Einrichtung der Tempo-30-Zone im Baugebiet Harheim-Süd
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1485
Betreff: Einrichtung der Tempo-30-Zone im Baugebiet Harheim-Süd Die Straßenplanung des Baugebiets Harheim-Süd ist nach den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 687 erstellt worden. Darin sind bereits charakteristische Aspekte einer Tempo-30-Zone enthalten. Derzeit befindet sich der Magistrat in der Ausschreibungsphase für den Endausbau des Baugebiets, der für das Frühjahr 2016 angedacht ist. Die geforderten Einrichtungen würden einer Planänderung bedürfen, die zu einer erheblichen Zeitverzögerung des Endausbaus führen würde. Weiterhin ist zu beachten, dass die Straße Im Niederfeld die Funktion einer Sammelstraße aufweist. Hier muss die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge gewährleistet werden. Da die Straße 5,50 m breit ist, würden bauliche Verengungen zu massiven Einschränkungen führen. Die genauen Standorte der einzelnen Grundstückszufahrten sind unklar, weshalb bauliche Veränderungen, zum jetzigen Zeitpunkt, falsch angelegt werden könnten. Aus Stadtgestaltungs- und Kostengründen wird auf die Verwendung von grünem Asphalt oder Pflaster verzichtet.