Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 07.12.2018, B
389 Betreff:
Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2018, §
3112 - OA 293/18 OBR 11 -
Grundsätzlich haben bestehende Verkehrswege
Bestandsschutz, ein Rechtsanspruch auf lärmmindernde Maßnahmen besteht daher
nicht. Im Rahmen des Ausbaus der
Bundesautobahn A 66 "Riederwaldtunnel" wird der Schutz vor Lärm entsprechend
der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) neu gestaltet. Der Schutz vor
Lärm erfolgt hier sowohl durch aktive als auch durch passive
Lärmschutzmaßnahmen. Aktive Maßnahmen sind zum Beispiel Lärmschutzwände, der
Einbau lärmmindernder Fenster ist dagegen eine passive Maßnahme. Die Messung von Lärm, selbst wenn er hoch belastend
wäre, begründet keinen Rechtsanspruch auf lärmmindernde Maßnahmen. Gemäß der
oben genannten 16. BImSchV kann einzig eine Berechnung des Verkehrslärms
Maßnahmen begründen. Eine Berechnung im Sinne einer Prognose künftiger
Verkehrsverhältnisse wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau
des Riederwaldtunnels vorgelegt. Auf Grundlage dieser Untersuchung wurde der
beim Ausbau notwendige Schutz vor Lärm ermittelt, lärmmindernde Maßnahmen
werden entsprechend dimensioniert. Im Bereich des Theodor-Haubach-Weges werden
die unteren Geschosse der Wohnhäuser durch eine Lärmschutzwand geschützt, die
Wohnungen in den oberen Stockwerken benötigen zusätzlich Schallschutzfenster,
um die rechtlichen Anforderungen zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
13.08.2018, OA 293
Anregung an
den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4641
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket:
12.12.2018 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR
11 am 21.01.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 389 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU, BFF und FDP (=
Kenntnis) 28. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.02.2019, TO I, TOP 76
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen
LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)
28. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 102
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): §
3682, 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 14.02.2019