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Sossenheim: Angespannte Verkehrssituation in der Westerbachstraße bei Baumaßnahmen berücksichtigen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1619 entstanden aus Vorlage: OF 511/6 vom 02.10.2012 Betreff: Sossenheim: Angespannte Verkehrssituation in der Westerbachstraße bei Baumaßnahmen berücksichtigen Vorgang: OM 893/12 OBR 6; ST 664/12; ST 1665/12 Es ist geplant, auf dem Gelände entlang der Westerbachstraße zwischen REWE-Markt und Wilhelm-Fay-Straße neue Geschäfte zu errichten. Die Verkehrssituation auf der Westerbachstraße ist allerdings aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens bereits sehr angespannt. Autofahrer, die von Sossenheim kommend auf den Parkplatz des REWE-Markts einbiegen wollen, haben dabei genauso Probleme, wie die Autofahrer, die von dem Parkplatz wieder auf die Westerbachstraße einfahren möchten. Um sicherzustellen, dass die problematische Verkehrssituation bei der Planung der Baumaßnahmen, insbesondere bei der Anbindung der neuen Geschäfte, berücksichtigt wird, wurde bereits am 14. Februar 2012 ein entsprechender Antrag (OM 893) im Ortsbeirat 6 verabschiedet, in dem auch um die Vorstellung der geplanten Baumaßnahmen gebeten wurde. Leider ist bis dato weder eine abschließende Stellungnahme zu dem Antrag noch die Vorstellung erfolgt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob bei den geplanten Geschäften auf dem Gelände entlang der Westerbachstraße (zwischen REWE-Markt und Wilhelm-Fay-Straße) eine Anbindung über die Wilhelm-Fay-Straße möglich ist (siehe Skizze in der Anlage); 2. wann die geplanten Baumaßnahmen dem Ortsbeirat 6 vorgestellt werden können. Anlage 1 (ca. 26 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 893 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 664 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST 1665 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2013, ST 575 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 12.03.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0