Verkehrssicherheit im unteren Teil der Huswertstraße - auch für Fußgänger und Radfahrer
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1551
Betreff: Verkehrssicherheit im unteren Teil der Huswertstraße - auch für Fußgänger und Radfahrer Zu
- : Auf die Stellungnahmen des Magistrates ST 829 vom 03.07.2003, ST 413 vom 24.03.2005 und ST 567 vom 11.05.2005 wird verwiesen. Darin wurde mitgeteilt, dass ein Fuß- und Radweg entlang der Huswertstraße nur zu Lasten der nördlich angrenzenden "öffentlichen Grünfläche - Grünanlage" eingerichtet werden kann. Zur Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche müsste der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 515 Preungesheim-Ost geändert werden. Eine Änderung des Bebauungsplans wurde vom Magistrat bisher abgelehnt. Dieser Sachverhalt ist nach wie vor gültig. Zu 2.: Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahmen ST 248 vom 09.02.2006 und ST 1381 vom 23.08.
- Der betreffende Straßenabschnitt befindet sich außerhalb der Bebauungsgrenze und muss nicht beleuchtet werden. Dem Fußverkehr stehen parallel dazu alternative Wegeverbindungen über die Straßen Am Nonnenhof oder Am Lausberg - Oberwiesenstraße - Am Dorfgarten - Am Dachsberg mit etwa gleicher Wegelänge zur Verfügung. Diese Verbindungswege sind alle mit einer öffentlichen Beleuchtung ausgerüstet und können somit auch bei Dunkelheit genutzt werden. Diese Wegeführung ist auch in den Schulwegplänen der Liesel-Oestreicher-Schule und der Carlo-Mierendorff-Schule enthalten. Darüber hinaus verläuft die empfohlene Fahrradroute in den Schulradwegeplänen ebenfalls über die Straßen Am Dorfgarten und Am Dachsberg. Zu 3.: Von der Straße Am Dachsberg aus kommend gilt in der Huswertstraße zunächst Tempo
- Die Tempo-30-Zone beginnt etwa in Höhe der Einmündung des Geh- und Radweges Oberwiesenstraße und ist somit an dieser Örtlichkeit beschildert. Zu 4.: Vgl.
- bis 3.