Bau des Riederwaldtunnels
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST
1489
Betreff: Bau des
Riederwaldtunnels Soweit der Ortsbeirat in seiner
vorliegenden Anregung unmittelbare originäre Einwirkungsmöglichkeiten auf die
Durchführung der Baumaßnahme in der Trägerschaft des Landes Hessen unterstellt,
hält der Magistrat die nachfolgenden Erläuterungen für wesentlich: Gemäß § 4 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) hat
der Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass seine Bauten allen
Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Diese Konzentrationswirkung
auf die Straßenbauverwaltung als zuständige Fachbehörde setzt den
verwaltungsrechtlichen Grundsatz der Selbständigkeit und
Eigenverantwortlichkeit der tätig werdenden Hoheitsverwaltung um. Der
materielle Regelungsgehalt des § 4 Satz 1 FStrG tritt hierbei in vollem Umfang
an die Stelle der jeweiligen Sicherheits- und Ordnungsbestimmungen der Länder
(Marschall, Kommentar zum FStrG, § 4, Rdnr. 4). § 4 Satz 1 FStrG statuiert eine
Einstandspflicht des Straßenbaulastträgers im Rahmen der Bauausführung, für die
dieser selbst einzutreten hat (Marschall, Kommentar zum FStrG, § 4, Rdnr. 13);
wegen dieser Einstandspflicht ist der Träger der Straßenbaulast nicht nur
Bauherr, sondern nimmt auch Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde wahr und hat daher
eine Doppelstellung inne (Marschall, Kommentar zum FStrG, § 4, Rdnr. 13).
Zudem bedarf es nach § 4 Satz 2
FStrG behördlicher Genehmigungen, Erlaubnisse und Abnahmen durch andere als die
Straßenbaubehörde nicht. § 4 Satz 2 FStrG beinhaltet ein Ausschließlichkeits-
und Konzentrationsgebot der Straßenbauverwaltung für alle Bauten, die in den
Anwendungsbereich der Norm fallen. Dies schließt ein "Hinein-Verwalten"
kommunaler Behörden aus (Marschall, Kommentar zum FStrG, § 4, Rdnr. 17).
Gegebenenfalls ist es Aufgabe der Aufsichtsbehörde im Hessischen Ministerium
für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL), Hessen Mobil
zu einem entsprechenden Verhalten anzuhalten. Die generell für die öffentliche Sicherheit
zuständigen Ordnungs-, Polizei- oder sonstigen Verwaltungsbehörden sind aus
ihrem Aufgabenbereich lediglich zu Hinweisen auf Gefahren oder Störungen, aber
nicht zu Anordnungen, diese zu beseitigen, berechtigt (Kodal, Straßenrecht,
Kapitel 41, Rdnr. 1). Von Einwirkungen anderer Fachbehörden ist der Träger der
Straßenbauverwaltung bzw. die Auftragsverwaltung, außer bei Gefahr im Verzug,
frei (vgl. Kodal, Straßenrecht, Kapitel 41, Rdnr. 2.2). Bei Bundesfernstraßen
haben allein die in Auftragsverwaltung handelnden Landesbehörden (Hessen Mobil
und HMWEVL) die nötigen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten, die von
der Straße ausgehenden Gefahren zu beseitigen (Kodal, Straßenrecht, Kapitel 41,
Rdnr. 40). Für die
Überwachung des Baulärms beim Bau des Autobahndreiecks Erlenbruch und des
Tunnels Riederwald ist daher Hessen Mobil und das HMWEVL unmittelbar
zuständig. Gleichwohl haben
sich vor dem Hintergrund einer möglichen Überschreitung von Lärmobergrenzen
beim Bau des Autobahndreiecks Erlenbruch und des Tunnels Riederwald Frau
Stadträtin Heilig, Frau Stadträtin Sorge und Herr Stadtrat Majer mit
gleichlautenden Schreiben vom 08.07.2014 sowohl an den Hessischen Minister für
Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung als auch die
