Legalisiertes Parken auf dem Gehweg (gemäß Zeichen 315 StVO) in der Straße An der Seehecke, wo dies gefahrlos möglich ist
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1451
Betreff: Legalisiertes Parken auf dem Gehweg (gemäß Zeichen 315 StVO) in der Straße An der Seehecke, wo dies gefahrlos möglich ist Sowohl in der Straße "An der Seehecke" als auch in der Straße "Am Saalenbusch" wird das Gehwegparken auf einer Straßenseite mittels Verkehrszeichen (VZ) 315 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und ggf. einer Markierung legalisiert. In der dritten Straße im Quartier "Am Rütschlehen" ist das Gehwegparken bereits erlaubt. Hier werden allerdings die Schilder erneuert.