Nächtliches Campieren vor der Weißfrauenkirche
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST
1473
Betreff: Nächtliches
Campieren vor der Weißfrauenkirche Das betreffende Gelände vor der
Diakoniekirche befindet sich im Eigentum des Evangelischen Regionalverbandes.
Es handelt sich dabei um kein öffentliches Gelände. Zu 1. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, das
nächtliche Lagern im Bereich der Gutleutstraße/Ecke Weserstraße zu
unterbinden? Da es sich um keinen öffentlichen
Bereich handelt, kann das Lagern nicht durch die Ordnungsbehörden untersagt
werden. Zu 2. Sind dem Magistrat diese
Zustände bekannt?
Die Situation ist dem Magistrat
bekannt. Es haben bereits Gespräche mit dem Eigentümer der Liegenschaft
stattgefunden.
Zu 3. Kann die Stadt die dort
Campierenden mit Notunterkünften und sonstigen Hilfsangeboten versorgen?
Das Angebot an Notübernachtungsplätzen besteht
grundsätzlich für alle Menschen ohne Wohnung. Nach einer Frist von spätestens
vier Tagen werden die Ansprüche nach den einschlägigen Bestimmungen der
Sozialgesetzbücher geprüft. Zu 4. Sieht der Magistrat in diesem
Übernachtungslager eine Gefährdung der Sicherheit für die dortigen Anwohner?
Bislang ist nicht bekannt, dass
durch die lagernden Personen Übergriffe gegen Anwohner oder Straftaten erfolgt
sind, so dass nicht von einer unmittelbaren Gefährdung ausgegangen wird.
Zu 5. Welche Möglichkeiten gibt es, die nächtliche
Lärmbelästigung der Anwohner zu unterbinden? Sofern Lärmbelästigungen durch diese Personen
entstehen, die geeignet sind die Nachtruhe von 22 - 6 Uhr im erheblichen Maße
zu gefährden, besteht für die Anwohner die Möglichkeit, sich unter der
Rufnummer 069/212-44044 an die Stadtpolizei zu wenden. Von dort werden die
erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Zu 6. Hält der Magistrat es für sinnvoll und
machbar, dort zumindest vorübergehend Dixie-Toiletten und gegebenenfalls auch
zusätzliche Müllbehälter aufzustellen? Da es sich um Privatgelände handelt, besteht keine
rechtliche Handhabe zum Aufstellen von Dixie-Toiletten oder Müllbehältern. Für
den öffentlichen Bereich ist dies nicht beabsichtigt, da dies zu einer
Verfestigung der dort campierenden Personen führen könnte. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 30.06.2015, V
1404