Warum ist Nieder-Erlenbach nicht im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 enthalten?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST
1635
Betreff: Warum ist
Nieder-Erlenbach nicht im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 enthalten?
Anlass für die Erstellung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes ist die Sicherung und Weiterentwicklung von zentralen
Versorgungsbereichen als Voraussetzung für eine flächendeckende und
qualitätvolle Versorgung der Frankfurter Bevölkerung mit Gütern und
Dienstleistungen in allen Stadtteilen. Dazu wurde im Sinne eines
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB ein
Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitet (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012, § 1859 zur M 21 vom
13.01.2012). Die damit beschlossene Zentrenhierarchie, die räumliche Lage und Abgrenzung der zentralen
Versorgungsbereiche sowie deren konkret gegebene Versorgungsfunktion bilden die
notwendige Grundlage für die Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der
Bauleitplanung.
Über den Schutz der zentralen
Versorgungsbereiche hinaus ist es Ziel des Einzel-handels- und
Zentrenkonzeptes, die wohnungsnahe Grundversorgung in allen Stadtteilen zu
sichern. Neue solitäre Ergänzungsstandorte der Nahversorgung außerhalb der
zentralen Versorgungsbereiche können dabei Lücken im Versorgungsnetz
schließen. zu 1.: Im Rahmen der Erarbeitung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wurden durch die GMA Gesellschaft für
Markt- und Absatzforschung GmbH Köln von November 2008 bis Januar 2009 zunächst
alle in Frankfurt am Main ansässigen Betriebe des Ladeneinzelhandels und des
Ladenhandwerks in Form eines Gutachtens erfasst. Neben der Betrachtung der
Einzelhandelsfunktionen der gesamten Stadt wurde auch eine vertiefende Erhebung
in allen Stadtteilen durchgeführt. Daraufhin wurden seitens des Gutachters Empfehlungen
zur Weiterentwicklung des Einzelhandelsstandortes Frankfurt am Main erarbeitet.
Dazu wurden die Verkaufsflächenzusatzbedarfe bis zum Jahr 2020 berechnet. Zur
Verbesserung des Einzelhandelsangebotes werden Ergänzungen, das heißt auch zur
bestehenden Nahversorgung, differenziert nach Sortimenten und Standorten
vorgeschlagen. Somit handelt es sich bei dem vorliegenden Einzelhandels- und
Zentrenkonzept nicht ausschließlich um eine Bestandsanalyse, sondern es enthält
ebenso eine Bedarfsanalyse für die Entwicklungsplanung. Eine Bedarfsberechnung für den Stadtteil
Nieder-Erlenbach gemäß den Kennzahlen für den Einzelhandel wird unter Punkt 3
erläutert. Konkrete Empfehlungen für die
einzelnen Stadtteile, in denen kein zentraler Versorgungsbereich abgegrenzt
werden kann, sind derzeitig im Einzelhandels- und Zentrenkonzept jedoch noch
nicht enthalten. Bei einer zukünftigen Weiterentwicklung bzw. Fortschreibung
des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes soll dies aber Bestandteil werden.
zu 2.: Die Zentrenstruktur der Stadt Frankfurt am
Main ist das Ergebnis der tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der unter
Punkt 1 beschriebenen Bestandsaufnahme. Entsprechend ihrem Angebot und
Einzugsgebiet wurden in dem Gutachten die Versorgungszentren verschiedenen
Zentrenkategorien einheitlich und nachvollziehbar zugeordnet. Die Abgrenzung
der einzelnen zentralen Versorgungsbereiche erfolgte dabei nach allgemein
gültigen Kriterien. Diese Einstufung der Zentren kann der untenstehenden
Tabelle entnommen werden. Als Untergrenze für die Festsetzung eines zentralen
Versorgungsbereichs wurde eine Mindestzahl von 5 Betrieben und eine
Mindestfläche von ca. 700 m2 Verkaufsfläche angesetzt. Dabei wurden sowohl
ökonomisch und städtebaulich tragfähige Versorgungsstrukturen sowie die Größe
und Siedlungsstruktur der Stadt Frankfurt am Main beachtet. Weiterhin stützt sich die Festlegung eines zentralen
Versorgungsbereichs auf die Angebotsvielfalt (Dienstleistung, Gastronomie usw.)
und deren langfristige Tragfähigkeit sowie auf städtebauliche Kriterien wie
beispielsweise Kompaktheit der Bebauung, Gestaltung des öffentlichen Raumes und
Konzentration der zentralörtlich bedeutsamen Versorgungseinrichtungen in einem
fußläufig erlebbaren Bereich. Im Stadtteil Nieder-Erlenbach liegen gemäß den
vorgenannten Kriterien (Mindestanzahl und Mindestfläche der Betriebe in
Zusammenhang mit der Kompaktheit der Bebauung und der Lage der
Einzelhandelsbetriebe) nicht die Anforderungen zur Abgrenzung eines zentralen
Versorgungsbereichs vor. zu 3.: Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen an
die Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereiches gegeben sind, erfüllen die
bestehenden Einzelhandelsbetriebe im Stadtteil Nieder-Erlenbach jedoch wichtige
Funktionen für die Nahversorgung. Deswegen ist es auch Ziel des Einzelhandels-
und Zentrenkonzeptes diese Standorte im Bestand zu sichern: "Bestehende Einzelhandelsbetriebe in städtebaulich
integrierten Streulagen außerhalb der räumlich abgegrenzten zentralen
Versorgungsbereiche erfüllen oftmals wichtige ergänzende Funktionen für die
Nahversorgung. Diese Standorte sind im Bestand zu sichern." (Anlage 1 zur M 21
vom 13.01.2012)
Nieder-Erlenbach verfügt über
insgesamt 2.600 m2 Verkaufsfläche im Bereich Lebensmittel. Im Stadtteil sind
4.637 Einwohner ansässig und es werden nach der Fertigstellung des
Neubaugebietes New Erlenbach voraussichtlich weitere 225 Einwohner hinzukommen,
insgesamt wären dies 4.852 Einwohner. Davon ausgehend, dass pro Einwohner 0,5
m2 Verkaufsfläche benötigt werden, deckt der bestehende Einzelhandel einen
Bedarf für 5.200 Einwohner ab. Demzufolge kann durch die bestehende
Einzelhandelsaustattung auch die hinzukommende Bevölkerung versorgt werden.
Darüber hinaus weisen wir daraufhin, dass gemäß dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 das Einzelhandels- und
Zentrenkonzept mit dem Schwerpunkt "Sicherung der Nahversorgung"
weiterentwickelt wird und die Situation in Nieder-Erlenbach entsprechend
berücksichtigt werden wird. Quelle: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21
Anlage 2 Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
14.02.2012, OA 145