Regierungspräsidentin in Darmstadt gewandt und ihre entsprechende Besorgnis zum
Ausdruck gebracht. Dies vorausgeschickt hat der Magistrat Hessen Mobil
um Stellungnahme zur Anregung OM 3234 des Ortsbeirates 11 vom 16.06.2014
gebeten und die nachstehende Antwort erhalten: "Zu Punkt 1. a) Ziel der im Rahmen der Vorarbeiten durchgeführten
Feldversuche für den Bau des Tunnels Riederwald war, vertiefte Erkenntnisse
über die technisch optimalen Verfahren zum Einbringen der Stahlspundbohlen, die
Bodenkennwerte für die Ankerzugkräfte und die Wirksamkeit von provisorischen
Lärmschutzanlagen zu erlangen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse, die auch die
Ergebnisse der Lärm-, Stickstoffdioxid- und Erschütterungsmessungen
einschließen, werden die einzelnen Verfahren zum Einbringen der Spundbohlen mit
den zur Verfügung stehenden Schutzmaßnahmen bewertet und wird ein optimaler
Bauablauf als Basis für die Ausschreibung der weiteren Bauausführung
festgelegt. Die Feldversuche
waren somit unverzichtbar, um die für einen möglichst umweltverträglichen,
emissionsarmen Bauablauf erforderlichen Parameter zu gewinnen. Eine
Unterbrechung der Versuche hätte zu nicht belastbaren Ergebnissen mit der Folge
der vollständigen Wiederholung dieser Vorarbeiten geführt. Zu Punkt 1. b) Für den Baugrubenverbau musste im Rahmen einer
Voruntersuchung das Verbauverfahren mit Schlitzwänden ausgeschlossen werden, da
hierdurch die im Planfeststellungsbeschluss vom 6. Februar 2007 aufgegebene
Aufrechterhaltung der natürlichen Fließverhältnisse des Grundwassers nicht
hätte gewährleistet werden können. Dies gilt ebenso für das Verbauverfahren mit
Bohrpfählen im überwiegenden Teil des Tunnels Riederwald. Aus geologischen, hydrogeologischen
und bauzeitlichen Gründen ist die Baugrubenumschließung mit Spundbohlen daher
das beste Verfahren. Von den hierbei grundsätzlich in Betracht kommenden
technischen Möglichkeiten zum Einbringen der Spundbohlen (Pressen, Rammen und
Vibrieren) musste das hydraulische Pressen aufgrund der inhomogenen
Bodenverhältnisse (z. B. Kalkgestein, Cyrenenmergel) ausgeschlossen werden.
Aufgrund technischer Erfordernisse, insbesondere der
Baugrubentiefen/Spundbohlenlängen, müssen für einzelne Abschnitte der
Baumaßnahme unterschiedliche Verfahren (Vibrieren und Rammen der Spundbohlen)
mit der jeweils spezifischen technischen Eignung zum Einsatz kommen. Daher
konnte bei den Feldversuchen das lautere Verfahren des Rammens nicht vornherein
ausgeschlossen werden. Zu Punkt 1. c) Wie bereits erläutert, sollen auf Grundlage der
Ergebnisse der Feldversuche das optimale Bauverfahren für den Bau der
Tunnelröhren sowie die bestmöglichen Schutzmaßnahmen für eine Ausschreibung der
weiteren Bautätigkeiten festgelegt werden. Bei den Feldversuchen wurden sowohl
im Versuchsfeld 1 an der Haenischstraße in der Nähe der Pestalozzischule als
auch im Versuchsfeld 2 im Bereich Vatterstraße Ost (Nähe Wendehammer) das
leisere Verfahren des Vibrierens und das lautere Verfahren des Rammens
getestet. All diese Testversuche erfolgten unter Einsatz ca. fünf Meter hoher
mobiler Schallschutzwände vom Typ Cisilent. Lediglich beim anschließenden
Ziehen eines Teils der Spundbohlen fehlte diese Schallschutzwand im Bereich der
Vatterstraße Ost (Nähe Wendehammer). Zu Punkt 1. d) Beim Rammen und Vibrieren der Spundbohlen wurden ca.
