Bürgersteig in der Allerheiligenstraße besser passierbar machen!
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1575
Betreff: Bürgersteig in der Allerheiligenstraße besser passierbar machen! Das Anbringen von Pollern auf dem Gehweg würde zu einer starken Einengung des Bürgersteigs führen und kann daher nicht befürwortet werden. Zudem konnte Vorort keine Beeinträchtigung des Gehwegs durch parkende Fahrzeuge festgestellt werden. Vielmehr wurde festgestellt, dass durch Warenauslagen anliegender Geschäfte die freizuhaltende Mindestgehwegbreite von 1,50m nicht beachtet wurde. Der Magistrat wird daher unzulässige Überbauungen von Warenauslagen ahnden, und die Erteilung entsprechender Folgeanträge auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen einer Prüfung unterziehen.