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Westerbachsiedlung: Geplante Baumaßnahmen vorstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST 1665 Betreff: Westerbachsiedlung: Geplante Baumaßnahmen vorstellen Die angesprochenen Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 341 bzw. 341Ä, der hier bereits seit 1981 Baurecht für gewerbliche Nutzungen, Gewerbe i. S. d. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO), geschaffen hat. In Gewerbegebieten sind gewerbliche Nutzungen aller Art, aber auch kleinere Einzelhandelsbetriebe und solche, die nicht mit Gütern des täglichen Bedarfs handeln, zulässig. Der hier gültige Bebauungsplan schließt Einzelhandelsbetriebe dann aus, - wenn sie der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs dienen und - über 800 m2 Bruttogeschossfläche aufweisen. Dies ist jedoch bei den beantragten Vorhaben nicht der Fall gewesen, sodass die Baugenehmigung zu erteilen war. Genehmigt wurden die folgenden Vorhaben: - Drogeriemarkt mit 638 qm Verkaufsfläche - Tierbedarf-Markt mit 525 qm Verkaufsfläche - Textilmarkt mit 432 qm Verkaufsfläche - Reifenservice mit ca. 1126 qm Betriebsfläche - KFZ- Werkstatt mit ca. 1180 qm Betriebsfläche Die fünf Gewerbeeinheiten werden über eine gemeinsame Zu- und Abfahrt in der Westerbachstraße angedient. Der Magistrat wird die verkehrliche Entwicklung im Zusammenhang mit der Verdichtung des Gewerbegebietes beobachten und bei Bedarf notwendige Maßnahmen zur Verbesserung mit dem Ortsbeirat erörtern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 893 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1619