Gestaltung der Stromkästen auf der Berger Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Im Rahmen der Vereinbarung zur Werbenutzung zwischen der Mainova AG und der Stadt Frankfurt am Main zur Nutzung der Niederspannungsverteiler (NV) bzw. Schaltstellen (ST) wurde keine allgemeine Regelung zur künstlerischen Gestaltung getroffen. Die Möglichkeit einer künstlerischen Gestaltung von NV bzw. ST muss deshalb jeweils individuell geprüft werden. Die Stabstelle Werberechte der Stadt Frankfurt hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass von Seiten des zuschlagserhaltenden Werbeunternehmens die Auswahl der mit Werbung auszustattenden NV bzw. ST noch nicht abgeschlossen sei. Eine individuelle Prüfung ist deshalb zurzeit noch immer nicht möglich.