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Nächtliches Campieren vor der Weißfrauenkirche

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1473 Betreff: Nächtliches Campieren vor der Weißfrauenkirche Das betreffende Gelände vor der Diakoniekirche befindet sich im Eigentum des Evangelischen Regionalverbandes. Es handelt sich dabei um kein öffentliches Gelände. Zu 1. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, das nächtliche Lagern im Bereich der Gutleutstraße/Ecke Weserstraße zu unterbinden? Da es sich um keinen öffentlichen Bereich handelt, kann das Lagern nicht durch die Ordnungsbehörden untersagt werden. Zu 2. Sind dem Magistrat diese Zustände bekannt? Die Situation ist dem Magistrat bekannt. Es haben bereits Gespräche mit dem Eigentümer der Liegenschaft stattgefunden. Zu 3. Kann die Stadt die dort Campierenden mit Notunterkünften und sonstigen Hilfsangeboten versorgen? Das Angebot an Notübernachtungsplätzen besteht grundsätzlich für alle Menschen ohne Wohnung. Nach einer Frist von spätestens vier Tagen werden die Ansprüche nach den einschlägigen Bestimmungen der Sozialgesetzbücher geprüft. Zu 4. Sieht der Magistrat in diesem Übernachtungslager eine Gefährdung der Sicherheit für die dortigen Anwohner? Bislang ist nicht bekannt, dass durch die lagernden Personen Übergriffe gegen Anwohner oder Straftaten erfolgt sind, so dass nicht von einer unmittelbaren Gefährdung ausgegangen wird. Zu 5. Welche Möglichkeiten gibt es, die nächtliche Lärmbelästigung der Anwohner zu unterbinden? Sofern Lärmbelästigungen durch diese Personen entstehen, die geeignet sind die Nachtruhe von 22 - 6 Uhr im erheblichen Maße zu gefährden, besteht für die Anwohner die Möglichkeit, sich unter der Rufnummer 069/212-44044 an die Stadtpolizei zu wenden. Von dort werden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Zu 6. Hält der Magistrat es für sinnvoll und machbar, dort zumindest vorübergehend Dixie-Toiletten und gegebenenfalls auch zusätzliche Müllbehälter aufzustellen? Da es sich um Privatgelände handelt, besteht keine rechtliche Handhabe zum Aufstellen von Dixie-Toiletten oder Müllbehältern. Für den öffentlichen Bereich ist dies nicht beabsichtigt, da dies zu einer Verfestigung der dort campierenden Personen führen könnte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1404

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