Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Griesheim: Sportanlage in der Mainzer Landstraße 480 - Funktionsgebäude in angemessenen Zustand versetzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1527 Betreff: Griesheim: Sportanlage in der Mainzer Landstraße 480 - Funktionsgebäude in angemessenen Zustand versetzen Zu 1.) Neubauten von Umkleide- und Funktionsgebäuden auf städtischen Sportanlagen konnten in der Vergangenheit, wie z. B. auf der Sportanlage Ackermannwiese, mit rund 1,3 Mio. € Investitionssumme realisiert werden. Das in die Jahre gekommene Umkleide- und Funktionsgebäude der Sportanlage Mainzer Landstraße ist in der grundlegenden Bausubstanz gut, sodass mit einer Sanierung und dem geplanten Anbau für ein deutlich geringeres Budget (Kostenschätzung 2017: 700.000 € netto) eine funktionale Lösung erreicht werden kann. Zu 2.) Die dem Verein vorgestellte Planung sieht einen Anbau an die Gebäude-Nordseite vor. Die dafür benötigte Fläche muss vom Flächeneigner, der Hessischen Landgesellschaft, erworben werden. Die Stadt Frankfurt am Main steht in Verhandlungen mit dem Flächeneigner und ist zuversichtlich, den Vorgang demnächst zum Abschluss zu bringen, sodass der erforderliche Bauantrag und die Sanierung sowie der Anbau begonnen werden können. Nach der Übertragung des Grundstücks kann ein verbindlicher Zeitplan erstellt werden. Zu 3.) und 4.) Es ist vorgesehen, das Gebäude in zwei Phasen zu sanieren: In der ersten Phase wird der Anbau erstellt und nutzbar gemacht - in dieser Zeit steht das Bestandsgebäude den Sportlerinnen und Sportlern zur Verfügung. In der zweiten Phase wird der Bestand saniert, während die Sportlerinnen und Sportler den neuen Anbau nutzen können, bis alle Arbeiten abgeschlossen sein werden. Die Aufstellung von Containern ist nicht vorgesehen. Die Platzverhältnisse der Sportanlage lassen die Aufstellung und den Anschluss einer Containeranlage nicht wirtschaftlich realisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4520