Sichtbehinderung durch Verkehrsschild
Vorlagentyp: OF
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST
390
Betreff: Sichtbehinderung
durch Verkehrsschild Die mit dem Bau der Verkehrsinsel
angebrachte Leitbake muss aus rechtlichen Gründen, außerhalb geschlossener
Ortschaften, beibehalten werden. Bei einer Überprüfung vor Ort konnten keine
Sichtbeeinträchtigungen im direkten Einmündungsbereich durch die vorhandene
Leitbarke festgestellt werden. Der Anregung des Ortsbeirates kann daher nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
13.09.2011, OA 67