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Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1495 Betreff: Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße In seiner Stellungnahme ST 73/11 teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 11 das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie zur Einrichtung eines Gehwegs in der Nußgartenstraße mit. Danach wurde unter Beibehaltung der derzeitigen Fahrbahnbreite die Einrichtung eines neuen durchgehenden östlich der Fahrbahn verlaufenden Gehwegs zugrunde gelegt. Diese Erweiterung der Verkehrsfläche setzt den Erwerb zusätzlicher Grundstücksflächen voraus. Ein Teil der benötigten Flächen befindet sich nicht in städtischem Besitz, sondern ist kleinteilig im Besitz verschiedener Grundstückseigentümer. Baurecht für einen Erwerb und den Ausbau dieser Flächen besteht nicht. Eine kurz- bzw. mittelfristige Einrichtung des oben beschriebenen Gehweges ist somit nicht möglich. Als Alternative wurde deshalb vorgeschlagen, den Fußgängerverkehr von der Hofhausstraße über die bestehende Fußwegverbindung zur Straße Am Lohrberg und von dort über die als Gehweg ausgewiesene Verbindung zum Einmündungsbereich Nußgartenstraße/Kreuzweg zu führen. Diese Fußgängerführung ist Teil des "Quellenwanderweges" im städtischen GrünGürtel und entsprechend ausgeschildert, sodass bereits eine Fußwegeverbindung zwischen der Hofhausstraße und der Weggabelung Nußgartenstraße/Kreuzweg besteht. Der Magistrat sieht daher gegenwärtig keine Notwendigkeit zur Einrichtung eines Gehwegs entlang der Nußgartenstraße zwischen der Hofhausstraße und dem Kreuzweg. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.03.2012, EA 51 Antrag vom 25.02.2017, OF 141/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 76

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