Unerlaubte Einfahrt ins Schwanheimer Unterfeld erschweren
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2009, ST
1139
Betreff: Unerlaubte
Einfahrt ins Schwanheimer Unterfeld erschweren Im Kreuzungsbereich der Leunastraße und der sich
anschließenden Feldwege ist das Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller
Art) sowie die Zusatzzeichen 1024-17 StVO (Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht
schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei) und 1022-10 StVO
(Radfahrer frei) angebracht. Der Pflugsweg selbst, der 50 Meter nach der
Kreuzung beginnt, ist ebenfalls mit der vorgenannten, gut sichtbaren
Beschilderung ausgestattet. Dem offensichtlichen Fehlverhalten einiger
Verkehrsteilnehmer kann mit zusätzlichen Markierungs- und
Beschilderungsmaßnahmen nicht begegnet werden. Im Pflugsweg werden allerdings Kontrollen durch die
Stadtpolizei im Rahmen der Personellen Möglichkeiten durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2009, OM 3252
Antrag vom
27.06.2013, OF
776/6
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2373