Einrichtung der Tempo-30-Zone im Baugebiet Harheim-Süd
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST
1485
Betreff: Einrichtung der
Tempo-30-Zone im Baugebiet Harheim-Süd Die Straßenplanung des Baugebiets
Harheim-Süd ist nach den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 687 erstellt worden.
Darin sind bereits charakteristische Aspekte einer Tempo-30-Zone enthalten.
Derzeit befindet sich der Magistrat
in der Ausschreibungsphase für den Endausbau des Baugebiets, der für das
Frühjahr 2016 angedacht ist. Die geforderten Einrichtungen würden einer
Planänderung bedürfen, die zu einer erheblichen Zeitverzögerung des Endausbaus
führen würde. Weiterhin ist zu beachten, dass die Straße Im Niederfeld die
Funktion einer Sammelstraße aufweist. Hier muss die Erreichbarkeit für
Rettungsfahrzeuge gewährleistet werden. Da die Straße 5,50 m breit ist, würden
bauliche Verengungen zu massiven Einschränkungen führen. Die genauen Standorte der einzelnen
Grundstückszufahrten sind unklar, weshalb bauliche Veränderungen, zum jetzigen
Zeitpunkt, falsch angelegt werden könnten. Aus Stadtgestaltungs- und
Kostengründen wird auf die Verwendung von grünem Asphalt oder Pflaster
verzichtet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.06.2015, OM 4263
Anregung an den
Magistrat vom 09.11.2015, OM 4720