Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Im Bereich Otto-Schott-Straße und Ernst-Abbe-Straße darf in einigen Parkflächen werktags von 8.00 bis 20:00 Uhr nur mit einem gültigen Parkschein geparkt werden. Die Höchstparkdauer beträgt maximal 1 Stunde. Somit bestehen bereits "Kurzzeitparkplätze". Der Entfernung der fünf Radbügel vor der Kay-Reinigung zum Zwecke dafür, dass die Verkehrsteilnehmer:innen die Fläche zum Halten und Parken nutzen, wird nicht stattgegeben. Auf Wunsch des Ortsbeirats wurden damals die Fahrradbügel und Fußgängeraufstellflächen zum Zwecke der Verkehrssicherheit angebracht.