Regelmäßige Verkehrskontrollen im Schwanheimer Unterfeld
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST
1652
Betreff: Regelmäßige
Verkehrskontrollen im Schwanheimer Unterfeld Das Schwanheimer Unterfeld
verbindet die Stadtteile Schwanheim und Höchst. Es handelt sich um
Landschaftsschutzgebiet der Zone II und teilweise um Naturschutzgebiet. Daher
ist auch das Befahren durch Zeichen 250 StVO untersagt, lediglich
landwirtschaftlicher Verkehr und Radfahrer sind davon ausgenommen. Einige
Bereiche sind zusätzlich mit "Anlieger frei" beschildert. So kann der Höchster
Weg von Schwanheim aus kommend durch Anlieger geradeaus bis zu dem Bootsbauer
befahren werden oder nach links bis zu dem Anglerverein. Der weitere Verlauf in
Richtung Bohlenweg und der Pflugsweg in Richtung Leunastraße sind nur für den
landwirtschaftlichen Verkehr und Radfahrer freigegeben. Rollerfahrer nutzen das Schwanheimer Unterfeld gerne
als Abkürzung ihres Weges zwischen Schwanheim und Höchst, da diese die
Schnellstraße mit dem Roller nicht befahren dürfen und sonst einen großen Umweg
in Kauf nehmen müssten. Durch Autos wird der Weg in der Regel nicht zur
Durchfahrt genutzt, da für sie die Schnellstraße die bessere Option darstellt.
Es wird jedoch immer wieder
festgestellt, dass Fahrzeuge von der Leunastraße in den Pflugsweg einbiegen.
Fahrzeuge werden zumeist direkt am Anfang des Pflugswegs abgestellt, die Fahrer
führen dann ihre Hunde im Schwanheimer Unterfeld aus oder bringen Angehörige zu
den dortigen Vereinen bzw. holen diese dort ab. Nur wenige Fahrzeuge fahren bis
zum Bohlenweg. Bei diesen handelt es sich dann in der Regel um
Grundstückseigentümer, die das Fahrzeug an ihrem Garten entladen möchten.
Teilweise sind die Fahrer hier im Besitz einer Ausnahmegenehmigung. Durch die Stadtpolizei wird das Schwanheimer
Unterfeld mehrmals täglich angefahren. Fahrzeuge, die im durch Zeichen 250 StVO
gesperrten Bereich ohne Ausnahmegenehmigung parken, werden nach der StVO
verwarnt. Fahrzeuge im Naturschutzgebiet werden nach dem Hessischen
Naturschutzgesetz angezeigt. Nur selten werden Fahrzeuge tatsächlich fahrend
angetroffen. Wenn dies der Fall ist, werden diese angehalten, kontrolliert und
nach einem Aufklärungsgespräch wird eine entsprechende Anzeige gefertigt. Somit
wurden in diesem Jahr bislang 254 Verfahren durch die Bußgeldstelle eröffnet.
Eine bauliche Veränderung gestaltet
sich schwierig, da die Wege für große landwirtschaftliche Maschinen befahrbar
bleiben müssen. Die bestehende Regelung erfolgte u. a. auf Grund der
Beschwerde eines Garten- und Landschaftsbauers aus dem Kelsterbacher Weg, der
die Leunastraße sonst nicht mehr hätte queren können. Das Regierungspräsidium
Darmstadt trug diese Entscheidung mit. Das Anbringen von Pollern oder Schranken
ist aus diesem Grund nicht möglich. Das Zeichen 250 StVO aus Richtung Leunastraße wurde
auf Veranlassung der Stadtpolizei bereits im vergangenen Jahr versetzt, so dass
es nun aus beiden Richtungen der Leunastraße gut zu erkennen ist. Dies brachte
bereits eine leichte Verbesserung und vor allem eine größere Rechtssicherheit
beim Einschreiten. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass das Schwanheimer
Unterfeld bereits jetzt schon engmaschig überwacht wird. Die Abstellung von
Personal ausschließlich für diese Überwachungsaufgaben oder gar die Einrichtung
einer "Überwachungsstelle" ist im Hinblick auf die Aufgaben- und
Auftragsvielfalt der Stadtpolizei des Ordnungsamtes nicht zu rechtfertigen und
scheidet daher aus. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.08.2013, OM 2373