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Lärmschutz für die Anwohner der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf Höhe der Breslauer Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 586 entstanden aus Vorlage: OF 148/5 vom 29.08.2016 Betreff: Lärmschutz für die Anwohner der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf Höhe der Breslauer Straße Der Magistrat wird gebeten , zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zum Schutz der Anwohner vor dem Verkehrslärm der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf Höhe der Breslauer Straße grundsätzlich getroffen werden können. In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich zu prüfen, ob die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen auf diesem Teilstück der Mörfelder Landstraße eingehalten werden. Begründung: Anwohner der Mörfelder Landstraße in diesem Bereich klagen seit Längerem über die massive Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr. Zu beachten ist, dass dieser Teil von Sachsenhausen durch Verkehrslärm, sei es durch den nahe gelegenen Flughafen, den beiden die Fritz-Kissel-Siedlung tangierenden Bahnlinien oder durch die Straßenbahnlinien 14 und 17, bereits überdurchschnittlich belastet ist. Hier wären geeignete Lärmschutzmaßnahmen für die betroffenen Bürger überaus entlastend. Das angesprochene Teilstück der Mörfelder Landstraße führt zudem über mehrere Hundert Meter geradeaus und ist - Richtung Schweizer Straße - recht breit. Dies könnte Autofahrer durchaus dazu verleiten, nicht auf ihre Geschwindigkeit zu achten, was wiederum mit erhöhter Lärmbelästigung für die Anwohner verbunden ist - insbesondere in den Abendstunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1606 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1273 Aktenzeichen: 32 1