Gestaltung der Tempo-30-Zone im Baugebiet Harheim-Süd
Begründung
Baugebiet Harheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschliessen: Die ST1485 wird zurückgewiesen. Der Magistrat weist die Ämter an, in die Planung der abschließenden Gestaltung und Herstellung des Teils der T30-Zone im Baugebiet Harheim-Süd, die Vorschläge des Ortsbeirates einzuarbeiten und die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Verkehrsberuhigungs- und Verkehrsführungsmaßnahmen gehören nach §3 Abs. 3 Punkt 6 (mit) zu den Aufgaben des Ortsbeirates. Es kann nicht im Sinne des Magistrats liegen, wenn der Ortsbeirat bereits frühzeitig während der Bauphase die Anliegen und Wünsche der Bürger zur Verkehrsberuhigung aufnimmt und weiterträgt, die Straßen und Wege jedoch nach Plänen der Verwaltung ohne die Veränderungsvorschläge hergestellt werden, um danach in mühsamem und kostenintensiven Prozess wiederum an die Bedürfnisse der Anlieger angepasst zu werden.