Lärmschutz für die Anwohner der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf Höhe der Breslauer Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST
1606
Betreff: Lärmschutz für die
Anwohner der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der
Bahnunterführung auf Höhe der Breslauer Straße Vorläufige Stellungnahme: Auf dem genannten
Streckenabschnitt besteht für beide Fahrtrichtungen eine zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Zur Ermittlung der tatsächlichen
Übertretungsquote werden in der nächsten Zeit Testmessungen vorgenommen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.09.2016, OM 586