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Das Scheffeleck für alle Verkehrsteilnehmer sicher umgestalten - jetzt!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST 1629

Betreff: Das Scheffeleck für alle Verkehrsteilnehmer sicher umgestalten - jetzt! Zu

  1. :
    • a)Die Stadtbahnlinie U5 befährt, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch, den technisch gesicherten Knotenpunkt Eschenheimer Anlage / Eckenheimer Landstraße mit Signalbild für die Weiterfahrt. Alle anderen zum Fahrweg der Stadtbahn feindlichen Verkehre sind während der Freigabezeit für die Stadtbahn auf Rot gesetzt und müssen warten. Da die Verkehrssignalanlage am Knotenpunkt Scheffeleck nicht durch die Stadtbahn beeinflusst wird, muss der Stadtbahnfahrer bei der Zufahrt zum Kreuzungsbereich die Geschwindigkeitsvorgabe in Abhängigkeit vom Signalisierungszustand vorwählen und vorausschauend fahren. Im ungünstigsten Fall muss auch die Stadtbahn bei "Gesperrt" zeigendem Signal anhalten und dann mit Signal aus dem Stand wieder anfahren. Die Stadtbahn fährt im Bereich der Eckenheimer Landstraße / Scheffeleck auf straßenbündigem Bahnkörper und nimmt am allgemeinen Straßenverkehr teil.
    • b)Von der Ausweisung eines Läuteauftrages wird abgeraten, da der Stadtbahnfahrer die Läutetafel 24 Stunden am Tag beachten muss. Im Interesse von Anwohnern wird, bis auf wenige Ausnahmen im Stadtgebiet, allgemein auf ein regelmäßiges und situationsunabhängiges Läuten verzichtet. Im Gefahrenfall und zur Warnung von anderen Verkehrsteilnehmern muss der Stadtbahnfahrer selbstverständlich zu jeder Zeit und an jeder Stelle im Liniennetz Läutezeichen geben können, dann allerdings situationsabhängig.
    • c)Eine derartige Schaltung, wie vom Ortsbeirat angeregt, ist unüblich und entspricht nicht den Vorschriften. Zur Stadtbahn bzw. zum Fahrweg der Stadtbahnquerung feindliche Verkehrsströme haben während der Freigabezeit der Stadtbahn unabhängig, ob die Stadtbahn tatsächlich den Knotenpunkt passiert, "Rot". Werden diese Signale entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung beachtet und die bestehenden Verkehrsregeln von allen Verkehrsteilnehmern richtig angewandt, minimiert sich automatisch das Risiko, dass sich aufgrund eines Verkehrsverstoßes ein Verkehrsunfall mit Personen- und / oder Sachschaden ereignet. Zu 2.: Die Fußgänger werden im Knotenpunkt über eigene lichtsignalgeregelte Fußgängerfurten geführt. Zu 3.: Der Einmündungsbereich der Eckenheimer Landstraße in die Eschenheimer Anlage wird im Rahmen der Einrichtung der Fahrradroute 8 umgestaltet (siehe hierzu die Bau- und Finanzierungsvorlage "Fahrradroute 8 und Radroutenverbindung Friedberger Tor", M 43 vom 06.03.2009, Beschluss der Stadtverordneten-Versammlung vom 04.06.2009, § 6063). An der Kreuzung Eschenheimer Anlage / Eckenheimer Landstraße / Scheffelstraße werden Radfahrerfurten, die einen Anschluss an den Radweg in der Eckenheimer Landstraße ermöglichen, parallel zu den Fußgängerüberwegen markiert. Der vorhandene Radfahrstreifen in der Eckenheimer Landstraße wird bis an die Verkehrsinsel verlängert. Es ist vorgesehen, die Mittelinsel vorerst baulich nicht zu verändern. Zunächst wird eine Anpassung für eine direkte Erreichbarkeit des Radweges von Norden vorgenommen. Die Installierung der Lichtsignalanlage wird, wie in der Ausführungsplanung vorgesehen, zeitlich mit dem barrierefreien Umbau der Bushaltestelle Scheffeleck erfolgen. Zu 4.: Der Einbau einer weiteren Mittelinsel ist nur unter Verzicht auf die Radverkehrsanlagen und durch Verringerung der Seitenräume denkbar. Nach Auffassung des Magistrats ist dies, insbesondere auf eine sichere Führung aller Verkehrsarten, nicht zielführend. Zu 5.: Der barrierefreie Umbau des Knotenpunktes erfolgt im Zuge der Einrichtung der Fahrradroute

  2. Zu 6.: Gemäß Bericht des Magistrats B 1040 vom 14.12.2009 zur Verkehrsberuhigung des Anlagenrings ist beabsichtigt, im Bereich der Eschenheimer Anlage zwischen Friedberger Landstraße bis Petersstraße den Querschnitt neu aufzuteilen und zusätzliche Parkmöglichkeiten im Bereich des Rot-Kreuz-Krankenhauses und vor der Wohnbebauung Eckenheimer Landstraße bis Petersstraße zu schaffen. Ein Umsetzungstermin kann derzeit nicht genannt werden. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2009, § 6077, wird der Magistrat eine Planung für eine Zweirichtungsführung des Radverkehrs im Verlauf des gesamten Anlagenrings als Tangentialverbindung mit Verteiler- und Anschlussfunktion für die radial auf das Stadtzentrum ausgerichteten Radrouten erarbeiten. Eine Vorplanung hierzu ist für das Arbeitsprogramm ab 2012 vorgesehen. Zwischenlösungen für Teilabschnitte werden losgelöst von dieser Planung nicht verfolgt. Aufgrund der langen Streckenführung und der Vielzahl der betroffenen Knotenpunkte sowie der derzeitigen Haushaltskonsolidierung ist eine kurzfristige Realisierung der Planung nicht zu erwarten. Zu 7.: Eigene Radfahrsignalanlagen sind im Zusammenhang mit den Radverkehrsanlagen vorgesehen. Da derzeit keine Radverkehrsanlagen vorhanden sind, kann die eigene Signalisierung erst im Zusammenhang mit der unter Ziffer

  3. erwähnten Planung erfolgen. Zu 8.: In der Bau- und Finanzierungsvorlage M 43 zur Einrichtung der Fahrradroute 8 wird die Fahrtrichtung für den Radverkehr nach Süden wie folgt beschrieben: Der heute vor der Einmündung Jahnstraße endende Radfahrstreifen wird bis zur Verkehrsinsel des Knotens Eckenheimer Landstraße / Eschenheimer Anlage / Scheffelstraße fortgesetzt. Die Route führt am Knotenpunkt über Furten und die Verkehrsinsel in die Wallanlagen. Im Einmündungsbereich der Eschenheimer Anlage wird die Petersstraße auf einer Furt überquert. Auf der Petersstraße, über die Bleichstraße hinweg bis in die Alte Gasse, sind gesonderte Radverkehrsanlagen vorgesehen. Zu 9.: Zwischen der Eckenheimer Landstraße und dem Oeder Weg ist bereits heute die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h begrenzt.