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Wird der Max-Kirschner-Weg endlich zur Wohnadresse?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1594 Betreff: Wird der Max-Kirschner-Weg endlich zur Wohnadresse? Zu 1.) Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) plant auf dem Grundstück Gemarkung Heddernheim, Flur 9, Flurstück 652 die Errichtung eines dreigeschossigen Mehrfamilienhauses zzgl. Staffelgeschoss mit 26 Wohneinheiten sowie eine Tiefgarage mit 18 Stellplätzen. Zu 2.) Der Magistrat hat keine gewerblichen Projekte für die Flächen geprüft. Es gab keine entsprechenden Bauberatungen oder -anträge. Zu 3.) Sobald der Kleintierzuchtverein verlagert und die Anbindung zur Ludwig-Reinheimer-Straße freigelegt ist, kann die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan B 537 festgelegte Wegefläche (projektierter Max-Kirschner-Weg) hergestellt werden. Es gibt eine Recherche des Magistrats, ob der Kleintierzuchtverein eventuell umgesiedelt werden könnte. Die Recherche führte zu keiner Lösung, da insbesondere die einzuhaltenden Schutzabstände bei Lärmimmissionen durch Kleingeflügel ein Problem darstellten, außerdem ist der Verein mit seiner Jugend- und Vereinsarbeit fest am Ort verwurzelt. Zu 4.) Das Bauvorhaben der ABG auf dem Grundstück Gemarkung Heddernheim, Flur 9, Flurstück 652 ist ausschließlich von der Erschließungsanlage Oberschelder Weg erschlossen. Der derzeitige Max-Kirschner-Weg ist ebenso wie der projektierte Max-Kirschner-Weg ein Verbindungsweg (von der Ludwig-Reinheimer-Straße zur U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße). Eine Erschließung seitens des Max-Kirchner-Weges ist nicht vorgesehen. Zu 5.) Für das Bauvorhaben wurde mit Bescheid vom 21.03.2019 die Ortsbezeichnung Oberschelder Weg 22c vergeben. Zu 6.) Es liegen keine aktuellen Planungen für Wohnungsbauten nördlich des heutigen Max-Kirschner-Wegs vor. Die Flächen sind im Bebauungsplan Nr. 537 - Heddernheim Nord - vom 09.12.1986 als Allgemeine Wohngebiete festgesetzt und könnten also grundsätzlich bebaut werden. Teile der Flächen sind aktuell mit der Kleintierzuchtanlage belegt und im Verlauf weiter nördlich beginnt das Hochwasser-Abflussgebiet der Aue des Urselbachs. Städtische Flächen werden als Freizeitgärten sowie als Bolzplatz genutzt. Die Grundstücke sind mit Gehölzen überstanden. Die übergeordneten Karten weisen diesen Raum als klimatisch bedeutende Luftleitbahn aus, die Bereiche der Urselbachaue bilden zudem wichtige Biotopstrukturen nach dem Hessischen Naturschutzgesetz (HeNatG). Nach Einschätzung des Magistrats sind die beschriebenen Flächen deshalb zurzeit für eine Wohnbebauung nicht geeignet. Zu 7.) Dieser Grundstücksteil kann nur im Zusammenhang mit der unter Ziff. 6 beschriebenen Bebauung genutzt werden. Zu 8.) und 9.) Die Flächen sind im Bebauungsplan Nr. 537 als Private Grünfläche - Dauerkleingärten - festgesetzt. Die zukünftigen Nutzungen werden im startenden Kleingartenentwicklungskonzept entwickelt und bewertet werden. Laufende Planungen seitens des Magistrats bestehen in diesem Bereich zurzeit nicht. Das gilt auch für den heute vorhandenen Bolzplatz. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2019, V 1256