Unerlaubte Einfahrt ins Schwanheimer Unterfeld erschweren
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2009, ST 1139
Betreff: Unerlaubte Einfahrt ins Schwanheimer Unterfeld erschweren Im Kreuzungsbereich der Leunastraße und der sich anschließenden Feldwege ist das Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) sowie die Zusatzzeichen 1024-17 StVO (Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei) und 1022-10 StVO (Radfahrer frei) angebracht. Der Pflugsweg selbst, der 50 Meter nach der Kreuzung beginnt, ist ebenfalls mit der vorgenannten, gut sichtbaren Beschilderung ausgestattet. Dem offensichtlichen Fehlverhalten einiger Verkehrsteilnehmer kann mit zusätzlichen Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen nicht begegnet werden. Im Pflugsweg werden allerdings Kontrollen durch die Stadtpolizei im Rahmen der Personellen Möglichkeiten durchgeführt.