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Gestaltung der Stromkästen auf der Berger Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1522 Betreff: Gestaltung der Stromkästen auf der Berger Straße Vorläufige Stellungnahme: Im Rahmen der Vereinbarung zur Werbenutzung zwischen der Mainova AG und der Stadt Frankfurt am Main zur Nutzung der Niederspannungsverteiler (NV) bzw. Schaltstellen (ST) wurde keine allgemeine Regelung zur künstlerischen Gestaltung getroffen. Die Möglichkeit einer künstlerischen Gestaltung von NV bzw. ST muss deshalb jeweils individuell geprüft werden. Da vonseiten des zuschlagserhaltenden Werbeunternehmens bisher noch keine Auswahl der mit Werbung auszustattenden NV bzw. ST Mainova gegenüber kommuniziert wurde, ist eine individuelle Prüfung zurzeit leider immer noch nicht möglich. Insofern hat sich seit der letzten Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 165, kein neuer Sachstand ergeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 363