Lärmschutz für die Anwohner der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf Höhe der Breslauer Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM
586 entstanden aus Vorlage:
OF 148/5 vom
29.08.2016 Betreff: Lärmschutz für die Anwohner der Mörfelder
Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf
Höhe der Breslauer Straße Der Magistrat wird gebeten , zu
prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zum Schutz der Anwohner vor dem
Verkehrslärm der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und
der Bahnunterführung auf Höhe der Breslauer Straße grundsätzlich getroffen
werden können. In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich zu prüfen, ob die
geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen auf diesem Teilstück der Mörfelder
Landstraße eingehalten werden. Begründung: Anwohner der Mörfelder Landstraße in diesem Bereich
klagen seit Längerem über die massive Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr.
Zu beachten ist, dass dieser Teil von Sachsenhausen durch Verkehrslärm, sei es
durch den nahe gelegenen Flughafen, den beiden die Fritz-Kissel-Siedlung
tangierenden Bahnlinien oder durch die Straßenbahnlinien 14 und 17, bereits
überdurchschnittlich belastet ist. Hier wären geeignete Lärmschutzmaßnahmen für
die betroffenen Bürger überaus entlastend. Das angesprochene Teilstück der Mörfelder Landstraße
führt zudem über mehrere Hundert Meter geradeaus und ist - Richtung Schweizer
Straße - recht breit. Dies könnte Autofahrer durchaus dazu verleiten, nicht auf
ihre Geschwindigkeit zu achten, was wiederum mit erhöhter Lärmbelästigung für
die Anwohner verbunden ist - insbesondere in den Abendstunden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.11.2016, ST 1606
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.07.2017, ST 1273
Aktenzeichen: 32 1