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Lärmschutz für die Anwohner der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf Höhe der Breslauer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1606 Betreff: Lärmschutz für die Anwohner der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf Höhe der Breslauer Straße Vorläufige Stellungnahme: Auf dem genannten Streckenabschnitt besteht für beide Fahrtrichtungen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Zur Ermittlung der tatsächlichen Übertretungsquote werden in der nächsten Zeit Testmessungen vorgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 586