Griesheim: Sportanlage in der Mainzer Landstraße 480 - Funktionsgebäude in angemessenen Zustand versetzen.
Vorlagentyp: OF CDU, SPD, GRÜNE
Begründung
Landstraße 480 - Funktionsgebäude in angemessenen Zustand versetzen. Der Magistrat wird gebeten, für die vom FFV Sportfreunde 04 Frankfurt e.V. genutzten Sportanlage Mainzer Landstraße 480 folgende Themen zu bearbeiten:
- Dazulegen, warum eine Erweiterung und Renovierung des vorhandenen sehr maroden Funktionsgebäudes sinnvoller als ein Abriss und Neubau ist.
- Mit dem Verein FFV Sportfreunde 04 Frankfurt e.V. einen Zeitplan der demnächst beschlossenen Baumaßnahmen zu vereinbaren.
- Den Nutzern der Sportanlage für den Zeitraum des Ausfalls des Funktionsgebäudes eine Übergangslösung mit Containern zur Verfügung zu stellen.
- Eine Prüfung einzuleiten, ob der Bau von Containern, welche das Funktionsgebäude vorübergehend ersetzen werden, schon vorgezogen werden kann, damit die Nutzung des in schlechtem Zustand befindlichen Funktionsgebäudes möglichst bald beendet werden kann. Begründung: Bei einem Ortstermin haben sich mehrere Mitglieder des Ortsbeirats 6 - Frankfurter Westen ein Bild vom schlechten Zustand des Funktionsgebäudes gemacht. Da dies vom Magistrat auch nicht bestritten wird, bedarf es keiner weiteren Begründung. Der Verein leidet auch unter dem fehlenden Zeitplan für Umbau oder Abriss. Es ist offensichtlich ein großer Nachteil, wenn man in einem Jahr ein Turnier plant und nicht weiß, ob Toiletten, Duschen, Umkleideräume etc. zum Zeitpunkt des Turniers zur Verfügung stehen werden. Allein die Zusage, dass aufgrund von Fristen u.ä. alles für 12 Monate beim Alten bleibt, erlaubt verlässliches Planen. Der Zustand des Funktionsgebäudes lässt die Frage aufkommen, ob gegenüber einem Anbau und einer Renovierung nicht ein kompletter Neubau die sinnvollere Lösung wäre. Auf jeden Fall ist hier eine Abwägung vorzunehmen und dazulegen. Damit die Sportanlage während der Baumaßnahmen genutzt werden kann, sind sicherlich Container erforderlich. Daher sollten die Container möglichst bald aufgestellt werden, damit sie anstelle des alten Funktionsgebäudes genutzt werden können. Das vielfältige, auch gesellschaftlich wichtige Wirken des Vereins ist bekannt und soll hier nicht weiter dargestellt werden, insbesondere weil allseits Einigkeit besteht in Bezug auf den schlechten Zustand des Funktionsgebäudes und die Notwendigkeit, hier praktisch ein neues Funktionsgebäude zu errichten, nicht bestritten wird. Die Probleme sind eher in der partnerschaftlichen Umsetzung zu suchen und sind lösbar.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 22.04.2019,
OF 977/6 Betreff: Griesheim: Sportanlage in der Mainzer
Landstraße 480 - Funktionsgebäude in angemessenen Zustand versetzen.
Der Magistrat wird gebeten, für die vom FFV Sportfreunde 04
Frankfurt e.V. genutzten Sportanlage Mainzer Landstraße 480 folgende Themen zu
bearbeiten: 1. Dazulegen, warum eine Erweiterung
und Renovierung des vorhandenen sehr maroden Funktionsgebäudes sinnvoller als
ein Abriss und Neubau ist. 2. Mit dem Verein FFV Sportfreunde 04 Frankfurt e.V.
einen Zeitplan der demnächst beschlossenen Baumaßnahmen zu vereinbaren. 3. Den Nutzern der Sportanlage für den Zeitraum des
Ausfalls des Funktionsgebäudes eine Übergangslösung mit Containern zur
Verfügung zu stellen. 4. Eine Prüfung einzuleiten, ob der Bau von
Containern, welche das Funktionsgebäude vorübergehend ersetzen werden, schon
vorgezogen werden kann, damit die Nutzung des in schlechtem Zustand
befindlichen Funktionsgebäudes möglichst bald beendet werden kann. Begründung: Bei einem Ortstermin haben sich mehrere Mitglieder
des Ortsbeirats 6 - Frankfurter Westen ein Bild vom schlechten Zustand des
Funktionsgebäudes gemacht. Da dies vom Magistrat auch nicht bestritten wird,
bedarf es keiner weiteren Begründung. Der Verein leidet auch unter dem fehlenden Zeitplan
für Umbau oder Abriss. Es ist offensichtlich ein großer Nachteil, wenn man in
einem Jahr ein Turnier plant und nicht weiß, ob Toiletten, Duschen,
Umkleideräume etc. zum Zeitpunkt des Turniers zur Verfügung stehen werden.
Allein die Zusage, dass aufgrund von Fristen u.ä. alles für 12 Monate beim
Alten bleibt, erlaubt verlässliches Planen. Der Zustand des Funktionsgebäudes lässt die Frage
aufkommen, ob gegenüber einem Anbau und einer Renovierung nicht ein kompletter
Neubau die sinnvollere Lösung wäre. Auf jeden Fall ist hier eine Abwägung
vorzunehmen und dazulegen. Damit die Sportanlage während der Baumaßnahmen
genutzt werden kann, sind sicherlich Container erforderlich. Daher sollten die
Container möglichst bald aufgestellt werden, damit sie anstelle des alten
Funktionsgebäudes genutzt werden können. Das vielfältige, auch gesellschaftlich wichtige
Wirken des Vereins ist bekannt und soll hier nicht weiter dargestellt werden,
insbesondere weil allseits Einigkeit besteht in Bezug auf den schlechten
Zustand des Funktionsgebäudes und die Notwendigkeit, hier praktisch ein neues
Funktionsgebäude zu errichten, nicht bestritten wird. Die Probleme sind eher in
der partnerschaftlichen Umsetzung zu suchen und sind lösbar. Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6
am 07.05.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4520 2019
Die Vorlage OF 977/6 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme