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Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Poststraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1526

Betreff: Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Poststraße Der Anregung wird insoweit entsprochen, dass die angesprochene Beschilderung, Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), absolutes Haltverbot, durch VZ 286 StVO, eingeschränktes Haltverbot, mit dem Zusatz "werktags 7-17 h" ersetzt wird. Hiermit soll verhindert werden, dass Bahnreisende ihr Fahrzeug länger parken und somit den Anwohnern die neu gewonnenen Parkflächen entziehen.

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