Baumschutzsatzung: Handhabe gegen Efeubewuchs von Bäumen?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1491
Betreff: Baumschutzsatzung: Handhabe gegen Efeubewuchs von Bäumen? Zu Punkt 1: Nach der Baumschutzsatzung gibt es keine Handhabe, Efeubewuchs an Bäumen beseitigen zu lassen. Zu Punkt 2: Eine Baumschutzsatzung schützt den Baum in seinem aktuellen Zustand. Anordnungsbefugnisse für Pflegemaßnahmen an Bäumen können über eine Baumschutzsatzung nicht geregelt werden. Zu Punkt 3: Der Efeubewuchs an der Platane in der Fürstenbergstraße Nr. 10 bis 12 ist kein Belang der Baumschutzsatzung. Eine Entfernung kann nicht angeordnet werden.