, sich um Fördermittel zu bemühen und aufwändigere Maßnahmen und Sanierungen in Angriff zu nehmen. Die Vereine müssen in der Lage sein, ihren Eigenanteil zur Fördersumme einzubringen.
- Kleingärten sind in Frankfurt am Main ein wesentlicher Teil der städtischen Grünstruktur. Die Anlagen erfüllen wichtige Klimafunktionen im Hinblick auf die Durchlüftung und Abkühlung der Umgebung. Sie haben eine soziale Bedeutung für die wohnungsnahe Erholung, als interkulturelle Begegnungsstätte und für das Naturerleben, insbesondere von Kindern. Sie sind ein wichtiges Biotop für Pflanzen und Tiere und leisten auch heute noch einen Beitrag zur Nahrungsversorgung. Um die Funktionen zu gewährleisten sind 64% der Anlagen durch Bebauungspläne gesichert, weitere 26% befinden sich unter dem Bestandsschutz nach Bundeskleingartengesetz. Bei Eingriff in vorhandene Kleingartenflächen sind die Städte bzw. die Vorhabenträger verpflichtet, den Verlust auszugleichen.
- Ein Planungsbüro wurde mit der Erstellung des Kleingartenentwicklungskonzeptes beauftragt. Es handelt sich um einen komplexen Planungsprozess mit Beteiligung mehrerer Ämter und Dachgesellschaften sowie Vorständen der Kleingärtnervereine, Nutzer der Gärten und der allgemeinen Öffentlichkeit. Durch die Kontaktbeschränkungen im Zuge der Covid-19-Pandemie wurde dieser Prozess zusätzlich verzögert. Ziel des Konzeptes ist es unter anderem den zukünftigen Bedarf bei steigenden Einwohnerzahlen zu ermitteln sowie eine Bestandsaufnahme und Entwicklungskarte der Kleingärten für alle weiteren städtischen Planungen zu schaffen.
- Mit einer Vorstellung des Gesamtkonzeptes kann im Frühjahr 2021 gerechnet werden.