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Fichardstraße: Mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1555 Betreff: Fichardstraße: Mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger Der Fahrbahnbelag in der Fichardstraße zwischen Oeder Weg und Bornwiesenweg wird im Frühjahr 2014 erneuert. Im Zuge dieser Arbeiten werden auch die Gehwegnasen im Einmündungsbereich "Oeder Weg / Fichardstraße" hergestellt. Bei dem Zebrastreifen auf der Ostseite der Kreuzung Bornwiesenweg handelt es sich um einen markierten Überweg, der bereits vor der Anordnung des betroffenen Bereiches zur Tempo 30-Zone vorhanden war und somit als Altbestand gilt. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung ist es leider nicht zulässig in Tempo 30-Zonen markierte Fußgängerüberwege anzulegen. Daher kann der Anregung des Ortsbeirates, im Kreuzungsbereich Bornwiesenweg alle vier Querungen mit einem Zebrastreifen zu markieren, nicht gefolgt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2013, OM 2350

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