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Sichtbehinderung durch Verkehrsschild

Vorlagentyp: OF

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 390

Betreff: Sichtbehinderung durch Verkehrsschild Die mit dem Bau der Verkehrsinsel angebrachte Leitbake muss aus rechtlichen Gründen, außerhalb geschlossener Ortschaften, beibehalten werden. Bei einer Überprüfung vor Ort konnten keine Sichtbeeinträchtigungen im direkten Einmündungsbereich durch die vorhandene Leitbarke festgestellt werden. Der Anregung des Ortsbeirates kann daher nicht entsprochen werden.