Lärmschutz für die Anwohner der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf der Höhe der Breslauer Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST
1273
Betreff: Lärmschutz für die
Anwohner der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der
Bahnunterführung auf der Höhe der Breslauer Straße Wie in der Stellungnahme des
Magistrats ST 1606 vom 25.11.2016 bereits angekündigt, wurden auf dem genannten
Straßenabschnitt fünf Testmessungen zu verschiedenen Tageszeiten durchgeführt.
In insgesamt acht Messstunden wurden 2.418 Fahrzeuge erfasst. 41 Fahrzeuge
überschritten dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren
Bereich. Dies entspricht einer Übertretungsquote von 2 Prozent. Aufgrund der
niedrigen Übertretungsquote sind in diesem Bereich vorerst keine weiteren
Geschwindigkeitskontrollen vorgesehen. Der Magistrat stellt die Wichtigkeit des
Lärmschutzes im Bereich der Mörfelder Landstraße nicht in Abrede. Die
personellen Ressourcen der Städtischen Verkehrspolizei müssen jedoch vorwiegend
für Geschwindigkeitskontrollen in Bereichen eingesetzt werden, bei denen die
Verkehrssicherheit gefährdet ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.09.2016, OM 586