Zugeparkter Gehweg in der Rombergstraße
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Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3404 entstanden aus Vorlage: OF 1106/6 vom 17.08.2014
Betreff: Zugeparkter Gehweg in der Rombergstraße Der Magistrat wird gebeten zu ermitteln, ob die Absperrung der Fläche vor dem Kiosk in der Rombergstraße rechtmäßig ist oder an dieser Stelle der öffentliche Gehweg unzulässigerweise abgesperrt wurde. Gegebenenfalls ist die Absperrung zu entfernen, damit die Benutzung des Gehwegs für Fußgängerinnen/Fußgänger und Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrer möglich ist. Falls die Absperrung legal ist, soll durch geeignete Maßnahmen, z. B. Abpollerungen, eine durchgehende Benutzung des Gehwegs ermöglicht werden. Begründung: Wie auf dem Foto zu sehen ist, wird immer wieder auf dem Gehweg geparkt. So werden vor allem mobilitätseingeschränkte Benutzerinnen/Benutzer des Gehwegs behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6