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Verkehrssicherheit im unteren Teil der Huswertstraße - auch für Fußgänger und Radfahrer

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1346

Betreff: Verkehrssicherheit im unteren Teil der Huswertstraße - auch für Fußgänger und Radfahrer Vorläufige Stellungnahme: Zu Ziffer

  1. wird auf die Stellungnahmen des Magistrates ST 829 vom 03.07.2003, ST 413 vom 24.03.2005, ST 567 vom 11.05.2005 verwiesen. Darin wurde mitgeteilt, dass ein Fuß- und Radweg entlang der Huswertstraße nur zu Lasten der nördlich angrenzenden "öffentlichen Grünfläche - Grünanlage" eingerichtet werden kann. Zur Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche müsste der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 515 Preungesheim-Ost geändert werden. Eine Änderung des Bebauungsplans wurde vom Magistrat bisher abgelehnt. Dieser Sachverhalt ist nach wie vor gültig. Zu Ziffer

  2. wird auf die Stellungnahmen des Magistrates ST 248 vom 09.02.2006 und ST 1381 vom 23.08.2007 verwiesen. Der betreffende Straßenabschnitt befindet sich außerhalb der Bebauungsgrenze und muss nicht beleuchtet werden. Dem Fußverkehr stehen parallel dazu alternative Wegeverbindungen über die Straßen Am Nonnenhof oder Am Lausberg - Oberwiesenstraße - Am Dorfgarten - Am Dachsberg mit etwa gleicher Wegelänge zur Verfügung. Diese Verbindungswege sind alle mit einer öffentlichen Beleuchtung ausgerüstet und können somit auch bei Dunkelheit genutzt werden. Diese Wegeführung ist auch in den Schulwegplänen der Liesel-Oestreicher-Schule und der Carlo-Mierendorff-Schule enthalten. Darüber hinaus verläuft die empfohlene Fahrradroute in den Schulradwegeplänen ebenfalls über die Straßen Am Dorfgarten und Am Dachsberg. Die Prüfung der Ziffern 3 und 4 ist noch nicht abgeschlossen.