Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwer kranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM
2045 entstanden aus Vorlage:
OF 267/4 vom
25.02.2013 Betreff: Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten
schwer kranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung?
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
warum einer evangelischen Kirchengemeinde in diesem Jahr nicht gestattet wurde,
auf einen in den eigenen Räumen durchzuführenden Kinderflohmarkt zugunsten
einer karitativen Einrichtung durch Plakate in der näheren Umgebung aufmerksam
zu machen. Begründung: Die evangelische Kirchengemeinde Nord-Ost in der
Wingertstraße führt jährlich einen Kinderflohmarkt durch, dessen Reinerlös
wechselnden karitativen Einrichtungen zugutekommt. In diesem Jahr sollte eine
Einrichtung für schwer kranke Kinder von dem Erlös profitieren. Der Erfolg der
Veranstaltung hängt vom guten Besuch ab. Dazu hat die Gemeinde in der Vergangenheit in der
Umgebung des Veranstaltungsorts ca. 25 Plakatständer aufgestellt - mit
Genehmigung - und diese anschließend wieder abgeräumt. Dieses Jahr wurde die
Genehmigung mit Verweis auf eine irgendwie geänderte Lage abgelehnt und auf den
privaten Werbeanbieter DSM verwiesen. Die Gemeinde sah keinen Sinn darin, hier
das Geld auszugeben, das eigentlich dem karitativen Zweck vorbehalten sein
sollte. Das Vorgehen der Stadt erscheint in
der Tat widersinnig, wenn man bedenkt, dass auf der anderen Seite mit
erheblichen Mitteln (zum Beispiel "Tag des Ehrenamts", "Ehrenamts-Card" usw.)
für ehrenamtliches Engagement geworben werden soll. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.10.2013, ST 1461
Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4
am 24.09.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 00 33 1