Sichtbehinderung durch Verkehrsschild
Vorlagentyp: OF
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 390
Betreff: Sichtbehinderung durch Verkehrsschild Die mit dem Bau der Verkehrsinsel angebrachte Leitbake muss aus rechtlichen Gründen, außerhalb geschlossener Ortschaften, beibehalten werden. Bei einer Überprüfung vor Ort konnten keine Sichtbeeinträchtigungen im direkten Einmündungsbereich durch die vorhandene Leitbarke festgestellt werden. Der Anregung des Ortsbeirates kann daher nicht entsprochen werden.