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Lärmschutz für die Anwohner der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf der Höhe der Breslauer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1273 Betreff: Lärmschutz für die Anwohner der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf der Höhe der Breslauer Straße Wie in der Stellungnahme des Magistrats ST 1606 vom 25.11.2016 bereits angekündigt, wurden auf dem genannten Straßenabschnitt fünf Testmessungen zu verschiedenen Tageszeiten durchgeführt. In insgesamt acht Messstunden wurden 2.418 Fahrzeuge erfasst. 41 Fahrzeuge überschritten dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Dies entspricht einer Übertretungsquote von 2 Prozent. Aufgrund der niedrigen Übertretungsquote sind in diesem Bereich vorerst keine weiteren Geschwindigkeitskontrollen vorgesehen. Der Magistrat stellt die Wichtigkeit des Lärmschutzes im Bereich der Mörfelder Landstraße nicht in Abrede. Die personellen Ressourcen der Städtischen Verkehrspolizei müssen jedoch vorwiegend für Geschwindigkeitskontrollen in Bereichen eingesetzt werden, bei denen die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 586