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Kulturcampus: Qualitätsvolle Architektur gehört dazu

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1618 Betreff: Kulturcampus: Qualitätsvolle Architektur gehört dazu Der Magistrat befindet sich derzeit in Abstimmungsgesprächen mit der ABG Frankfurt Holding über die Etablierung eines beratenden Gremiums. Er wird zu gegebenem Zeitpunkt über erzielte Ergebnisse und das weitere Vorgehen diesbezüglich berichten. Im Rahmen der Planungswerkstätten wurde vielfach der Wunsch geäußert, einen Bebauungsplanentwurf zu erstellen, der in den folgenden Jahren ausreichend Flexibilität bei der Entwicklung des Kulturcampus ermöglicht. Von einer detaillierten Festsetzung einzelner Aspekte wird daher abgesehen. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf trifft aus fachlicher Sicht das notwendige Maß an Regelungsdichte, um die Entwicklung eines qualitativen und vielfältigen Quartiers zu gewährleisten, ohne die planenden Büros in ihrer Gestaltungsfreiheit zu sehr einzuschränken. Darüber hinaus wird der Magistrat sich durch die Begleitung der Wettbewerbs- und Gutachterverfahren für eine qualitative Vielfalt im Quartier und die Berücksichtigung der Bestandsbebauung einsetzen. Der Magistrat wird gemeinsam mit der ABG Frankfurt Holding prüfen, welche Art von Wettbewerbs- bzw. Gutachterverfahren für welche Baufelder und Bauvorhaben durchgeführt werden sollen und wird darauf hinwirken, dass Wettbewerbe sich grundsätzlich an die Wettbewerbsordnung (RPW 2013) zu halten haben. Der Magistrat wird die ABG Frankfurt Holding und mögliche Dritte bei der Auslobung der Verfahren begleiten und hierbei inhaltliche Zielsetzungen für ein vielseitiges Quartier formulieren, sowie bei dem Auswahlverfahren und der Festlegung der Anzahl der teilnehmenden Büros mitwirken. Da auf dem Kulturcampus ein hochenergieeffizientes Quartier entstehen soll, sind Anforderungen an die zu beteiligenden Architekturbüros dahingehend zu richten, dass diese ihre Qualifikation bei der Realisierung von hochenergieeffizienten Gebäuden durch Referenzprojekte nachzuweisen haben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.02.2013, OA 320 Antrag vom 06.04.2017, OF 253/2 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1502