Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1578 Betreff: Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389 Wie im Bericht des Magistrat, B 389/2018, ausgeführt, haben bestehende Verkehrswege Bestandsschutz, daher gibt es keinen Rechtsanspruch auf lärmmindernde Maßnahmen. Anders ist es bei dem Verfahren zum Ausbau der Bundesautobahn A 66 "Riederwaldtunnel." Dort wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der Schutz vor Lärm wird hier entsprechend der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) neu berechnet und gestaltet. Zum Schutz vor Lärm werden sowohl aktive als auch passive lärmmindernde Maßnahmen durchgeführt. Nur die Maßnahmen, die in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommen wurden, werden von Hessen Mobil umgesetzt. Derzeit gibt es kein neues Planfeststellungsverfahren für den Bereich der vom Ortsbeirat angesprochenen A 661. Der Bau der sogenannten Osttangente beruht auf einem Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1980. Ob es aktuell eine Zusage seitens Hessen Mobil auf freiwilligen Schutz vor Lärm für den Bereich der A 661 gibt, ist dem Magistrat nicht bekannt. Bei allen o.g. Verfahren werden ausschließlich berechnete Lärmpegel herangezogen, gemessene Lärmpegel haben keinerlei Einfluss auf mögliche Maßnahmen. Grund hierfür ist, dass temporäre Lärmmessungen nicht repräsentativ sind, da im Jahresverlauf immer wieder wechselnde Rahmenbedingungen vorliegen, die einer Verallgemeinerung von Messwerten entgegenstehen. Aus diesem Grund sieht der Magistrat keinen Nutzen in Messungen des Verkehrslärms. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4641