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Freies WLAN u. a. auf dem Riedbergplatz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1560 Betreff: Freies WLAN u. a. auf dem Riedbergplatz Mit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (3. TMGÄndG) im Oktober 2017 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zurverfügungstellung von freien WLAN-Angeboten für die Öffentlichkeit verbessert. Unabhängig davon ist der Magistrat der Ansicht, dass ein öffentliches WLAN-Angebot zwar wünschenswert, aber keine originäre Aufgabe der Kommune ist. Der mobile Internetzugriff ist jederzeit über das Mobilfunknetz möglich, welches in Frankfurt eine hervorragende Abdeckung mit schnellem LTE bietet. Daher führt der Magistrat die Gespräche mit den verschiedenen Anbietern und Initiativen mit der Prämisse, dass für die Stadt Frankfurt am Main keine Kosten für den Aufbau und den Betrieb der entsprechenden WLAN-Infrastruktur anfallen. Dieser Ansatz hat sich aus Sicht des Magistrats bewährt. Die Zahl der WLAN-Hotspots in Frankfurt erhöht sich kontinuierlich. Als Unitymedia im Juli 2015 als erster großer Provider seine Netzinfrastruktur der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung stellte, umfasste das Angebot 20 Hotspots - heute sind es rund doppelt so viele. Hinzu kommen die kostenlosen WLAN-Angebote privater Standortinitiativen wie in der Neustadt oder im Mertonviertel sowie die über 500 Hotspots, die die Frankfurter Freifunk-Initiative inzwischen anbietet. Damit die Bürgerinnen und Bürger sich leicht einen Überblick über die verschiedenen verfügbaren WLAN-Hotspots in Frankfurt verschaffen können, hat der Magistrat unter der Adresse www.frankfurt.de/wlan-hotspots eine Informationsseite eingerichtet. Hier wird ein Link zu einer entsprechenden Übersichtskarte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Verfügung gestellt, die alle bekannten WLAN-Zugangspunkte auflistet. Ein Klick auf den jeweiligen Hotspot verrät, wer ihn betreibt und zu welchen Bedingungen dieser nutzbar ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.05.2018, V 886