fünf Meter hohe mobile Schallschutzwände vom Typ Cisilent auf ihre Wirksamkeit
getestet. Bei diesem System handelt es sich um ein mit Dämmmaterial gefülltes,
mehrlagiges Polyestergewebe, welches zur Schallquelle offenporig gearbeitet
ist, um den Schall zu absorbieren. Dieses System wurde für den Test ausgewählt,
da es gemäß dem Produktblatt unter Laborbedingungen ein Schalldämm-Maß von 21
dB(A) erreicht. Bei den
Messungen wurde jedoch festgestellt, dass die Wand für die unteren Geschosse
der Vatterstraße 32 eine Minderung von lediglich ca. 3 dB(A) im Mittel bewirkt
hat. Je nach Höhe der Vibrationsramme waren Pegelunterschiede während der
Messung von 2 dB(A) bis 7 dB(A) feststellbar. Aus diesem Grund wird beim Ziehen
des restlichen Teils der Spundbohlen ab dem 11. August 2014 ein anderes System
mit 10 Meter hohen Lärmschutzwänden getestet. Zudem werden in den Herbstferien
weitere mögliche Lärmschutzmaßnahmen (Vorsatzschalen mit Lärmschutzfolien) vor
Ort erprobt. Da die gesamten
Aktivitäten der Erprobung von Verfahren einer möglichst emissionsarmen
Baudurchführung und der Ermittlung der geeigneten Schutzsysteme dienen, können
Vermutungen über eine fehlerhafte Ausschreibung nicht bestätigt werden.
Vielmehr werden die während der Erprobungen gewonnen Erkenntnisse in die
Ausschreibung der Bauleistungen einbezogen. Zu Punkt 2. Derzeit wird auf der Grundlage der Feldversuche ein
Gutachten von einem beauftragten Fachplanungsbüro erstellt. Erst nach Vorlage
dieses abschließenden Gutachtens kann Hessen Mobil über die baubegleitenden
Maßnahmen (provisorische Schutzanlagen und Überwachungsmessungen) und den
Zeitpunkt der Veröffentlichung entscheiden. Während der Bauausführung werden lmmissionsmessungen
sowohl unmittelbar an der lmmissionsquelle als auch objektbezogen durchgeführt.
Die ausgewerteten Lärm- und Schadstoffmessungen werden auf Antrag zur Verfügung
gestellt und im Internet veröffentlicht. Zu Punkt 3. Derzeit wird ein Schutzkonzept für die
Baudurchführung entwickelt, welches bereits im Vorgriff der Baumaßnahme
optimale Lösungsmöglichkeiten für den Lärmschutz sowie die Lufthygiene
aufzeigen soll. Ziel des
Schutzkonzeptes ist es, unzumutbare Beeinträchtigungen soweit wie möglich zu
vermeiden. Wann von unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Bevölkerung
auszugehen ist, wird in der Regel nach den lmmissionsrichtwerten der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm)
bestimmt. lm vorliegenden Fall sind jedoch die besonderen Verhältnisse,
insbesondere die aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens im unmittelbaren Bereich
der Baumaßnahme bestehende Lärmvorbelastung, zu berücksichtigen. So
überschreiten die Lärmimmissionen in bestimmten Bereichen (z. B. Straße Am
Erlenbruch) bereits im lst-Zustand die lmmissionsrichtwerte der AVV Baulärm.
