Baumschutzsatzung: Handhabe gegen Efeubewuchs von Bäumen?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.11.2014, ST 1491 Betreff: Baumschutzsatzung: Handhabe gegen Efeubewuchs von
Bäumen? Zu Punkt 1: Nach der Baumschutzsatzung gibt es keine Handhabe,
Efeubewuchs an Bäumen beseitigen zu lassen. Zu Punkt 2: Eine Baumschutzsatzung schützt den Baum in seinem
aktuellen Zustand. Anordnungsbefugnisse für Pflegemaßnahmen an Bäumen können
über eine Baumschutzsatzung nicht geregelt werden. Zu Punkt 3: Der Efeubewuchs an der Platane in der
Fürstenbergstraße Nr. 10 bis 12 ist kein Belang der Baumschutzsatzung. Eine
Entfernung kann nicht angeordnet werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.09.2014, OM 3442