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Gestaltung der Tempo-30-Zone im Baugebiet Harheim-Süd

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.11.2015, OM 4720 entstanden aus Vorlage: OF 220/14 vom 09.11.2015 Betreff: Gestaltung der Tempo-30-Zone im Baugebiet Harheim-Süd Vorgang: OM 4263/15 OBR 14; ST 1485/15 Die Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1485, wird zurückgewiesen. Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung der abschließenden Gestaltung und Herstellung des Teils der Tempo-30-Zone im Baugebiet Harheim-Süd die Vorschläge des Ortsbeirates einzuarbeiten und die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Verkehrsberuhigungs- und Verkehrsführungsmaßnahmen gehören nach § 3 Absatz 3 Ziffer 6 GOOBR (mit) zu den Aufgaben des Ortsbeirates. Es kann nicht im Sinne des Magistrats liegen, wenn der Ortsbeirat bereits frühzeitig während der Bauphase die Anliegen und Wünsche der Bürger zur Verkehrsberuhigung aufnimmt und weiterträgt, dass die Straßen und Wege jedoch nach Plänen der Verwaltung ohne die Veränderungsvorschläge hergestellt werden, um danach in einem mühsamen und kostenintensiven Prozess wiederum an die Bedürfnisse der Anlieger angepasst zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4263 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1485 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 254 Aktenzeichen: 32 1