Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwer kranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1461
Betreff: Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwer kranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung Der Magistrat bedauert, dass es bei der Genehmigung zur Aufstellung von Plakatständern zum diesjährigen Kinderflohmarkt zu Gunsten einer karitativen Einrichtung zu Problemen kam. Bei der Genehmigung kam es zu Irritationen, da die Werbenutzungsrechte im öffentlichen Raum vertraglich an die Deutsche Städte Medien - Fa. Stroer übertragen worden sind.