Fichardstraße: Mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST
1555
Betreff: Fichardstraße:
Mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger Der Fahrbahnbelag in der
Fichardstraße zwischen Oeder Weg und Bornwiesenweg wird im Frühjahr 2014
erneuert. Im Zuge dieser Arbeiten werden auch die Gehwegnasen im
Einmündungsbereich "Oeder Weg / Fichardstraße" hergestellt. Bei dem Zebrastreifen auf der Ostseite der Kreuzung
Bornwiesenweg handelt es sich um einen markierten Überweg, der bereits vor der
Anordnung des betroffenen Bereiches zur Tempo 30-Zone vorhanden war und somit
als Altbestand gilt. Nach
den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung ist es leider nicht zulässig in Tempo
30-Zonen markierte Fußgängerüberwege anzulegen. Daher kann der Anregung des
Ortsbeirates, im Kreuzungsbereich Bornwiesenweg alle vier Querungen mit einem
Zebrastreifen zu markieren, nicht gefolgt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.08.2013, OM 2350