Westerbachsiedlung: Geplante Baumaßnahmen vorstellen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST
1665
Betreff: Westerbachsiedlung: Geplante Baumaßnahmen
vorstellen Die angesprochenen Grundstücke liegen im
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 341 bzw. 341Ä, der hier bereits seit
1981 Baurecht für gewerbliche Nutzungen, Gewerbe i. S. d. § 8
Baunutzungsverordnung (BauNVO), geschaffen hat. In Gewerbegebieten sind
gewerbliche Nutzungen aller Art, aber auch kleinere Einzelhandelsbetriebe und
solche, die nicht mit Gütern des täglichen Bedarfs handeln, zulässig. Der hier gültige Bebauungsplan schließt
Einzelhandelsbetriebe dann aus, - wenn sie der Versorgung mit Gütern des täglichen
Bedarfs dienen und - über 800 m2 Bruttogeschossfläche
aufweisen. Dies ist jedoch bei den beantragten Vorhaben nicht
der Fall gewesen, sodass die Baugenehmigung zu erteilen war. Genehmigt wurden die folgenden Vorhaben: - Drogeriemarkt mit 638 qm Verkaufsfläche - Tierbedarf-Markt mit 525 qm
Verkaufsfläche - Textilmarkt
mit 432 qm Verkaufsfläche -
Reifenservice mit ca. 1126 qm Betriebsfläche - KFZ- Werkstatt mit ca. 1180 qm Betriebsfläche
Die fünf Gewerbeeinheiten werden über eine
gemeinsame Zu- und Abfahrt in der Westerbachstraße angedient. Der Magistrat
wird die verkehrliche Entwicklung im Zusammenhang mit der Verdichtung des
Gewerbegebietes beobachten und bei Bedarf notwendige Maßnahmen zur Verbesserung
mit dem Ortsbeirat erörtern. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.02.2012, OM 893
Anregung an den
Magistrat vom 30.10.2012, OM 1619