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Bau des Riederwaldtunnels

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1489 Betreff: Bau des Riederwaldtunnels Soweit der Ortsbeirat in seiner vorliegenden Anregung unmittelbare originäre Einwirkungsmöglichkeiten auf die Durchführung der Baumaßnahme in der Trägerschaft des Landes Hessen unterstellt, hält der Magistrat die nachfolgenden Erläuterungen für wesentlich: Gemäß § 4 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) hat der Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass seine Bauten allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Diese Konzentrationswirkung auf die Straßenbauverwaltung als zuständige Fachbehörde setzt den verwaltungsrechtlichen Grundsatz der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der tätig werdenden Hoheitsverwaltung um. Der materielle Regelungsgehalt des § 4 Satz 1 FStrG tritt hierbei in vollem Umfang an die Stelle der jeweiligen Sicherheits- und Ordnungsbestimmungen der Länder (Marschall, Kommentar zum FStrG, § 4, Rdnr. 4). § 4 Satz 1 FStrG statuiert eine Einstandspflicht des Straßenbaulastträgers im Rahmen der Bauausführung, für die dieser selbst einzutreten hat (Marschall, Kommentar zum FStrG, § 4, Rdnr. 13); wegen dieser Einstandspflicht ist der Träger der Straßenbaulast nicht nur Bauherr, sondern nimmt auch Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde wahr und hat daher eine Doppelstellung inne (Marschall, Kommentar zum FStrG, § 4, Rdnr. 13). Zudem bedarf es nach § 4 Satz 2 FStrG behördlicher Genehmigungen, Erlaubnisse und Abnahmen durch andere als die Straßenbaubehörde nicht. § 4 Satz 2 FStrG beinhaltet ein Ausschließlichkeits- und Konzentrationsgebot der Straßenbauverwaltung für alle Bauten, die in den Anwendungsbereich der Norm fallen. Dies schließt ein "Hinein-Verwalten" kommunaler Behörden aus (Marschall, Kommentar zum FStrG, § 4, Rdnr. 17). Gegebenenfalls ist es Aufgabe der Aufsichtsbehörde im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL), Hessen Mobil zu einem entsprechenden Verhalten anzuhalten. Die generell für die öffentliche Sicherheit zuständigen Ordnungs-, Polizei- oder sonstigen Verwaltungsbehörden sind aus ihrem Aufgabenbereich lediglich zu Hinweisen auf Gefahren oder Störungen, aber nicht zu Anordnungen, diese zu beseitigen, berechtigt (Kodal, Straßenrecht, Kapitel 41, Rdnr. 1). Von Einwirkungen anderer Fachbehörden ist der Träger der Straßenbauverwaltung bzw. die Auftragsverwaltung, außer bei Gefahr im Verzug, frei (vgl. Kodal, Straßenrecht, Kapitel 41, Rdnr. 2.2). Bei Bundesfernstraßen haben allein die in Auftragsverwaltung handelnden Landesbehörden (Hessen Mobil und HMWEVL) die nötigen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten, die von der Straße ausgehenden Gefahren zu beseitigen (Kodal, Straßenrecht, Kapitel 41, Rdnr. 40). Für die Überwachung des Baulärms beim Bau des Autobahndreiecks Erlenbruch und des Tunnels Riederwald ist daher Hessen Mobil und das HMWEVL unmittelbar zuständig. Gleichwohl haben sich vor dem Hintergrund einer möglichen Überschreitung von Lärmobergrenzen beim Bau des Autobahndreiecks Erlenbruch und des Tunnels Riederwald Frau Stadträtin Heilig, Frau Stadträtin Sorge und Herr Stadtrat Majer mit gleichlautenden Schreiben vom 08.07.2014 sowohl an den Hessischen Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung als auch die Regierungspräsidentin in Darmstadt gewandt und ihre entsprechende Besorgnis zum Ausdruck gebracht. Dies vorausgeschickt hat der Magistrat Hessen Mobil um Stellungnahme zur Anregung OM 3234 des Ortsbeirates 11 vom 16.06.2014 gebeten und die nachstehende Antwort erhalten: "Zu Punkt 1. a) Ziel der im Rahmen der Vorarbeiten durchgeführten Feldversuche für den Bau des Tunnels Riederwald war, vertiefte Erkenntnisse über die technisch optimalen Verfahren zum Einbringen der Stahlspundbohlen, die Bodenkennwerte für die Ankerzugkräfte und die Wirksamkeit von provisorischen Lärmschutzanlagen zu erlangen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse, die auch die Ergebnisse der Lärm-, Stickstoffdioxid- und Erschütterungsmessungen einschließen, werden die einzelnen Verfahren zum Einbringen der Spundbohlen mit den zur Verfügung stehenden Schutzmaßnahmen bewertet und wird ein optimaler Bauablauf als Basis für die Ausschreibung der weiteren Bauausführung festgelegt. Die Feldversuche waren somit unverzichtbar, um die für einen möglichst umweltverträglichen, emissionsarmen Bauablauf erforderlichen Parameter zu gewinnen. Eine Unterbrechung der Versuche hätte zu nicht belastbaren Ergebnissen mit der Folge der vollständigen Wiederholung dieser Vorarbeiten geführt. Zu Punkt 1. b) Für den Baugrubenverbau musste im Rahmen einer Voruntersuchung das Verbauverfahren mit Schlitzwänden ausgeschlossen werden, da hierdurch die im Planfeststellungsbeschluss vom 6. Februar 2007 aufgegebene Aufrechterhaltung der natürlichen Fließverhältnisse des Grundwassers nicht hätte gewährleistet werden können. Dies gilt ebenso für das Verbauverfahren mit Bohrpfählen im überwiegenden Teil des Tunnels Riederwald. Aus geologischen, hydrogeologischen und bauzeitlichen Gründen ist die Baugrubenumschließung mit Spundbohlen daher das beste Verfahren. Von den hierbei grundsätzlich in Betracht kommenden technischen Möglichkeiten zum Einbringen der Spundbohlen (Pressen, Rammen und Vibrieren) musste das hydraulische Pressen aufgrund der inhomogenen Bodenverhältnisse (z. B. Kalkgestein, Cyrenenmergel) ausgeschlossen werden. Aufgrund technischer Erfordernisse, insbesondere der Baugrubentiefen/Spundbohlenlängen, müssen für einzelne Abschnitte der Baumaßnahme unterschiedliche Verfahren (Vibrieren und Rammen der Spundbohlen) mit der jeweils spezifischen technischen Eignung zum Einsatz kommen. Daher konnte bei den Feldversuchen das lautere Verfahren des Rammens nicht vornherein ausgeschlossen werden. Zu Punkt 1. c) Wie bereits erläutert, sollen auf Grundlage der Ergebnisse der Feldversuche das optimale Bauverfahren für den Bau der Tunnelröhren sowie die bestmöglichen Schutzmaßnahmen für eine Ausschreibung der weiteren Bautätigkeiten festgelegt werden. Bei den Feldversuchen wurden sowohl im Versuchsfeld 1 an der Haenischstraße in der Nähe der Pestalozzischule als auch im Versuchsfeld 2 im Bereich Vatterstraße Ost (Nähe Wendehammer) das leisere Verfahren des Vibrierens und das lautere Verfahren des Rammens getestet. All diese Testversuche erfolgten unter Einsatz ca. fünf Meter hoher mobiler Schallschutzwände vom Typ Cisilent. Lediglich beim anschließenden Ziehen eines Teils der Spundbohlen fehlte diese Schallschutzwand im Bereich der Vatterstraße Ost (Nähe Wendehammer). Zu Punkt 1. d) Beim Rammen und Vibrieren der Spundbohlen wurden ca. fünf Meter hohe mobile Schallschutzwände vom Typ Cisilent auf ihre Wirksamkeit getestet. Bei diesem System handelt es sich um ein mit Dämmmaterial gefülltes, mehrlagiges Polyestergewebe, welches zur Schallquelle offenporig gearbeitet ist, um den Schall zu absorbieren. Dieses System wurde für den Test ausgewählt, da es gemäß dem Produktblatt unter Laborbedingungen ein Schalldämm-Maß von 21 dB(A) erreicht. Bei den Messungen wurde jedoch festgestellt, dass die Wand für die unteren Geschosse der Vatterstraße 32 eine Minderung von lediglich ca. 3 dB(A) im Mittel bewirkt hat. Je nach Höhe der Vibrationsramme waren Pegelunterschiede während der Messung von 2 dB(A) bis 7 dB(A) feststellbar. Aus diesem Grund wird beim Ziehen des restlichen Teils der Spundbohlen ab dem 11. August 2014 ein anderes System mit 10 Meter hohen Lärmschutzwänden getestet. Zudem werden in den Herbstferien weitere mögliche Lärmschutzmaßnahmen (Vorsatzschalen mit Lärmschutzfolien) vor Ort erprobt. Da die gesamten Aktivitäten der Erprobung von Verfahren einer möglichst emissionsarmen Baudurchführung und der Ermittlung der geeigneten Schutzsysteme dienen, können Vermutungen über eine fehlerhafte Ausschreibung nicht bestätigt werden. Vielmehr werden die während der Erprobungen gewonnen Erkenntnisse in die Ausschreibung der Bauleistungen einbezogen. Zu Punkt 2. Derzeit wird auf der Grundlage der Feldversuche ein Gutachten von einem beauftragten Fachplanungsbüro erstellt. Erst nach Vorlage dieses abschließenden Gutachtens kann Hessen Mobil über die baubegleitenden Maßnahmen (provisorische Schutzanlagen und Überwachungsmessungen) und den Zeitpunkt der Veröffentlichung entscheiden. Während der Bauausführung werden lmmissionsmessungen sowohl unmittelbar an der lmmissionsquelle als auch objektbezogen durchgeführt. Die ausgewerteten Lärm- und Schadstoffmessungen werden auf Antrag zur Verfügung gestellt und im Internet veröffentlicht. Zu Punkt 3. Derzeit wird ein Schutzkonzept für die Baudurchführung entwickelt, welches bereits im Vorgriff der Baumaßnahme optimale Lösungsmöglichkeiten für den Lärmschutz sowie die Lufthygiene aufzeigen soll. Ziel des Schutzkonzeptes ist es, unzumutbare Beeinträchtigungen soweit wie möglich zu vermeiden. Wann von unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Bevölkerung auszugehen ist, wird in der Regel nach den lmmissionsrichtwerten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) bestimmt. lm vorliegenden Fall sind jedoch die besonderen Verhältnisse, insbesondere die aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens im unmittelbaren Bereich der Baumaßnahme bestehende Lärmvorbelastung, zu berücksichtigen. So überschreiten die Lärmimmissionen in bestimmten Bereichen (z. B. Straße Am Erlenbruch) bereits im lst-Zustand die lmmissionsrichtwerte der AVV Baulärm. Daher müssen in diesen Bereichen die im lst-Zustand ermittelten lmmissionswerte als lmmissionsrichtwerte in Abweichung zur AVV Baulärm festgelegt werden. In den sonstigen Bereichen, in denen die Vorbelastung geringer ist als die Richtwerte nach der AVV Baulärm, sind die lmmissionsrichtwerte nach der AVV Baulärm einzuhalten. Durch Überwachungsmessungen soll sichergestellt werden, dass diese lmmissionsrichtwerte eingehalten werden. Entsprechende Festlegungen werden in dem Lärmschutzkonzept getroffen, das sich derzeit noch in Erarbeitung befindet. Für die Einhaltung der o. g. Festlegungen sowie der geltenden Regelwerke im Zuge der Bautätigkeiten ist Hessen Mobil verantwortlich. Hessen Mobil steht diesbezüglich für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung und wird über das Schutzkonzept berichten, sobald dieses vorliegt. Zu Punkt 4. Mit der Wahrnehmung der Umweltbelange während der Ausschreibung der Bauleistungen sowie im Zuge der Bauausführung hat Hessen Mobil eine unabhängige ökologische Baubegleitung beauftragt. Diese wird die Kontrolle der Schutzmaßnahmen an Vegetationsbeständen und deren Funktionsfähigkeit während der gesamten Baumaßnahme wahrnehmen. Zu Punkt 5. Die Bauzeit von sieben Jahren ist nicht verlängert worden und kann nach derzeitigem Kenntnisstand eingehalten werden. Mit dem Bau des Tunnels Riederwald wird lediglich zwei Jahre später begonnen als geplant; insofern werden sich die Beeinträchtigungen vor Ort nicht um zwei Jahre verlängern. Ursächlich für den späteren Baubeginn sind erforderliche Planänderungen, insbesondere die Verschiebung der Tunnelachse um sechs Meter zur Erhaltung des Grünzugs Am Erlenbruch. Aufgrund dieser Planänderungen musste eine Vielzahl von Fachgutachten (z. B. Verkehrsuntersuchung, Schalltechnische Untersuchung, Gutachten zur Lufthygiene, Artenschutzfachbeitrag, Landespflegerischer Begleitplan etc.) aktualisiert werden. Zudem sind die Baugrund- und Grundwasserverhältnisse intensiv durch Probebohrungen und Grundwassermessstellen untersucht worden. Die neu gewonnenen Erkenntnisse (komplexe, technisch anspruchsvolle Boden- und Grundwasserverhältnisse) fließen in den Zeitplan ein und müssen bei der Planung des Baus der einzelnen Tunnelabschnitte berücksichtigt werden. Dabei sind u. a. die natürlichen Fließverhältnisse des Grundwassers aufrechtzuerhalten, um einen Grundwasseraufstau zu vermeiden. Die Planungen werden mit den Fachbehörden abgestimmt. Zu Punkt 6. Der Bauablaufplan wird von Hessen Mobil mit Unterstützung durch ein unabhängiges Ingenieurbüro erstellt. Er basiert auf der Zuarbeit der einzelnen, für die entsprechenden Fachgewerke zuständigen Behörden bzw. Organisationen (z. B. Stadt Frankfurt, Ver- und Entsorgungsunternehmen, Verkehrsgesellschaft Frankfurt, Fachplanungsbüros für die konstruktiven Bauteile usw.). Zu Punkt 7. Der aktuelle Bearbeitungsstand des Bauablauf- und Terminplans wurde der Öffentlichkeit in der letzten Bürgerinformationsveranstaltung am 2. Juli 2014 im Riederwald vorgestellt. Sobald der Bauablauf endgültig feststeht, wird dieser erneut vorgestellt und dann veröffentlicht. Zu den Punkten 8. und 9. Derzeit wird auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den Feldversuchen ein Lärmschutzkonzept von einem beauftragten Fachplanungsbüro erstellt. In diesem Gutachten werden auch die objektbezogenen Planungen zum Schutz der betroffenen Gebäude gegen Lärm einer Beurteilung unterzogen. Erst nach Vorlage dieses Gutachtens kann Hessen Mobil über die Umsetzung von Schutzmaßnahmen (z. B. Einbau von Schallschutzfenstern und Einsatz von Belüftungsanlagen) in den genannten Objekten entscheiden und informieren. Zu Punkt 10. Die Leistungsfähigkeit der geplanten Verkehrsführung während der Bauzeit wurde mit Hilfe einer Verkehrsmodellbetrachtung, das heißt einer Mikrosimulation des Straßennetzes, nachgewiesen. Hierbei wurden auch die Fußgängerströme berücksichtigt. lm Zuge der sich weiter konkretisierenden Planungen zum Bauablauf wird das Erfordernis einzelner Lichtsignalanlagen untersucht und mit der Stadt Frankfurt am Main abgestimmt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Frühjahr 2015 vorliegen. Da bis dahin mit dem Bau in diesem Bereich nicht begonnen wird, kann eine Gefährdung von Fußgängern, insbesondere Schülern, ausgeschlossen werden. Zu Punkt 11. Mit dem Planfeststellungsbeschluss für den Bau der A 66, Tunnel Riederwald, vom 6. Februar 2007 ist die Notwendigkeit der Fällung eines Teils der Rosskastanien in der Straße Am Erlenbruch festgestellt worden. Aufgrund der Klage des BUND ist die Tunnelachse um sechs Meter nach Süden verschoben worden, um den Grünzug auf der Nordseite der Straße Am Erlenbruch weitestgehend zu erhalten und damit den Eingriff in Natur und Landschaft zu reduzieren (Planänderungsbeschluss vom 23. August 2011). Dieser Grünzug zwischen Haenischstraße und Flinschstraße weist eine im Vergleich zu den Rosskastanien wesentlich größere und dichtere Baum- und Strauchdichte auf und verfügt über wichtige Funktionen wie Lebensraumvernetzung und Sichtschutz. Die Verschiebung der Tunnelachse bedingt die Verschiebung der Straße Am Erlenbruch mit der Folge, dass weitere Fällungen von Rosskastanien in der Straße Am Erlenbruch notwendig werden. Dies wird entsprechend kompensiert. Ein Großteil dieser Rosskastanien weist bereits jetzt eine deutlich verminderte Vitalität auf, was auf die bereits bestehende hohe Belastung (z. B. durch Bodenversiegelung und Bodenverdichtungen, hohe Streusalzbelastung, Luftschadstoffe, Wassermangel) im Gesamtgebiet und den Befall mit der Rosskastanienminiermotte zurückzuführen ist. Hessen Mobil wird die Kastanienbäume erst dann fällen lassen, wenn dies im Zuge der Bautätigkeiten dringend erforderlich wird. Nach Durchführung der Bauarbeiten werden auf beiden Seiten der Straße Am Erlenbruch neue Bäume gepflanzt, um das ursprüngliche Ortsbild wiederherzustellen. Zu Punkt 12. Die Verkehrsuntersuchung von 2013 mit Prognosehorizont 2025, die für die geplanten Änderungsverfahren, insbesondere zur Ergänzung des Lärmschutzes, erstellt worden ist, berücksichtigt die derzeit gültigen Verkehrsdaten, auch die Datenbasis des Bundes, die zur Überprüfung der Bedarfspläne im Jahr 2010 erstellt wurde. Weiterhin basiert das Verkehrsmodell der Verkehrsuntersuchung zum Tunnel Riederwald auf projektbezogenen Verkehrserhebungen und Dauerzählungen der Verkehrszentrale Hessen aus dem Jahr 2012, Strukturdaten des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain und der Stadt Frankfurt am Main aus dem Jahr 2011 sowie Verhaltensdaten wie Fahrtenhäufigkeit und Fahrtweiten aus der MID (Mobilität in Deutschland) aus dem Jahr 2008. Grundlage der Prognose des deutschland- und europaweiten Verkehrs sind Matrizen der Bedarfsplanprognose des Bundes für das Jahr 2025. Die Verkehrsuntersuchung ist aktuell und entspricht dem Stand der Technik. Sie ist eine tragfähige Grundlage für die Planung von Schallschutzmaßnahmen. Die Prognosestrukturdaten der Verkehrsuntersuchung zur A 66, Tunnel Riederwald, wurden in 2010/2011 im Auftrag des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain und der Stadt Frankfurt am Main erarbeitet. Sie basieren auf den Eckwerten der Landesentwicklungsplanung, des Regionalplanes Südhessen, des Regionalen Flächennutzungsplanes des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain und