Freies WLAN u. a. auf dem Riedbergplatz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST
1560
Betreff: Freies WLAN u. a.
auf dem Riedbergplatz Mit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur
Änderung des Telemediengesetzes (3. TMGÄndG) im Oktober 2017 haben sich die
rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zurverfügungstellung von freien
WLAN-Angeboten für die Öffentlichkeit verbessert. Unabhängig davon ist der Magistrat der Ansicht, dass
ein öffentliches WLAN-Angebot zwar wünschenswert, aber keine originäre Aufgabe
der Kommune ist. Der mobile Internetzugriff ist jederzeit über das
Mobilfunknetz möglich, welches in Frankfurt eine hervorragende Abdeckung mit
schnellem LTE bietet. Daher führt der Magistrat die Gespräche mit den
verschiedenen Anbietern und Initiativen mit der Prämisse, dass für die Stadt
Frankfurt am Main keine Kosten für den Aufbau und den Betrieb der
entsprechenden WLAN-Infrastruktur anfallen. Dieser Ansatz hat sich aus Sicht des Magistrats
bewährt. Die Zahl der WLAN-Hotspots in Frankfurt erhöht sich kontinuierlich.
Als Unitymedia im Juli 2015 als erster großer Provider seine Netzinfrastruktur
der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung stellte, umfasste das Angebot 20
Hotspots - heute sind es rund doppelt so viele. Hinzu kommen die kostenlosen
WLAN-Angebote privater Standortinitiativen wie in der Neustadt oder im
Mertonviertel sowie die über 500 Hotspots, die die Frankfurter
Freifunk-Initiative inzwischen anbietet. Damit die Bürgerinnen und Bürger sich leicht einen
Überblick über die verschiedenen verfügbaren WLAN-Hotspots in Frankfurt
verschaffen können, hat der Magistrat unter der Adresse
www.frankfurt.de/wlan-hotspots eine Informationsseite eingerichtet. Hier wird
ein Link zu einer entsprechenden Übersichtskarte des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur zur Verfügung gestellt, die alle bekannten
WLAN-Zugangspunkte auflistet. Ein Klick auf den jeweiligen Hotspot verrät, wer
ihn betreibt und zu welchen Bedingungen dieser nutzbar ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.05.2018, V 886