Kulturcampus: Qualitätsvolle Architektur gehört dazu
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.12.2013, ST 1618 Betreff: Kulturcampus: Qualitätsvolle Architektur
gehört dazu Der Magistrat befindet sich derzeit
in Abstimmungsgesprächen mit der ABG Frankfurt Holding über die Etablierung
eines beratenden Gremiums. Er wird zu gegebenem Zeitpunkt über erzielte
Ergebnisse und das weitere Vorgehen diesbezüglich berichten. Im Rahmen der Planungswerkstätten wurde vielfach der
Wunsch geäußert, einen Bebauungsplanentwurf zu erstellen, der in den folgenden
Jahren ausreichend Flexibilität bei der Entwicklung des Kulturcampus
ermöglicht. Von einer detaillierten Festsetzung einzelner Aspekte wird daher
abgesehen. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf trifft aus fachlicher Sicht das
notwendige Maß an Regelungsdichte, um die Entwicklung eines qualitativen und
vielfältigen Quartiers zu gewährleisten, ohne die planenden Büros in ihrer
Gestaltungsfreiheit zu sehr einzuschränken. Darüber hinaus wird der Magistrat
sich durch die Begleitung der Wettbewerbs- und Gutachterverfahren für eine
qualitative Vielfalt im Quartier und die Berücksichtigung der Bestandsbebauung
einsetzen. Der Magistrat wird gemeinsam mit der
ABG Frankfurt Holding prüfen, welche Art von Wettbewerbs- bzw.
Gutachterverfahren für welche Baufelder und Bauvorhaben durchgeführt werden
sollen und wird darauf hinwirken, dass Wettbewerbe sich grundsätzlich an die
Wettbewerbsordnung (RPW 2013) zu halten haben. Der Magistrat wird die ABG Frankfurt Holding und
mögliche Dritte bei der Auslobung der Verfahren begleiten und hierbei
inhaltliche Zielsetzungen für ein vielseitiges Quartier formulieren, sowie bei
dem Auswahlverfahren und der Festlegung der Anzahl der teilnehmenden Büros
mitwirken. Da auf dem
Kulturcampus ein hochenergieeffizientes Quartier entstehen soll, sind
Anforderungen an die zu beteiligenden Architekturbüros dahingehend zu richten,
dass diese ihre Qualifikation bei der Realisierung von hochenergieeffizienten
Gebäuden durch Referenzprojekte nachzuweisen haben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
04.02.2013, OA 320
Antrag vom
06.04.2017, OF
253/2
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1502