Daher müssen in diesen Bereichen die im lst-Zustand ermittelten lmmissionswerte
als lmmissionsrichtwerte in Abweichung zur AVV Baulärm festgelegt werden. In
den sonstigen Bereichen, in denen die Vorbelastung geringer ist als die
Richtwerte nach der AVV Baulärm, sind die lmmissionsrichtwerte nach der AVV
Baulärm einzuhalten. Durch Überwachungsmessungen soll sichergestellt werden,
dass diese lmmissionsrichtwerte eingehalten werden. Entsprechende Festlegungen
werden in dem Lärmschutzkonzept getroffen, das sich derzeit noch in Erarbeitung
befindet. Für die Einhaltung
der o. g. Festlegungen sowie der geltenden Regelwerke im Zuge der
Bautätigkeiten ist Hessen Mobil verantwortlich. Hessen Mobil steht
diesbezüglich für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung und wird über das
Schutzkonzept berichten, sobald dieses vorliegt. Zu Punkt 4. Mit der Wahrnehmung der Umweltbelange während der
Ausschreibung der Bauleistungen sowie im Zuge der Bauausführung hat Hessen
Mobil eine unabhängige ökologische Baubegleitung beauftragt. Diese wird die
Kontrolle der Schutzmaßnahmen an Vegetationsbeständen und deren
Funktionsfähigkeit während der gesamten Baumaßnahme wahrnehmen. Zu Punkt 5. Die Bauzeit von sieben Jahren ist nicht verlängert
worden und kann nach derzeitigem Kenntnisstand eingehalten werden. Mit dem Bau
des Tunnels Riederwald wird lediglich zwei Jahre später begonnen als geplant;
insofern werden sich die Beeinträchtigungen vor Ort nicht um zwei Jahre
verlängern. Ursächlich für
den späteren Baubeginn sind erforderliche Planänderungen, insbesondere die
Verschiebung der Tunnelachse um sechs Meter zur Erhaltung des Grünzugs Am
Erlenbruch. Aufgrund dieser Planänderungen musste eine Vielzahl von
Fachgutachten (z. B. Verkehrsuntersuchung, Schalltechnische Untersuchung,
Gutachten zur Lufthygiene, Artenschutzfachbeitrag, Landespflegerischer
Begleitplan etc.) aktualisiert werden. Zudem sind die Baugrund- und Grundwasserverhältnisse
intensiv durch Probebohrungen und Grundwassermessstellen untersucht worden. Die
neu gewonnenen Erkenntnisse (komplexe, technisch anspruchsvolle Boden- und
Grundwasserverhältnisse) fließen in den Zeitplan ein und müssen bei der Planung
des Baus der einzelnen Tunnelabschnitte berücksichtigt werden. Dabei sind u. a.
die natürlichen Fließverhältnisse des Grundwassers aufrechtzuerhalten, um einen
Grundwasseraufstau zu vermeiden. Die Planungen werden mit den Fachbehörden
abgestimmt. Zu Punkt 6. Der Bauablaufplan wird von Hessen Mobil mit
Unterstützung durch ein unabhängiges Ingenieurbüro erstellt. Er basiert auf der
Zuarbeit der einzelnen, für die entsprechenden Fachgewerke zuständigen Behörden
bzw. Organisationen (z. B. Stadt Frankfurt, Ver- und Entsorgungsunternehmen,
Verkehrsgesellschaft Frankfurt, Fachplanungsbüros für die konstruktiven
Bauteile usw.).
Zu Punkt 7. Der aktuelle Bearbeitungsstand des
Bauablauf- und Terminplans wurde der Öffentlichkeit in der letzten
Bürgerinformationsveranstaltung am 2. Juli 2014 im Riederwald vorgestellt.
Sobald der Bauablauf endgültig feststeht, wird dieser erneut vorgestellt und
dann veröffentlicht. Zu den Punkten 8. und 9. Derzeit wird auf der Grundlage der Erkenntnisse aus
den Feldversuchen ein Lärmschutzkonzept von einem beauftragten Fachplanungsbüro
erstellt. In diesem Gutachten werden auch die objektbezogenen Planungen zum
Schutz der betroffenen Gebäude gegen Lärm einer Beurteilung unterzogen. Erst
nach Vorlage dieses Gutachtens kann Hessen Mobil über die Umsetzung von
Schutzmaßnahmen (z. B. Einbau von Schallschutzfenstern und Einsatz von
Belüftungsanlagen) in den genannten Objekten entscheiden und informieren.
