An der Sandelmühle - Viele Fragen keine Antworten
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Das Bebauungsplanverfahren Nr. 889 ist noch nicht abgeschlossen. Insofern besteht für das Wohngebiet noch kein Planungsrecht. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans wird derzeit vorbereitet. Im Rahmen des politischen Geschäftsgangs wird auch der Ortsbeirat über die Satzungsbeschlussvorlage beraten können. Erst mit dem Vorliegen der planungsrechtlichen Voraussetzungen kann mit der Durchführung von Erschließungsmaßnahmen begonnen werden. Über die verkehrlichen Voraussetzungen entscheiden letztendlich die Stadtverordneten mit dem Satzungsbeschluss. An der Einschätzung des Magistrats, die dem Ortsbeirat mehrfach berichtet wurde (z. B. im Bericht des Magistrats vom 27.10.2017, B 351) hat sich im Grundsatz nichts geändert. Zu 2.: Die im Zuge der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches zu prüfen und abzuwägen. Dies ist der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten. Bis zu einer Fassung des Satzungsbeschlusses können die Anwohner deshalb keine inhaltlichen Bescheide bekommen. Sobald der entsprechende Beschluss vorliegt, werden sie unaufgefordert über den Inhalt informiert. Zu 3. bis 6.: Der Bereich An der Sandelmühle ist Teil der 2008 eingeführten "Umweltzone". Alle Fahrzeuge, die über eine grüne Plakette verfügen, dürfen dort gefahren werden. Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert die Einhaltung der Plakettenpflicht im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs und bringt Verstöße zur Anzeige. Dieselfahrzeuge ab einschließlich Abgasnorm 4 / IV können eine grüne Plakette erhalten und unterliegen in Frankfurt derzeit keinerlei Beschränkungen. Eine Sondernutzungserlaubnis ist daher für diese Fahrzeuge nicht notwendig. Die Umweltzone schränkt insofern lediglich die Einfahrt für Fahrzeuge unterhalb der Abgasnorm 4 / IV ohne Dieselrußpartikelfilter ein. Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone sind kennzeichenbezogen und werden auf Antrag den jeweiligen Fahrzeugbesitzern erteilt. Eine "pauschale" Genehmigung für bestimmte Örtlichkeiten (hier: Restaurantparkplatz) bzw. den Gewerbetreibenden und deren Gästen ist rechtlich nicht möglich. Zu 7.: Dem Magistrat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass das Unternehmen Diehl den Standort verlassen wird. Insofern bleibt es weiterhin das Ziel den Betrieb am Standort zu sichern und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung zu geben. Für Überlegungen zu einer Nachfolgebebauung in Verbindung mit dem Campingplatzareal besteht kein Anlass. Zu 8.: Die Herstellung der Fischdurchgängigkeit für den Urselbach am Wehr Eschersheim ist als Ausgleichsmaßnahme im Zusammenhang mit einer Planung der Deutschen Bahn AG nach dem Hessischen Eisenbahngesetz genehmigt. Mit der Deutschen Bahn wurde ein Planungs- und Durchführungsvertrag geschlossen. Demnach wird die DB die Planung und Ausführung der Herstellung der Maßnahme übernehmen bzw. beauftragen. Ein konkreter Zeitplan liegt hierzu nicht vor. Aus heutiger Sicht ist nicht von einem Baubeginn vor 2021 auszugehen. Zu 9.: Mit dem Bebauungsplan An der Sandelmühle soll die Chance genutzt werden den Straßenraum bis zum Betriebsgelände des ortsansässigen Gewerbebetriebes zu verbreitern und den nördlich der Straße fehlenden Gehweg in ausreichender Breite auszubauen. Im weiteren Verlauf der Straße An der Sandelmühle sind wie oben beschrieben keine Eingriffe geplant, die einen Umbau der Straße erforderlich machen. Pläne zum Umbau der Straße zu einer "Durchgangsstraße" bestehen insofern nicht.