Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST
1495
Betreff: Planung und Bau
eines Gehwegs in der Nußgartenstraße In seiner Stellungnahme ST 73/11 teilte der
Magistrat dem Ortsbeirat 11 das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie zur
Einrichtung eines Gehwegs in der Nußgartenstraße mit. Danach wurde unter Beibehaltung der derzeitigen
Fahrbahnbreite die Einrichtung eines neuen durchgehenden östlich der
Fahrbahn verlaufenden Gehwegs zugrunde gelegt. Diese Erweiterung der
Verkehrsfläche setzt den Erwerb zusätzlicher Grundstücksflächen voraus. Ein
Teil der benötigten Flächen befindet sich nicht in städtischem Besitz, sondern
ist kleinteilig im Besitz verschiedener Grundstückseigentümer. Baurecht für
einen Erwerb und den Ausbau dieser Flächen besteht nicht. Eine kurz- bzw.
mittelfristige Einrichtung des oben beschriebenen Gehweges ist somit nicht
möglich. Als Alternative wurde deshalb
vorgeschlagen, den Fußgängerverkehr von der Hofhausstraße über die bestehende
Fußwegverbindung zur Straße Am Lohrberg und von dort über die als Gehweg
ausgewiesene Verbindung zum Einmündungsbereich Nußgartenstraße/Kreuzweg zu
führen. Diese Fußgängerführung ist Teil des "Quellenwanderweges" im städtischen
GrünGürtel und entsprechend ausgeschildert, sodass bereits eine
Fußwegeverbindung zwischen der Hofhausstraße und der Weggabelung
Nußgartenstraße/Kreuzweg besteht. Der Magistrat sieht daher gegenwärtig keine
Notwendigkeit zur Einrichtung eines Gehwegs entlang der Nußgartenstraße
zwischen der Hofhausstraße und dem Kreuzweg. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
19.03.2012, EA 51
Antrag vom
25.02.2017, OF
141/11
Etatanregung vom 13.03.2017, EA 76