Zu Punkt 10. Die Leistungsfähigkeit der geplanten Verkehrsführung
während der Bauzeit wurde mit Hilfe einer Verkehrsmodellbetrachtung, das heißt
einer Mikrosimulation des Straßennetzes, nachgewiesen. Hierbei wurden auch die
Fußgängerströme berücksichtigt. lm Zuge der sich weiter konkretisierenden
Planungen zum Bauablauf wird das Erfordernis einzelner Lichtsignalanlagen
untersucht und mit der Stadt Frankfurt am Main abgestimmt. Die Ergebnisse
werden voraussichtlich im Frühjahr 2015 vorliegen. Da bis dahin mit dem Bau in
diesem Bereich nicht begonnen wird, kann eine Gefährdung von Fußgängern,
insbesondere Schülern, ausgeschlossen werden. Zu Punkt 11. Mit dem Planfeststellungsbeschluss für den Bau der A
66, Tunnel Riederwald, vom 6. Februar 2007 ist die Notwendigkeit der Fällung
eines Teils der Rosskastanien in der Straße Am Erlenbruch festgestellt worden.
Aufgrund der Klage des BUND ist die Tunnelachse um sechs Meter nach Süden
verschoben worden, um den Grünzug auf der Nordseite der Straße Am Erlenbruch
weitestgehend zu erhalten und damit den Eingriff in Natur und Landschaft zu
reduzieren (Planänderungsbeschluss vom 23. August 2011). Dieser Grünzug
zwischen Haenischstraße und Flinschstraße weist eine im Vergleich zu den
Rosskastanien wesentlich größere und dichtere Baum- und Strauchdichte auf und
verfügt über wichtige Funktionen wie Lebensraumvernetzung und Sichtschutz. Die
Verschiebung der Tunnelachse bedingt die Verschiebung der Straße Am Erlenbruch
mit der Folge, dass weitere Fällungen von Rosskastanien in der Straße Am
Erlenbruch notwendig werden. Dies wird entsprechend kompensiert. Ein Großteil dieser Rosskastanien
weist bereits jetzt eine deutlich verminderte Vitalität auf, was auf die
bereits bestehende hohe Belastung (z. B. durch Bodenversiegelung und
Bodenverdichtungen, hohe Streusalzbelastung, Luftschadstoffe, Wassermangel) im
Gesamtgebiet und den Befall mit der Rosskastanienminiermotte zurückzuführen
ist. Hessen Mobil wird die
Kastanienbäume erst dann fällen lassen, wenn dies im Zuge der Bautätigkeiten
dringend erforderlich wird. Nach Durchführung der Bauarbeiten werden auf beiden
Seiten der Straße Am Erlenbruch neue Bäume gepflanzt, um das ursprüngliche
Ortsbild wiederherzustellen. Zu Punkt 12. Die Verkehrsuntersuchung von 2013 mit
Prognosehorizont 2025, die für die geplanten Änderungsverfahren, insbesondere
zur Ergänzung des Lärmschutzes, erstellt worden ist, berücksichtigt die derzeit
gültigen Verkehrsdaten, auch die Datenbasis des Bundes, die zur Überprüfung der
Bedarfspläne im Jahr 2010 erstellt wurde. Weiterhin basiert das Verkehrsmodell
der Verkehrsuntersuchung zum Tunnel Riederwald auf projektbezogenen
Verkehrserhebungen und Dauerzählungen der Verkehrszentrale Hessen aus dem Jahr
2012, Strukturdaten des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain und der Stadt
Frankfurt am Main aus dem Jahr 2011 sowie Verhaltensdaten wie Fahrtenhäufigkeit
und Fahrtweiten aus der MID (Mobilität in Deutschland) aus dem Jahr 2008.
