Wird der Max-Kirschner-Weg endlich zur Wohnadresse?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.08.2019, ST 1594 Betreff: Wird der Max-Kirschner-Weg endlich zur
Wohnadresse? Zu 1.) Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) plant auf dem
Grundstück Gemarkung Heddernheim, Flur 9, Flurstück 652 die Errichtung eines
dreigeschossigen Mehrfamilienhauses zzgl. Staffelgeschoss mit 26 Wohneinheiten
sowie eine Tiefgarage mit 18 Stellplätzen. Zu 2.) Der Magistrat hat keine gewerblichen Projekte für die
Flächen geprüft. Es gab keine entsprechenden Bauberatungen oder -anträge.
Zu 3.) Sobald der Kleintierzuchtverein verlagert und die
Anbindung zur Ludwig-Reinheimer-Straße freigelegt ist, kann die im
rechtsverbindlichen Bebauungsplan B 537 festgelegte Wegefläche (projektierter
Max-Kirschner-Weg) hergestellt werden. Es gibt eine Recherche des Magistrats, ob der
Kleintierzuchtverein eventuell umgesiedelt werden könnte. Die Recherche führte
zu keiner Lösung, da insbesondere die einzuhaltenden Schutzabstände bei
Lärmimmissionen durch Kleingeflügel ein Problem darstellten, außerdem ist der
Verein mit seiner Jugend- und Vereinsarbeit fest am Ort verwurzelt. Zu 4.) Das Bauvorhaben der ABG auf dem Grundstück Gemarkung
Heddernheim, Flur 9, Flurstück 652 ist ausschließlich von der
Erschließungsanlage Oberschelder Weg erschlossen. Der derzeitige
Max-Kirschner-Weg ist ebenso wie der projektierte Max-Kirschner-Weg ein
Verbindungsweg (von der Ludwig-Reinheimer-Straße zur U-Bahnstation
Heddernheimer Landstraße). Eine Erschließung seitens des Max-Kirchner-Weges ist
nicht vorgesehen.
Zu 5.) Für das Bauvorhaben wurde mit Bescheid vom 21.03.2019
die Ortsbezeichnung Oberschelder Weg 22c vergeben. Zu 6.) Es liegen keine aktuellen Planungen für
Wohnungsbauten nördlich des heutigen Max-Kirschner-Wegs vor. Die Flächen sind im Bebauungsplan Nr.
537 - Heddernheim Nord - vom 09.12.1986 als Allgemeine Wohngebiete festgesetzt
und könnten also grundsätzlich bebaut werden. Teile der Flächen sind aktuell
mit der Kleintierzuchtanlage belegt und im Verlauf weiter nördlich beginnt das
Hochwasser-Abflussgebiet der Aue des Urselbachs. Städtische Flächen werden als
Freizeitgärten sowie als Bolzplatz genutzt. Die Grundstücke sind mit Gehölzen überstanden. Die
übergeordneten Karten weisen diesen Raum als klimatisch bedeutende Luftleitbahn
aus, die Bereiche der Urselbachaue bilden zudem wichtige Biotopstrukturen nach
dem Hessischen Naturschutzgesetz (HeNatG). Nach Einschätzung des Magistrats sind die
beschriebenen Flächen deshalb zurzeit für eine Wohnbebauung nicht geeignet.
Zu 7.) Dieser Grundstücksteil kann nur im Zusammenhang mit
der unter Ziff. 6 beschriebenen Bebauung genutzt werden. Zu 8.) und 9.) Die Flächen sind im Bebauungsplan Nr. 537 als Private
Grünfläche - Dauerkleingärten - festgesetzt. Die zukünftigen Nutzungen werden
im startenden Kleingartenentwicklungskonzept entwickelt und bewertet werden.
Laufende Planungen seitens des Magistrats bestehen in diesem Bereich zurzeit
nicht. Das gilt auch für den heute vorhandenen Bolzplatz. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 08.05.2019, V
1256