Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Poststraße
Begründung
in der Poststraße Der Magistrat wird aufgefordert, das Haltverbot auf der dem Gleisvorfeld abgewandten Seite der Poststraße im Bereich der Posthofes (Poststr. 20) ersatzlos aufzuheben. Begründung: An der bezeichneten Stelle besteht ein absolutes zeitlich unbeschränktes Haltverbot, für dessen Existenz es keinen erkennbaren Grund gibt. Insbesondere würde die Beparkung durch Kraftfahrzeuge, die auch derzeit (rechtswidrig) stattfindet, nicht zur Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führen. Es ist sinnvoll, in diesem Viertel mit hohem Parkdruck weitere Parkmöglichkeiten, insbesondere für Anwohner, zu schaffen.
Inhalt
Antrag vom 01.09.2014, OF 519/1
Betreff: Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Poststraße Der Magistrat wird aufgefordert, das Haltverbot auf der dem Gleisvorfeld abgewandten Seite der Poststraße im Bereich der Posthofes (Poststr. 20) ersatzlos aufzuheben. Begründung: An der bezeichneten Stelle besteht ein absolutes zeitlich unbeschränktes Haltverbot, für dessen Existenz es keinen erkennbaren Grund gibt. Insbesondere würde die Beparkung durch Kraftfahrzeuge, die auch derzeit (rechtswidrig) stattfindet, nicht zur Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führen. Es ist sinnvoll, in diesem Viertel mit hohem Parkdruck weitere Parkmöglichkeiten, insbesondere für Anwohner, zu schaffen.Beratung im Ortsbeirat: 1