Grundlage der Prognose des deutschland- und europaweiten Verkehrs sind Matrizen
der Bedarfsplanprognose des Bundes für das Jahr 2025. Die Verkehrsuntersuchung
ist aktuell und entspricht dem Stand der Technik. Sie ist eine tragfähige
Grundlage für die Planung von Schallschutzmaßnahmen. Die Prognosestrukturdaten der Verkehrsuntersuchung
zur A 66, Tunnel Riederwald, wurden in 2010/2011 im Auftrag des
Regionalverbandes FrankfurtRheinMain und der Stadt Frankfurt am Main
erarbeitet. Sie basieren auf den Eckwerten der Landesentwicklungsplanung, des
Regionalplanes Südhessen, des Regionalen Flächennutzungsplanes des
Regionalverbandes FrankfurtRheinMain und auf Erkenntnissen des
Stadtplanungsamtes Frankfurt. Dabei handelt es sich um die zu diesem Zeitpunkt
aktuellen offiziellen Daten zur Einwohner- und Beschäftigtenentwicklung im
Rhein-Main-Gebiet. Sie wurden somit als Grundlage für die Aktualisierung der
Verkehrsuntersuchung zur A 66, Tunnel Riederwald, in den Jahren 2012/2013
genutzt. Die offiziellen
Statistiken des Hessischen Statistischen Landesamtes (regionalisierte
Bevölkerungsvorausberechnung auf der Basis der 12. koordinierten
Bevölkerungsvorausberechnung) weisen für die Stadt Frankfurt am Main bis zum
Jahr 2030 einen leichten Bevölkerungsanstieg von 4,3 % (28.800 Einwohner)
gegenüber 2010 aus. Für den Main-Kinzig-Kreis, wie auch für den Wetteraukreis,
wird ein leichter Rückgang der Einwohnerzahlen von ca. 3,7 %, bzw. von 1,5 %
erwartet. Solche geringen Schwankungen führen, wie in den letzten Jahren
beobachtet werden konnte, zu einer Stagnation des Verkehrsaufkommens. Für die Beantwortung der Frage nach
den Emissionen ist die Zusammensetzung des Verkehrs entscheidend. Die
Einwohnerprognose für die Stadt Frankfurt am Main hat keinen Einfluss auf die
Verkehrszusammensetzung der A 66/A 661. Die vielen Arbeitsplätze im tertiären
Sektor (Dienstleistungssektor) im Rhein-Main-Gebiet werden immer zu starken
Pendlerbewegungen aus dem Umkreis von Frankfurt und damit zu einem sehr hohen
Pkw-Aufkommen führen. Der prozentuale Lkw-Anteil wird aber dadurch nicht
ansteigen. Somit ist von einer spürbaren Erhöhung von Lärm und Luftschadstoffen
nicht auszugehen, da besonders der Lkw-Verkehr zu diesen Emissionen
beiträgt. Zu Punkt 13. a) Die "Engpassanalyse für die
Bundesautobahnen" basiert ebenso wie die Verkehrsuntersuchung mit
Prognosehorizont 2025 zur A 66, Tunnel Riederwald, auf der
,,Bedarfsplanprognose 2025". Daher liegen beiden Untersuchungen im
Wesentlichen die gleichen Verkehrszahlen zugrunde, auch wenn bei der
Verkehrsuntersuchung zur A 66, Tunnel Riederwald, zudem das regionale
Verkehrsgeschehen mit dem Verkehrsmodell der Verkehrsdatenbasis Rhein-Main
abgebildet worden ist. Somit ergeben sich hinsichtlich der Verkehrsbelastung
und den berechneten Lärm- und Schadstoffwerten keine signifikanten
Unterschiede. lm Gegensatz
zu den bundesweiten Verkehrsmodellen der Engpassanalyse für die
Bundesautobahnen hat die Verkehrsuntersuchung zum Tunnel Riederwald im Osten
Frankfurts einen größeren Detaillierungsgrad und somit einen wesentlich
größeren Lokalbezug. Das Modell wurde an videogestützten Verkehrserhebungen
geeicht. Bei der Verkehrsuntersuchung wurden lokale Besonderheiten in den
Strukturentwicklungen wie z. B. die Europäische Zentralbank (EZB)
berücksichtigt, so dass bei etwaigen Abweichungen zwischen den
Modellergebnissen der Verkehrsuntersuchung zur A 66, Tunnel Riederwald, der
Vorzug zu geben ist. Zu den Punkten 13. b) und 13. c) Da die Frage zu 13. a) verneint
wird, erübrigt sich eine Beantwortung der Fragen zu 13. b) und 13. c). Zu Punkt 13. d) Die gewünschten Dokumente und Daten stehen im
