Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Poststraße
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
in der Poststraße Der Magistrat wird aufgefordert, das Haltverbot auf der dem Gleisvorfeld abgewandten Seite der Poststraße im Bereich der Posthofes (Poststr. 20) ersatzlos aufzuheben. Begründung: An der bezeichneten Stelle besteht ein absolutes zeitlich unbeschränktes Haltverbot, für dessen Existenz es keinen erkennbaren Grund gibt. Insbesondere würde die Beparkung durch Kraftfahrzeuge, die auch derzeit (rechtswidrig) stattfindet, nicht zur Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führen. Es ist sinnvoll, in diesem Viertel mit hohem Parkdruck weitere Parkmöglichkeiten, insbesondere für Anwohner, zu schaffen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2014, OF 519/1
Betreff: Aufhebung des absoluten Halteverbots
in der Poststraße Der Magistrat wird aufgefordert,
das Haltverbot auf der dem Gleisvorfeld abgewandten Seite der Poststraße im
Bereich der Posthofes (Poststr. 20) ersatzlos aufzuheben. Begründung: An der bezeichneten Stelle besteht ein absolutes
zeitlich unbeschränktes Haltverbot, für dessen Existenz es keinen erkennbaren
Grund gibt. Insbesondere würde die Beparkung durch Kraftfahrzeuge, die auch
derzeit (rechtswidrig) stattfindet, nicht zur Behinderung anderer
Verkehrsteilnehmer führen. Es ist sinnvoll, in diesem Viertel mit hohem
Parkdruck weitere Parkmöglichkeiten, insbesondere für Anwohner, zu
schaffen. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1
am 07.10.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3513 2014
Die
Vorlage OF 519/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
5 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen 1
GRÜNE (= Ablehnung)