Zugeparkter Gehweg in der Rombergstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1436
Betreff: Zugeparkter Gehweg in der Rombergstraße Die Absperrung der Fläche vor dem Kiosk in der Rombergstraße ist rechtmäßig. Die Poller stehen auf Privatgelände. Da das Gehwegparken an dieser Stelle nicht erlaubt ist, wird neben der Überwachung durch das Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit im Rahmen der Streife die Rombergstraße aufgrund von Beschwerden mehrfach zusätzlich kontrolliert. Von weiteren Abpollerungen sieht der Magistrat jedoch ab.