Sossenheim: Angespannte Verkehrssituation in der Westerbachstraße bei Baumaßnahmen berücksichtigen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM
1619 entstanden aus
Vorlage: OF 511/6 vom
02.10.2012 Betreff: Sossenheim: Angespannte Verkehrssituation in
der Westerbachstraße bei Baumaßnahmen berücksichtigen Vorgang:
OM 893/12 OBR 6; ST 664/12; ST
1665/12 Es ist geplant, auf dem Gelände
entlang der Westerbachstraße zwischen REWE-Markt und Wilhelm-Fay-Straße neue
Geschäfte zu errichten. Die Verkehrssituation auf der Westerbachstraße ist
allerdings aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens bereits sehr angespannt.
Autofahrer, die von Sossenheim kommend auf den Parkplatz des REWE-Markts
einbiegen wollen, haben dabei genauso Probleme, wie die Autofahrer, die von dem
Parkplatz wieder auf die Westerbachstraße einfahren möchten. Um sicherzustellen, dass die problematische
Verkehrssituation bei der Planung der Baumaßnahmen, insbesondere bei der
Anbindung der neuen Geschäfte, berücksichtigt wird, wurde bereits am 14.
Februar 2012 ein entsprechender Antrag (OM 893) im Ortsbeirat 6 verabschiedet,
in dem auch um die Vorstellung der geplanten Baumaßnahmen gebeten wurde. Leider
ist bis dato weder eine abschließende Stellungnahme zu dem Antrag noch die
Vorstellung erfolgt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu
prüfen und zu berichten, 1. ob bei den geplanten Geschäften auf dem Gelände
entlang der Westerbachstraße (zwischen REWE-Markt und Wilhelm-Fay-Straße) eine
Anbindung über die Wilhelm-Fay-Straße möglich ist (siehe Skizze in der
Anlage); 2. wann die
geplanten Baumaßnahmen dem Ortsbeirat 6 vorgestellt werden können. Anlage 1 (ca.
26 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.02.2012, OM 893
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.05.2012, ST 664
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.10.2012, ST 1665
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.04.2013, ST 575
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6
am 12.03.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6
am 09.04.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0