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Willkommen in Bornheim! Oder im Hessen-Center ... oder egal?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1453 Betreff: Willkommen in Bornheim! Oder im Hessen-Center . . oder egal? Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 893 - Südlich Borsigallee / Am Hessen-Center wurden die Auswirkungen einer Verkaufsflächenerweiterung von 14.000 m2 auf die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Frankfurt am Main sowie die der Umlandgemeinden im Einzugsbereich des Hessen-Centers gutachterlich geprüft und bewertet. Für den zentralen Versorgungsbereich Berger Straße werden in der Auswirkungsanalyse (Stand November 2016) keine negativen städtebaulichen Auswirkungen durch das Vorhaben prognostiziert. Da die vom Investor beabsichtigte Erweiterung der Verkaufsfläche nicht den Zielen der Regionalplanung entspricht, ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) ein Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen. Der Magistrat prüft derzeit alternative Entwicklungsmöglichkeiten für den Standort des Hessen-Centers und erörtert diese gemeinsam mit dem Investor. Im Vordergrund steht dabei neben der Raumverträglichkeit des Vorhabens auch weiterhin das im Aufstellungsbeschluss (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016, § 256 (M 55)) formulierte Ziel, das Einkaufszentrum funktional und räumlich mit dem Stadtteil zu verbinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 660 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 413 Antrag vom 29.08.2017, OF 153/4 Anregung vom 12.09.2017, OA 185