Gestaltung der Stromkästen auf der Berger Straße
Stellungnahme des Magistrats
Im Rahmen einer städtischen, europaweiten Ausschreibung wurde das Recht, Niederspannungsverteiler (NV) bzw. Schaltstellen (ST) der Mainova als Werbefläche zu nutzen, vergeben. Der Konzessionsnehmer hat damit die Möglichkeit erhalten, u.a. die Stromkästen der Mainova mit Werbung zu belegen. Der Magistrat weist darauf hin, dass die Mainova damit aktuell keine Verfügungsrechte über ihre NV bzw. ST hinsichtlich einer (künstlerischen) Gestaltung hat. Auf Initiative der Mainova werden aktuell mit dem Konzessionsnehmer Details für eine mögliche einmalige Sonderaktion an 20 Standorten geprüft. Dieser Vorgang ist noch nicht abgeschlossen. Eine generelle Regelung zur künstlerischen Gestaltung der NV und ST der Mainova AG ist vor dem Hintergrund der geltenden Nutzungsverträge jedoch derzeit nicht zu erwarten.