auf Erkenntnissen des Stadtplanungsamtes Frankfurt. Dabei handelt es sich um die zu diesem Zeitpunkt aktuellen offiziellen Daten zur Einwohner- und Beschäftigtenentwicklung im Rhein-Main-Gebiet. Sie wurden somit als Grundlage für die Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung zur A 66, Tunnel Riederwald, in den Jahren 2012/2013 genutzt. Die offiziellen Statistiken des Hessischen Statistischen Landesamtes (regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung auf der Basis der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung) weisen für die Stadt Frankfurt am Main bis zum Jahr 2030 einen leichten Bevölkerungsanstieg von 4,3 % (28.800 Einwohner) gegenüber 2010 aus. Für den Main-Kinzig-Kreis, wie auch für den Wetteraukreis, wird ein leichter Rückgang der Einwohnerzahlen von ca. 3,7 %, bzw. von 1,5 % erwartet. Solche geringen Schwankungen führen, wie in den letzten Jahren beobachtet werden konnte, zu einer Stagnation des Verkehrsaufkommens. Für die Beantwortung der Frage nach den Emissionen ist die Zusammensetzung des Verkehrs entscheidend. Die Einwohnerprognose für die Stadt Frankfurt am Main hat keinen Einfluss auf die Verkehrszusammensetzung der A 66/A 661. Die vielen Arbeitsplätze im tertiären Sektor (Dienstleistungssektor) im Rhein-Main-Gebiet werden immer zu starken Pendlerbewegungen aus dem Umkreis von Frankfurt und damit zu einem sehr hohen Pkw-Aufkommen führen. Der prozentuale Lkw-Anteil wird aber dadurch nicht ansteigen. Somit ist von einer spürbaren Erhöhung von Lärm und Luftschadstoffen nicht auszugehen, da besonders der Lkw-Verkehr zu diesen Emissionen beiträgt. Zu Punkt 13. a) Die "Engpassanalyse für die Bundesautobahnen" basiert ebenso wie die Verkehrsuntersuchung mit Prognosehorizont 2025 zur A 66, Tunnel Riederwald, auf der ,,Bedarfsplanprognose 2025". Daher liegen beiden Untersuchungen im Wesentlichen die gleichen Verkehrszahlen zugrunde, auch wenn bei der Verkehrsuntersuchung zur A 66, Tunnel Riederwald, zudem das regionale Verkehrsgeschehen mit dem Verkehrsmodell der Verkehrsdatenbasis Rhein-Main abgebildet worden ist. Somit ergeben sich hinsichtlich der Verkehrsbelastung und den berechneten Lärm- und Schadstoffwerten keine signifikanten Unterschiede. lm Gegensatz zu den bundesweiten Verkehrsmodellen der Engpassanalyse für die Bundesautobahnen hat die Verkehrsuntersuchung zum Tunnel Riederwald im Osten Frankfurts einen größeren Detaillierungsgrad und somit einen wesentlich größeren Lokalbezug. Das Modell wurde an videogestützten Verkehrserhebungen geeicht. Bei der Verkehrsuntersuchung wurden lokale Besonderheiten in den Strukturentwicklungen wie z. B. die Europäische Zentralbank (EZB) berücksichtigt, so dass bei etwaigen Abweichungen zwischen den Modellergebnissen der Verkehrsuntersuchung zur A 66, Tunnel Riederwald, der Vorzug zu geben ist. Zu den Punkten 13. b) und 13. c) Da die Frage zu 13. a) verneint wird, erübrigt sich eine Beantwortung der Fragen zu 13. b) und 13. c). Zu Punkt 13. d) Die gewünschten Dokumente und Daten stehen im Eigentum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Zu Punkt 14. Das Verkehrsmodell weist in nachvollziehbarer Weise starke Entlastungen der Straße Am Erlenbruch aus, da durch den Bau des Tunnels Riederwald Reisezeitvorteile für Fahrten aus dem Bereich Frankfurt/Bergen-Enkheim und dem Main-Kinzig-Kreis in Richtung Frankfurt/Innenstadt