Willkommen in Bornheim! Oder im Hessen-Center ... oder egal?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST
1453
Betreff: Willkommen in
Bornheim! Oder im Hessen-Center . . oder egal? Im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 893 - Südlich Borsigallee / Am Hessen-Center wurden
die Auswirkungen einer Verkaufsflächenerweiterung von 14.000 m2 auf die
zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Frankfurt am Main sowie die der
Umlandgemeinden im Einzugsbereich des Hessen-Centers gutachterlich geprüft und
bewertet. Für den zentralen Versorgungsbereich Berger Straße werden in der
Auswirkungsanalyse (Stand November 2016) keine negativen städtebaulichen
Auswirkungen durch das Vorhaben prognostiziert. Da die vom Investor
beabsichtigte Erweiterung der Verkaufsfläche nicht den Zielen der
Regionalplanung entspricht, ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 8
Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) ein Zielabweichungsverfahren beim
Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen. Der Magistrat prüft derzeit
alternative Entwicklungsmöglichkeiten für den Standort des Hessen-Centers und
erörtert diese gemeinsam mit dem Investor. Im Vordergrund steht dabei neben der
Raumverträglichkeit des Vorhabens auch weiterhin das im Aufstellungsbeschluss
(Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016, § 256 (M 55))
formulierte Ziel, das Einkaufszentrum funktional und räumlich mit dem Stadtteil
zu verbinden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.10.2016, OM 660
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.02.2017, ST 413
Antrag vom
29.08.2017, OF
153/4
Anregung vom 12.09.2017, OA 185