Griesheim: Sportanlage in der Mainzer Landstraße 480 - Funktionsgebäude in angemessenen Zustand versetzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.08.2019, ST 1527 Betreff: Griesheim: Sportanlage in der Mainzer
Landstraße 480 - Funktionsgebäude in angemessenen Zustand versetzen
Zu 1.) Neubauten von Umkleide- und Funktionsgebäuden auf
städtischen Sportanlagen konnten in der Vergangenheit, wie z. B. auf der
Sportanlage Ackermannwiese, mit rund 1,3 Mio. € Investitionssumme
realisiert werden.
Das in die Jahre gekommene
Umkleide- und Funktionsgebäude der Sportanlage Mainzer Landstraße ist in der
grundlegenden Bausubstanz gut, sodass mit einer Sanierung und dem geplanten
Anbau für ein deutlich geringeres Budget (Kostenschätzung 2017: 700.000 €
netto) eine funktionale Lösung erreicht werden kann. Zu 2.) Die dem Verein vorgestellte Planung sieht einen Anbau
an die Gebäude-Nordseite vor. Die dafür benötigte Fläche muss vom
Flächeneigner, der Hessischen Landgesellschaft, erworben werden. Die Stadt
Frankfurt am Main steht in Verhandlungen mit dem Flächeneigner und ist
zuversichtlich, den Vorgang demnächst zum Abschluss zu bringen, sodass der
erforderliche Bauantrag und die Sanierung sowie der Anbau begonnen werden
können. Nach der Übertragung des Grundstücks kann ein verbindlicher Zeitplan
erstellt werden.
Zu 3.) und 4.) Es ist vorgesehen, das Gebäude in zwei Phasen zu
sanieren: In der ersten Phase wird der Anbau
erstellt und nutzbar gemacht - in dieser Zeit steht das Bestandsgebäude den
Sportlerinnen und Sportlern zur Verfügung. In der zweiten Phase wird der Bestand saniert,
während die Sportlerinnen und Sportler den neuen Anbau nutzen können, bis alle
Arbeiten abgeschlossen sein werden. Die Aufstellung von Containern ist nicht vorgesehen.
Die Platzverhältnisse der Sportanlage lassen die Aufstellung und den Anschluss
einer Containeranlage nicht wirtschaftlich realisieren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.05.2019, OM 4520