Gestaltung der Stromkästen auf der Berger Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.08.2019, ST 1522 Betreff: Gestaltung der Stromkästen auf der Berger
Straße Vorläufige Stellungnahme: Im Rahmen der Vereinbarung zur Werbenutzung zwischen
der Mainova AG und der Stadt Frankfurt am Main zur Nutzung der
Niederspannungsverteiler (NV) bzw. Schaltstellen (ST) wurde keine allgemeine
Regelung zur künstlerischen Gestaltung getroffen. Die Möglichkeit einer
künstlerischen Gestaltung von NV bzw. ST muss deshalb jeweils individuell
geprüft werden.
Da vonseiten des
zuschlagserhaltenden Werbeunternehmens bisher noch keine Auswahl der mit
Werbung auszustattenden NV bzw. ST Mainova gegenüber kommuniziert wurde, ist
eine individuelle Prüfung zurzeit leider immer noch nicht möglich. Insofern hat sich seit der letzten Stellungnahme des
Magistrats vom 25.01.2019, ST 165, kein neuer Sachstand ergeben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.07.2016, OM 363