Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Warum ist Nieder-Erlenbach nicht im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 enthalten?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST 1635 Betreff: Warum ist Nieder-Erlenbach nicht im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 enthalten? Anlass für die Erstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ist die Sicherung und Weiterentwicklung von zentralen Versorgungsbereichen als Voraussetzung für eine flächendeckende und qualitätvolle Versorgung der Frankfurter Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen in allen Stadtteilen. Dazu wurde im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitet (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012, § 1859 zur M 21 vom 13.01.2012). Die damit beschlossene Zentrenhierarchie, die räumliche Lage und Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie deren konkret gegebene Versorgungsfunktion bilden die notwendige Grundlage für die Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der Bauleitplanung. Über den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche hinaus ist es Ziel des Einzel-handels- und Zentrenkonzeptes, die wohnungsnahe Grundversorgung in allen Stadtteilen zu sichern. Neue solitäre Ergänzungsstandorte der Nahversorgung außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche können dabei Lücken im Versorgungsnetz schließen. zu 1.: Im Rahmen der Erarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wurden durch die GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung GmbH Köln von November 2008 bis Januar 2009 zunächst alle in Frankfurt am Main ansässigen Betriebe des Ladeneinzelhandels und des Ladenhandwerks in Form eines Gutachtens erfasst. Neben der Betrachtung der Einzelhandelsfunktionen der gesamten Stadt wurde auch eine vertiefende Erhebung in allen Stadtteilen durchgeführt. Daraufhin wurden seitens des Gutachters Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Einzelhandelsstandortes Frankfurt am Main erarbeitet. Dazu wurden die Verkaufsflächenzusatzbedarfe bis zum Jahr 2020 berechnet. Zur Verbesserung des Einzelhandelsangebotes werden Ergänzungen, das heißt auch zur bestehenden Nahversorgung, differenziert nach Sortimenten und Standorten vorgeschlagen. Somit handelt es sich bei dem vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept nicht ausschließlich um eine Bestandsanalyse, sondern es enthält ebenso eine Bedarfsanalyse für die Entwicklungsplanung. Eine Bedarfsberechnung für den Stadtteil Nieder-Erlenbach gemäß den Kennzahlen für den Einzelhandel wird unter Punkt 3 erläutert. Konkrete Empfehlungen für die einzelnen Stadtteile, in denen kein zentraler Versorgungsbereich abgegrenzt werden kann, sind derzeitig im Einzelhandels- und Zentrenkonzept jedoch noch nicht enthalten. Bei einer zukünftigen Weiterentwicklung bzw. Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes soll dies aber Bestandteil werden. zu 2.: Die Zentrenstruktur der Stadt Frankfurt am Main ist das Ergebnis der tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der unter Punkt 1 beschriebenen Bestandsaufnahme. Entsprechend ihrem Angebot und Einzugsgebiet wurden in dem Gutachten die Versorgungszentren verschiedenen Zentrenkategorien einheitlich und nachvollziehbar zugeordnet. Die Abgrenzung der einzelnen zentralen Versorgungsbereiche erfolgte dabei nach allgemein gültigen Kriterien. Diese Einstufung der Zentren kann der untenstehenden Tabelle entnommen werden. Als Untergrenze für die Festsetzung eines zentralen Versorgungsbereichs wurde eine Mindestzahl von 5 Betrieben und eine Mindestfläche von ca. 700 m2 Verkaufsfläche angesetzt. Dabei wurden sowohl ökonomisch und städtebaulich tragfähige Versorgungsstrukturen sowie die Größe und Siedlungsstruktur der Stadt Frankfurt am Main beachtet. Weiterhin stützt sich die Festlegung eines zentralen Versorgungsbereichs auf die Angebotsvielfalt (Dienstleistung, Gastronomie usw.) und deren langfristige Tragfähigkeit sowie auf städtebauliche Kriterien wie beispielsweise Kompaktheit der Bebauung, Gestaltung des öffentlichen Raumes und Konzentration der zentralörtlich bedeutsamen Versorgungseinrichtungen in einem fußläufig erlebbaren Bereich. Im Stadtteil Nieder-Erlenbach liegen gemäß den vorgenannten Kriterien (Mindestanzahl und Mindestfläche der Betriebe in Zusammenhang mit der Kompaktheit der Bebauung und der Lage der Einzelhandelsbetriebe) nicht die Anforderungen zur Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereichs vor. zu 3.: Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen an die Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereiches gegeben sind, erfüllen die bestehenden Einzelhandelsbetriebe im Stadtteil Nieder-Erlenbach jedoch wichtige Funktionen für die Nahversorgung. Deswegen ist es auch Ziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes diese Standorte im Bestand zu sichern: "Bestehende Einzelhandelsbetriebe in städtebaulich integrierten Streulagen außerhalb der räumlich abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche erfüllen oftmals wichtige ergänzende Funktionen für die Nahversorgung. Diese Standorte sind im Bestand zu sichern." (Anlage 1 zur M 21 vom 13.01.2012) Nieder-Erlenbach verfügt über insgesamt 2.600 m2 Verkaufsfläche im Bereich Lebensmittel. Im Stadtteil sind 4.637 Einwohner ansässig und es werden nach der Fertigstellung des Neubaugebietes New Erlenbach voraussichtlich weitere 225 Einwohner hinzukommen, insgesamt wären dies 4.852 Einwohner. Davon ausgehend, dass pro Einwohner 0,5 m2 Verkaufsfläche benötigt werden, deckt der bestehende Einzelhandel einen Bedarf für 5.200 Einwohner ab. Demzufolge kann durch die bestehende Einzelhandelsaustattung auch die hinzukommende Bevölkerung versorgt werden. Darüber hinaus weisen wir daraufhin, dass gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit dem Schwerpunkt "Sicherung der Nahversorgung" weiterentwickelt wird und die Situation in Nieder-Erlenbach entsprechend berücksichtigt werden wird. Quelle: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Anlage 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.02.2012, OA 145