Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwer kranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST
1461
Betreff: Muss
ehrenamtliches Engagement zugunsten schwer kranker Kinder so behindert werden -
durch die Stadtverwaltung Der Magistrat bedauert, dass es
bei der Genehmigung zur Aufstellung von Plakatständern zum diesjährigen
Kinderflohmarkt zu Gunsten einer karitativen Einrichtung zu Problemen
kam. Bei der Genehmigung kam es zu
Irritationen, da die Werbenutzungsrechte im öffentlichen Raum vertraglich an
die Deutsche Städte Medien - Fa. Stroer übertragen worden sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.03.2013, OM 2045