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Bürgersteig in der Allerheiligenstraße besser passierbar machen!

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 519 entstanden aus Vorlage: OF 83/1 vom 10.10.2011

Betreff: Bürgersteig in der Allerheiligenstraße besser passierbar machen! Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Allerheiligenstraße 15-21 (im Parkraum vor der Bordsteinkante) pilotweise einige provisorische Poller anzubringen. Hierdurch soll unterbunden werden, dass Autofahrer zu nahe an dem Bürgersteig parken und so den Fußgängerweg versperren. Zugleich wird der Magistrat gebeten, während der Pilotphase über die Verkehrsüberwachung überprüfen zu lassen, ob diese Maßnahme zu einem anderen, fußgängerfreundlichen Parkverhalten führt. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zu berichten, ob und inwieweit das Anbringen der Poller Erfolg verspricht und gegebenenfalls ausgeweitet werden sollte. Begründung: Im Bereich der Allerheiligenstraße 15-21 sind gesonderte Schrägparkplätze ausgewiesen. Leider wird der schmale Bürgersteig an dieser Stelle durch parkende Fahrzeuge weiter eingeengt, da die Fahrzeughalter beim Einparken mit ihren Reifen bis an die Bordsteinkante heranfahren, sodass der Bug des jeweiligen Fahrzeugs in den Gehweg hineinragt (siehe Abbildung unten). Dies ist an dieser Stelle, wegen der Größe, beziehungsweise Länge der Parkbuchten selbst für größere Fahrzeuge absolut unnötig. Dieses Fehlverhalten scheint dann besonders gehäuft aufzutreten, wenn bereits parkende Fahrzeuge bis an die Bordsteinkante vorgefahren sind, da sich die später Parkenden an der Position der bereits geparkten Fahrzeuge orientieren. Sicherlich ist die vorgeschlagene Lösung stadtgestalterisch nicht optimal und Poller auf dem Bürgersteig würden die Lösung erst recht zum dauerhaften Problem machen, denn dann wären nicht die Stoßstangen der Autos, sondern die Poller selbst das Problem, doch größere bauliche Maßnahmen, wie die eigentlich sinnvolle Verbreiterung des Bürgersteigs, wären an dieser Stelle mit erheblichen Kosten verbunden. Die Bereitstellung dieser Mittel durch die Stadtverordnetenversammlung erscheint äußerst fraglich, daher bietet die vorgeschlagene Lösung einen praktikablen Kompromiss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1