Muss ehrenamtliches Engagement zugunsten schwerkranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung?
Begründung
zugunsten schwerkranker Kinder so behindert werden - durch die Stadtverwaltung? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum einer evangelischen Kirchengemeinde in diesem Jahr nicht gestattet wurde, auf einen in den eigenen Räumen durchzuführenden Kinderflohmarkt zugunsten einer karitativen Einrichtung durch Plakate in der näheren Umgebung aufmerksam zu machen. Begründung: Die evangelische Kirchengemeinde Nord-Ost in der Wingertstraße führt jährlich einen Kinderflohmarkt durch, dessen Reinerlös wechselnden karitativen Einrichtungen zugute kommt. In diesem Jahr sollte eine Einrichtung für schwerkranke Kinder von dem Erlös profitieren. Der Erfolg der Veranstaltung hängt vom guten Besuch ab. Dazu hat die Gemeinde in der Vergangenheit in der Umgebung des Veranstaltungsorts ca. 25 Plakatständer aufgestellt - mit Genehmigung - und diese anschließend wieder abgeräumt. Dieses Jahr wurde die Genehmigung mit Verweis auf eine irgendwie geänderte Lage abgelehnt und auf den privaten Werbeanbieter DSM verwiesen. Die Gemeinde sah keinen Sinn darin, hier das Geld auszugeben, das eigentlich dem karitativen Zweck vorbehalten sein sollte. Das Vorgehen der Stadt erscheint in der Tat widersinnig, wenn man bedenkt, dass auf der anderen Seite mit erheblichen Mitteln (z.B. "Tag des Ehrenamts", "Ehrenamtscard" usw.) für ehrenamtliches Engagement geworben werden soll.