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Zugeparkter Gehweg in der Rombergstraße

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Rombergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu ermitteln, ob die Absperrung der Fläche vor dem Kiosk in der Romberstraße rechtmäßig ist oder an dieser Stelle der öffentliche Gehweg unzulässig abgesperrt wurde. Gegebenenfalls ist die Absperrung zu entfernen, damit die Benutzung des Gehwegs für Fußgänger*innen und Rollstuhlfahrer*innen möglich ist. Falls die Absperrung legal ist, soll durch geeignete Maßnahmen, z.B. Abpollerungen, eine durchgehende Benutzung des Gehwegs ermöglicht werden. Begründung: Wie auf dem beiliegenden Foto zu sehen ist, wird immer wieder auf dem Gehweg geparkt und so vor allem mobilitätseingeschränkte Benutzer*innen des Gehwegs behindert. Anlage 1 (ca. 199 KB)

Inhalt

Antrag vom 17.08.2014, OF 1106/6

Betreff: Zugeparkter Gehweg in der Rombergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu ermitteln, ob die Absperrung der Fläche vor dem Kiosk in der Romberstraße rechtmäßig ist oder an dieser Stelle der öffentliche Gehweg unzulässig abgesperrt wurde. Gegebenenfalls ist die Absperrung zu entfernen, damit die Benutzung des Gehwegs für Fußgänger*innen und Rollstuhlfahrer*innen möglich ist. Falls die Absperrung legal ist, soll durch geeignete Maßnahmen, z.B. Abpollerungen, eine durchgehende Benutzung des Gehwegs ermöglicht werden. Begründung: Wie auf dem beiliegenden Foto zu sehen ist, wird immer wieder auf dem Gehweg geparkt und so vor allem mobilitätseingeschränkte Benutzer*innen des Gehwegs behindert. Anlage 1 (ca. 199 KB)Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 33
OBR 6
TO I, TOP 34
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3404 2014 Die Vorlage OF 1106/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen