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Baumschutzsatzung: Handhabe gegen Efeubewuchs von Bäumen?

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Efeubewuchs von Bäumen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob es in der Baumschutzsatzung eine Handhabe gibt, Eigentümer zur Entfernung von Efeu oder anderem schädlichem Bewuchs zu verpflichten, der Bäume befallen hat. 2. falls nicht, ob und wie eine solche Vorschrift in die Baumschutzsatzung aufgenommen werden könnte. 3. wie mit dem Efeubewuchs der Platane im Vorgarten der Fürstenbergerstraße 10-12 umgegangen wird und ob die Entfernung des Efeus angeordnet wird bzw. werden kann. Begründung: Efeu, Misteln und andere pflanzliche Baumschädlinge führen durch Nährstoff- und Wasserentzug und Lichtkonkurrenz über kurz oder lang zum Absterben von Bäumen. Das Ziel der Baumschutzsatzung ist der Erhalt von Bäumen und ihr Schutz vor Schädigungen. Eine Verpflichtung zur Verhinderung oder Entfernung pflanzlicher Schädlinge wäre nur folgerichtig. Ein markantes Beispiel ist die stattliche Platane im Vorgarten der Fürstenbergerstraße 10-12, die schon bis in die Höhe von Efeu bewachsen ist. Es wäre sehr schade, wenn dieser Baum, um dessen Erhalt seinerzeit im Zuge der Grundstücksbebauung vehement gekämpft wurde, nun auf diese Weise abstirbt oder so brüchig und standunsicher wird, dass er gefällt werden muss.

Inhalt

Antrag vom 27.06.2014, OF 630/3

Betreff: Baumschutzsatzung: Handhabe gegen Efeubewuchs von Bäumen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,

  1. ob es in der Baumschutzsatzung eine Handhabe gibt, Eigentümer zur Entfernung von Efeu oder anderem schädlichem Bewuchs zu verpflichten, der Bäume befallen hat.

  2. falls nicht, ob und wie eine solche Vorschrift in die Baumschutzsatzung aufgenommen werden könnte.

  3. wie mit dem Efeubewuchs der Platane im Vorgarten der Fürstenbergerstraße 10-12 umgegangen wird und ob die Entfernung des Efeus angeordnet wird bzw. werden kann. Begründung: Efeu, Misteln und andere pflanzliche Baumschädlinge führen durch Nährstoff- und Wasserentzug und Lichtkonkurrenz über kurz oder lang zum Absterben von Bäumen. Das Ziel der Baumschutzsatzung ist der Erhalt von Bäumen und ihr Schutz vor Schädigungen. Eine Verpflichtung zur Verhinderung oder Entfernung pflanzlicher Schädlinge wäre nur folgerichtig. Ein markantes Beispiel ist die stattliche Platane im Vorgarten der Fürstenbergerstraße 10-12, die schon bis in die Höhe von Efeu bewachsen ist. Es wäre sehr schade, wenn dieser Baum, um dessen Erhalt seinerzeit im Zuge der Grundstücksbebauung vehement gekämpft wurde, nun auf diese Weise abstirbt oder so brüchig und standunsicher wird, dass er gefällt werden muss.Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 33
OBR 3
TO I, TOP 28
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 630/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 3
TO I, TOP 27
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3442 2014 Die Vorlage OF 630/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke
Ablehnung:
CDU FDP

Verknüpfte Vorlagen