Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.08.2019, ST 1578 Betreff: Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf
der A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389
Wie
im Bericht des Magistrat, B 389/2018, ausgeführt, haben bestehende Verkehrswege
Bestandsschutz, daher gibt es keinen Rechtsanspruch auf lärmmindernde
Maßnahmen. Anders ist es
bei dem Verfahren zum Ausbau der Bundesautobahn A 66 "Riederwaldtunnel." Dort
wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der Schutz vor Lärm wird hier
entsprechend der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) neu berechnet und
gestaltet. Zum Schutz vor Lärm werden sowohl aktive als auch passive
lärmmindernde Maßnahmen durchgeführt. Nur die Maßnahmen, die in den
Planfeststellungsbeschluss aufgenommen wurden, werden von Hessen Mobil
umgesetzt. Derzeit gibt es
kein neues Planfeststellungsverfahren für den Bereich der vom Ortsbeirat
angesprochenen A 661. Der Bau der sogenannten Osttangente beruht auf einem
Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1980. Ob es aktuell eine Zusage seitens
Hessen Mobil auf freiwilligen Schutz vor Lärm für den Bereich der A 661 gibt,
ist dem Magistrat nicht bekannt. Bei allen o.g. Verfahren werden ausschließlich
berechnete Lärmpegel herangezogen, gemessene Lärmpegel haben keinerlei Einfluss
auf mögliche Maßnahmen. Grund hierfür ist, dass temporäre Lärmmessungen nicht
repräsentativ sind, da im Jahresverlauf immer wieder wechselnde
Rahmenbedingungen vorliegen, die einer Verallgemeinerung von Messwerten
entgegenstehen. Aus diesem Grund sieht der Magistrat keinen Nutzen in Messungen
des Verkehrslärms.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.05.2019, OM 4641