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Baumschutzsatzung: Handhabe gegen Efeubewuchs von Bäumen?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1491 Betreff: Baumschutzsatzung: Handhabe gegen Efeubewuchs von Bäumen? Zu Punkt 1: Nach der Baumschutzsatzung gibt es keine Handhabe, Efeubewuchs an Bäumen beseitigen zu lassen. Zu Punkt 2: Eine Baumschutzsatzung schützt den Baum in seinem aktuellen Zustand. Anordnungsbefugnisse für Pflegemaßnahmen an Bäumen können über eine Baumschutzsatzung nicht geregelt werden. Zu Punkt 3: Der Efeubewuchs an der Platane in der Fürstenbergstraße Nr. 10 bis 12 ist kein Belang der Baumschutzsatzung. Eine Entfernung kann nicht angeordnet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3442

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