entstehen. Eine Fahrt über die A 66 ist attraktiver als durch das innerstädtische Netz mit seinen Geschwindigkeitsbegrenzungen und Lichtsignalanlagen. Für eine Lärm- und Luftschadstoffuntersuchung weiterer theoretisch denkbarer Szenarien besteht insofern kein Anlass. Zudem ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass sich die schalltechnischen Untersuchungen ausschließlich auf die geplanten und im Bau befindlichen Straßenabschnitte der A 66 und A 661 beziehen. Die festgestellten Lärmschutzmaßnahmen sollen aufgrund der neuen Untersuchungen um weitere Maßnahmen im Zuge von Planänderungsverfahren ergänzt werden. Die Straße Am Erlenbruch befindet sich in der Baulast der Stadt Frankfurt und daher können diesbezügliche Lärmschutzmaßnahmen nicht vom Bund finanziert werden. Die Bildung eines Summenpegels zur Beurteilung der geplanten Lärmschutzeinrichtungen, der sowohl den westlichen Portalbereich der A 66 und die A 661 als auch die Straße Am Erlenbruch beinhaltet, wäre nicht zulässig. Durch die künftige Lage der Straße, verbunden mit der Verkehrsabnahme, wird für den Bereich Am Erlenbruch eine deutliche Verbesserung der Lärm- und Schadstoffsituation eintreten. Zu Punkt 15. Der Einbau von Schadstofffiltern ist gemäß dem aktualisierten Gutachten zur Lufthygiene (Lahmeyer International, A 66 - Riederwaldtunnel, Aktualisierung zur lufthygienischen Auswirkung der aktualisierten Verkehrsmengen, Bad Vilbel Juli 2013) nicht erforderlich. Aus diesem Grund ist die Erarbeitung eines Nachrüstungskonzeptes entbehrlich. Unabhängig davon würde der Einsatz von Luftfiltern die Gesamtbelastung des Stadtgebietes/Kernraumes in Relation zu den Reduzierungszielen der "lufthygienischen Komponenten für das Stadtgebiet Frankfurt am Main" (Luftreinhalteplan) verkleinern, aber nicht signifikant ändern. Der Anteil der Tunnelemissionen ist im Vergleich zu dem Anteil der Gesamtemissionen des Straßennetzes des Stadtgebietes Frankfurt am Main gering. Zu Punkt 16. Das Land Hessen hat die Klagen privater Grundstückseigentümer aus dem Riederwald und Bornheim geprüft und berücksichtigt die Begehren der Kläger bei den anstehenden Planänderungsverfahren in Bezug auf den Lärmschutz. Diese Klagen haben jedoch nicht die Anfechtung, sondern die Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses vom 6. Februar 2007, insbesondere um geeignete zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Lärmbeeinträchtigungen, zum Gegenstand. Sie sind nicht gegen die Errichtung des Zentralbauwerks für das Autobahndreieck Erlenbruch "in diesem Bereich" gerichtet und haben keine aufschiebende Wirkung. Der Planfeststellungsbeschluss ist sofort vollziehbar und damit Grundlage für die Bauausführung." Nachdem der Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Herr Tarek Al Wazir am 20.08.2014 in einer öffentlichen Veranstaltung vor Ort die Baumaßnahmen umfangreich vorgestellt und dabei auch auf die vorstehenden Erläuterungen Bezug genommen hat, ist der Magistrat zuversichtlich, dass den berechtigten Belangen der durch die Baumaßnahme betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in der Umsetzung der Maßnahme Rechnung getragen wird. Der Magistrat sichert zu, hierbei im Rahmen seiner originären Möglichkeiten seinen Beitrag zu leisten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2014, OM 3234

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