Eigentum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI). Zu Punkt 14. Das Verkehrsmodell weist in nachvollziehbarer Weise
starke Entlastungen der Straße Am Erlenbruch aus, da durch den Bau des Tunnels
Riederwald Reisezeitvorteile für Fahrten aus dem Bereich
Frankfurt/Bergen-Enkheim und dem Main-Kinzig-Kreis in Richtung
Frankfurt/Innenstadt entstehen. Eine Fahrt über die A 66 ist attraktiver als
durch das innerstädtische Netz mit seinen Geschwindigkeitsbegrenzungen und
Lichtsignalanlagen. Für eine Lärm- und Luftschadstoffuntersuchung weiterer
theoretisch denkbarer Szenarien besteht insofern kein Anlass. Zudem ist in diesem Zusammenhang
darauf hinzuweisen, dass sich die schalltechnischen Untersuchungen
ausschließlich auf die geplanten und im Bau befindlichen Straßenabschnitte der
A 66 und A 661 beziehen. Die festgestellten Lärmschutzmaßnahmen sollen aufgrund
der neuen Untersuchungen um weitere Maßnahmen im Zuge von
Planänderungsverfahren ergänzt werden. Die Straße Am Erlenbruch befindet sich
in der Baulast der Stadt Frankfurt und daher können diesbezügliche
Lärmschutzmaßnahmen nicht vom Bund finanziert werden. Die Bildung eines
Summenpegels zur Beurteilung der geplanten Lärmschutzeinrichtungen, der sowohl
den westlichen Portalbereich der A 66 und die A 661 als auch die Straße Am
Erlenbruch beinhaltet, wäre nicht zulässig. Durch die künftige Lage der Straße, verbunden mit
der Verkehrsabnahme, wird für den Bereich Am Erlenbruch eine deutliche
Verbesserung der Lärm- und Schadstoffsituation eintreten. Zu Punkt 15. Der Einbau von Schadstofffiltern ist gemäß dem
aktualisierten Gutachten zur Lufthygiene (Lahmeyer International, A 66 -
Riederwaldtunnel, Aktualisierung zur lufthygienischen Auswirkung der
aktualisierten Verkehrsmengen, Bad Vilbel Juli 2013) nicht erforderlich. Aus
diesem Grund ist die Erarbeitung eines Nachrüstungskonzeptes entbehrlich.
Unabhängig davon würde der
Einsatz von Luftfiltern die Gesamtbelastung des Stadtgebietes/Kernraumes in
Relation zu den Reduzierungszielen der "lufthygienischen Komponenten für das
Stadtgebiet Frankfurt am Main" (Luftreinhalteplan) verkleinern, aber nicht
signifikant ändern. Der Anteil der Tunnelemissionen ist im Vergleich zu dem
Anteil der Gesamtemissionen des Straßennetzes des Stadtgebietes Frankfurt am
Main gering. Zu Punkt 16. Das Land Hessen hat die Klagen privater
Grundstückseigentümer aus dem Riederwald und Bornheim geprüft und
berücksichtigt die Begehren der Kläger bei den anstehenden
Planänderungsverfahren in Bezug auf den Lärmschutz. Diese Klagen haben jedoch
nicht die Anfechtung, sondern die Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses
vom 6. Februar 2007, insbesondere um geeignete zusätzliche Schutzmaßnahmen zur
Vermeidung von Lärmbeeinträchtigungen, zum Gegenstand. Sie sind nicht gegen die
Errichtung des Zentralbauwerks für das Autobahndreieck Erlenbruch "in
diesem Bereich" gerichtet und haben keine aufschiebende Wirkung. Der
Planfeststellungsbeschluss ist sofort vollziehbar und damit Grundlage für die
Bauausführung."
Nachdem der Hessische Minister
für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Herr Tarek Al Wazir am
20.08.2014 in einer öffentlichen Veranstaltung vor Ort die Baumaßnahmen
umfangreich vorgestellt und dabei auch auf die vorstehenden Erläuterungen Bezug
genommen hat, ist der Magistrat zuversichtlich, dass den berechtigten Belangen
der durch die Baumaßnahme betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in der Umsetzung
der Maßnahme Rechnung getragen wird. Der Magistrat sichert zu, hierbei im
Rahmen seiner originären Möglichkeiten seinen Beitrag zu leisten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.06.2014, OM 3234