Gestaltung der Tempo-30-Zone im Baugebiet Harheim-Süd
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.11.2015, OM
4720 entstanden aus
Vorlage: OF 220/14 vom
09.11.2015 Betreff: Gestaltung der Tempo-30-Zone im Baugebiet
Harheim-Süd Vorgang: OM 4263/15 OBR 14; ST 1485/15 Die Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015,
ST 1485, wird zurückgewiesen. Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung der
abschließenden Gestaltung und Herstellung des Teils der Tempo-30-Zone im
Baugebiet Harheim-Süd die Vorschläge des Ortsbeirates
einzuarbeiten und die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Verkehrsberuhigungs- und Verkehrsführungsmaßnahmen
gehören nach § 3 Absatz 3 Ziffer 6 GOOBR (mit) zu
den Aufgaben des Ortsbeirates. Es kann nicht im Sinne des Magistrats liegen,
wenn der Ortsbeirat bereits frühzeitig während der Bauphase die Anliegen und
Wünsche der Bürger zur Verkehrsberuhigung aufnimmt und weiterträgt, dass die
Straßen und Wege jedoch nach Plänen der Verwaltung ohne die
Veränderungsvorschläge hergestellt werden, um danach in einem mühsamen und
kostenintensiven Prozess wiederum an die Bedürfnisse der Anlieger angepasst zu
werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.06.2015, OM 4263
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.10.2015, ST 1485
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.02.2016, ST 254
Aktenzeichen: 32 1